Liste der Fragen zur Fragestunde anläßlich der Vertreterversammlung am 14.6.16

Die Fragestunde am 14.6. findet von 18 Uhr bis 19 Uhr im Volkshaus Berne statt und ist für alle Mitglieder zugänglich. In der anschließenden Vertreterversammlung dürfen die Mitglieder anwesend sein, jedoch dann nur noch als Zuhörer.

Zu folgenden Themenbereichen wurden von der Initiative Fragen eingereicht:

  • Fragen zu den langanhaltenden Leerständen Siedlung Berne und zum Umgang mit „Dach und Fach“
  • Fragen zum Qualitätsmanagement: Reparatur und  Kommunikation
  • Fragen zu Plänen bezüglich Lienaustraße
  • Fragen zur Rücklagenbildung, Verdichtung, Vertreterschulung, Mitgliedschaftserwerb, Dividendenausschüttung
  • Fragen zur Warteliste: Transparenz und Auskunft
  • Fragen zu Fassadendämmung Quartier ROTER HAHN
  • Fragen zum Wahlverfahren, zu internen Anweisungen und zur Bestandsgruppe
  • Fragen zum Geschäftsbericht 2015

Bitte lesen! Alle Fragen ungekürzt hier zum Download als  PDF

 

75% – Hürde wieder verpasst!

Presseinformation Initiative Siedlung Berne vom 27.4.2016

Vorstand und Aufsichtsrat der Gartenstadt Hamburg eG hatten am 21.04.16 zu einer außerordentlichen Vertreterversammlung in das Volkshaus Berne eingeladen. Hier sollten ihre bereits getroffenen Entscheidungen zum Abriss der Siedlungshäuser zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg durch ein „Votum“ der Vertreter gestützt werden. Schon vor einigen Jahren hatte die Führung der Genossenschaft versucht, den Abriss nur der Hälfte des Hauses im Berner Heerweg 476 von der Vertreterversammlung genehmigen zu lassen. Auch damals wurde die gesetzte Hürde von 75% der Zustimmung nicht erreicht.

Mit nur 44 Ja-Stimmen zu 20 Nein-Stimmen verfehlte der Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat erneut die 75%ige Zustimmung in der Vertreterversammlung. Die 75%ige-Mehrheit ist satzungsgemäß nötig, wenn wesentliche Veränderungen angestrebt werden. Vorstand und Aufsichtsrat strebten im Gegensatz zu vor 4 Jahren aber nur noch eine einfache Mehrheit an. Der Vorstand fühlt sich allein dadurch in seinem Vorhaben gestärkt und beginnt nun mit den ersten Planungen für Abriss und Neubebauungen auf der Siedlungsfläche.

Abriss-Planer und die Abriss-Gegner streiten jedoch weiter über den Begriff „wesentlich“. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Gartenstadt Hamburg eG hatte diesen Begriff zum Schutz der Siedlungshäuser in die Satzung aufgenommen und damit „vom Wesen her“ jede Veränderung insbesondere architektonischer und städtebaulicher Art gemeint. Ein Abriss wäre dabei die wohl größtmögliche architektonische Veränderung eines Siedlungshauses. Der heutige Vorstandsvorsitzende legt diesen Begriff jedoch – im Wissen der Intention seines Vorgängers – lediglich quantitativ aus und stellt die 34 Wohneinheiten (WE) der Insel gegen den Rest der Siedlung. Das Abrissvorhaben mehrerer WE auf der Dreiecksfläche ist nach Auffassung der Initiative-Siedung-Berne.de in jedem Fall eine wesentliche Veränderung der Berner Siedlung und deshalb benötigt der Vorstand die Zustimmung der Vertreterversammlung mit 75%iger Mehrheit (§ 35.1.s) und 36.2.f) der Satzung).

Vertreter vertraten auf der außerordentlichen Vertreterversammlung die Meinung, dass Nicht-Behebung von Mängeln zu dem heutigen Zustand der Insel-Häuser geführt hat – die gesetzliche Verpflichtung zur Instandhaltung des Nutzungsgegenstandes sei über Jahre vernachlässigt worden, so z.B. im Haus Berner Heerweg 476, wo 2010 bei der Begehung Wasser im Keller gestanden hatte und offener Stahl nicht behandelt worden. Trotzdem steht das Haus noch heute und wird in der anderen Hälfte sogar noch bewohnt.

Die Art und Weise, in der Vorstand und Aufsichtsrat ihre Pläne zur Dreiecksfläche zur Abstimmung brachten, betrachtet die Initiative-Siedlung-Berne.de als zumindest zweifelhaft. Hier wurde über eine Veränderung der Siedlung Berne abgestimmt, die laut Satzung mit 75%iger Mehrheit hätte abgestimmt werden müssen. Bei nicht-wesentlichen Veränderungen kann der geschäftsführende Vorstand ohne Rücksprache mit der Vertreterversammlung entscheiden. Dies gilt nicht für den Abriss von Teilen eines Hauses und in gar keinem Fall für mehrere Siedlungshäuser eines vollständig erhaltenen Ensembles.

