Neuer Artikel im Hamburger Abendblatt: Baupläne für die historische Gartensiedlung Berne

Aus der Online-Ausgabe, Wandsbek, 05.04.2016                          
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung vom Hamburger Abendblatt

Artikel von Axel Ritscher

Baupläne für die historische Gartensiedlung Berne

Nach jahrelangem Widerstand gegen den Denkmalschutz nutzt die Genossenschaft Vergünstigungen, die sie der Stadt abverhandelt hat.

Berne. Die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG hat den Denkmalschutz für ihr 54 Hektar großes Siedlungsdenkmal in Berne weitgehend ausgehöhlt. Nach Jahren des Versteckspiels mit ihren Mitgliedern präsentierte der Vorstand jetzt Pläne für den Abriss der Doppelhäuser auf der 34.000 Quadratmeter großen sogenannten Insel. Geschosswohnungen und Reihenhäuser in verdichteter Bauweise sind angedacht. Derzeit gehört zu jeder Haushälfte ein 1000 Quadratmeter großer Garten. Außerdem bestätigte die Kulturbehörde im Streit um die ausstehende Sanierung des Siedlungshauses Rooksbarg 2/4, dass für das 540 Haushälften umfassende denkmalgeschützte Ensemble nur ein „Denkmalschutz light“ gilt.

Der frühere Berner Genossenschaftsvorstand Martin Sieg stellte sich gegen seinen Nachfolger Sönke Witt und warnte vor einer „Verstümmelung der Siedlung“. Sie sei insgesamt in Gefahr. Ähnlich äußerte sich die interne Initiative der Wohnungsnutzer, die für den Erhalt der Häuser streitet.

In der zwischen 1919 und 1928 von Kriegsheimkehrern erbauten Siedlung stehen kleine, 70 Quadratmeter kleine Häuser auf großen Grundstücken für Gemüseanbau und Kleintierhaltung. Selbstversorgung entsprach dem Zeitgeist und spiegelte sich auch im Vermietungskonzept: Die Genossenschaft stellt nur die Haushülle, der Innenausbau ist noch heute weitgehend Sache der Mitglieder. Im Schnitt investieren sie 60.000 Euro in ihre Haushälfte.

Der bereits 2010 ausverhandelte und 2013 unterzeichnete Vergleichsvertrag zwischen der Stadt und dem amtierenden Genossenschaftsvorstand sieht vor, dass der Ensembleschutz für das Siedlungs- und Gartendenkmal aufgehoben und stattdessen jedes Haus der Siedlung wie ein Einzeldenkmal behandelt wird. Außerdem wurde mit der sogenannten Insel etwa sechs Prozent der Siedlung ganz aus dem Denkmalschutz herausgenommen. Im Gegenzug verzichtete die Genossenschaft nach Jahren zäher Verhandlungen darauf, gerichtlich gegen die Unterschutzstellung ihrer Häuser vorzugehen, weil „existenzbedrohende Vermögensschaden“ abgewendet sei.

Den Mitgliedern gegenüber beteuerte Witt jedoch, alle Häuser, auch die auf der „Insel“, erhalten zu wollen.

Der Vereinbarung nach darf die Genossenschaft im geschützten Ensemble ein Haus abreißen, wenn sie mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen kann, dass eine Sanierung die Mieteinnahmen mehr als auffressen würde. Der im Gesetz vorgesehene, wesentlich schärfere Ensembleschutz dagegen sieht vor, dass die Sanierungskosten für einzelne Häuser gegen die Mieteinnahmen der Gesamtsiedlung gestellt werden müssen und eine Sanierung also auch zumutbar sein kann, wenn die Mieteinnahmen des einzelnen Hauses für die Finanzierung nicht ausreichen.

„Der Vertrag hebt den Ensembleschutz für die Siedlung faktisch auf“, sagt Olaf Duge, baupolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, der bis zuletzt Widerstand gegen die Aufweichung des Denkmalschutzes geleistet hatte. Ähnlich äußerte sich ein bekannter Hamburger Baurechtler, der namentlich nicht genannt sein will. Der besagte Vergleichsvertrag sei ein „völliger Systemwechsel des Denkmalschutzamtes“. Er verstehe nicht, „wie man als Amt so etwas unterschreiben kann. Es ist klar, dass damit ein Teil des Ensembles verloren ist, weil einzelne Häuser herausgepickt und weg gerechnet“ werden könnten. Für das Denkmal sei das „der Weg in die Kopie“, der Weg in nachempfundene Neubauten.

2012 gründete sich die Nutzerinitiative für den Erhalt der Insel, weil die Genossenschaft leer stehende Häuser nicht vermietete.

Anfang 2016 versuchte Witt dann, beim Denkmalschutzamt den Abriss des zum geschützten Ensemble gehörenden Hauses Rooksbarg 2/4 durchzusetzen und legte unter Berufung auf den Vergleichsvertrag von 2013 eine Berechnung vor, die die fällige Sanierung des von Schwamm befallenen Hauses unzumutbar erscheinen ließ. Nach kurzem, heftigem Feilschen mit dem Genossenschaftsvorstand entschied sich das Denkmalschutzamt, den Fehlbetrag zuzuschießen und damit den Abriss des Hauses abzuwenden. Vergleichsweise lächerliche 7.500 Euro reichten dafür schon, was den genossenschaftlichen Willen zum Abriss nochmals unterstrich.

Vorstand Witt wollte die von der Kulturbehörde freudig begrüßte Einigung denn auch nicht kommentieren. Die genossenschaftsinterne Initiative für den Erhalt der Insel sprach von einem ersten Testballon des Vorstands, der sicher nicht der letzte Versuch bleiben werde. Es gebe weitere Leerstände im Ensemble. Das Denkmalschutzamt betonte, dass der Zuschuss keine Präzendenzfall für weitere Siedlungshäuser darstelle. Er bleibe ein einmaliges Entgegenkommen. Die Insel soll laut Witt langsam nach und nach entwickelt werden, „Verwertungskündigungen“ schloss er aus.

http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article207377189/Bauplaene-fuer-die-historische-Gartensiedlung-Berne.html

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