Erst Anfang des Jahres sollte ein Siedlungshaus im denkmalgeschützen Bereich abgerissen werden. Ohne Abstimmung – da nach Auffassung von VS und AR nicht „wesentlich“.  Es kam in diesem Fall nur deshalb nicht zum Aufschrei in der Siedlung, weil das Denkmalschutzamt 10 Jahre lang jährlich € 760 zum Erhalt des Hauses dazu gibt. Dies war der Betrag, zu dem der Erhalt des Gebäudes rechnerisch unwirtschaftlich gewesen sein soll. Warum also diese Votum zur Dreiecksfläche? Hier wurde ein Beteiligungsmodell für die Genossen und Vertreter vorgegaukelt, das die Satzung gar nicht vorsieht und das keinerlei Verbindlichkeit hat. Scheindemokratie in Genossenschaften. War das eine der berüchtigten „Mitmachfallen“?

Die Initiative Siedlung Berne sieht den Erhalt der Gartenstadtsiedlung weiter als gefährdet an. Ein Hamburger Denkmalschutzgesetz, das den Abriss denkmalgeschützter Gebäude zulässt, eine Denkmalschutzbehörde, die vertraglich der Gartenstadt Hamburg den Abriss unwirtschaftlicher Gebäude innerhalb des Ensembles der Siedlung Berne zusichert und einen Teil der Siedlung gar nicht erst in den Denkmalschutz aufnimmt, und eine Genossenschaft, die eher den Wohnungsbauvorhaben der Stadt Hamburg denn ihren eigenen Genossen verpflichtet zu sein scheint, lassen uns sorgenvoll in die Zukunft blicken

 Initiative Siedlung Berne

Durchdachtes Finanzierungskonzept von Mitgliedern: Sanierung nach wirtschaftlichen Grundsätzen doch möglich!

Der Antrag 7 für die Außerordentliche Vertreterversammlung 21.04.2016 zeigt, wie die Dreiecksfläche problemlos saniert werden könnte, ohne die Gesamtgenossenschaft finanziell zu belasten.

Die Kritik der Mitglieder an dem von Vorstand und Aufsichtsrat vorgestellten Antrag (Antrag 1; http://www.gartenstadt-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/aoVV-2016-Anträge.pdf, S. 1-4) war heftig, aber sie war sachlich und gut begründet. Auch wenn die Gremien sich unbeeindruckt zeigen und an Abriss und Neubebauung festhalten – ihr Antrag hat erhebliche Mängel und Schwächen, und die Liste der Einwände ist lang

Nun gibt es ein Konzept, vorgestellt als Antrag 7, das zeigt, dass die Sanierung der Dreiecksfläche möglich ist, ohne dass dies zu Lasten der anderen Quartiere oder der Gesamtgenossenschaft geschieht.

Der Grundgedanke ist einfach und steht auf 2 Säulen:

  1. Verwendung des Überschusses der Siedlung für die Sanierung!
  2. Ein zeitlich begrenztes, freiwilliges Solidaritätsdarlehen der Siedlungsbewohner als zusätzlichen Beitrag zur Entlastung der Genossenschaft.

Der Vorstand hat die Sanierungeskosten sehr hoch angesetzt. Selbst bei diesen vom Vorstand angenommenen Sanierungskosten von 4,6 Mio Euro für die Dreiecksfläche ist die Sanierung nur aus eigenen Nutzungsgebühren schon nach 16 Jahren problemlos finanziert. Das Darlehen dient der zusätzlichen Absicherung, und es könnte nach 16 Jahren mit der Rückzahlung begonnen werden.

Eine einfache, logische, und wirtschaftliche Lösung, die nicht einmal die finanzielle Solidarität anderer Wohnquartiere beansprucht. Einfach nur genossenschaftlich.

Eine tolle Idee, als Entwurf bitte nachzulesen unter:

http://www.gartenstadt-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/aoVV-2016-Anträge.pdf, S. 10 -11

Neuer Artikel im Hamburger Abendblatt: Baupläne für die historische Gartensiedlung Berne

Aus der Online-Ausgabe, Wandsbek, 05.04.2016                          
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung vom Hamburger Abendblatt

Artikel von Axel Ritscher

Baupläne für die historische Gartensiedlung Berne

Nach jahrelangem Widerstand gegen den Denkmalschutz nutzt die Genossenschaft Vergünstigungen, die sie der Stadt abverhandelt hat.

Berne. Die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG hat den Denkmalschutz für ihr 54 Hektar großes Siedlungsdenkmal in Berne weitgehend ausgehöhlt. Nach Jahren des Versteckspiels mit ihren Mitgliedern präsentierte der Vorstand jetzt Pläne für den Abriss der Doppelhäuser auf der 34.000 Quadratmeter großen sogenannten Insel. Geschosswohnungen und Reihenhäuser in verdichteter Bauweise sind angedacht. Derzeit gehört zu jeder Haushälfte ein 1000 Quadratmeter großer Garten. Außerdem bestätigte die Kulturbehörde im Streit um die ausstehende Sanierung des Siedlungshauses Rooksbarg 2/4, dass für das 540 Haushälften umfassende denkmalgeschützte Ensemble nur ein „Denkmalschutz light“ gilt.

Der frühere Berner Genossenschaftsvorstand Martin Sieg stellte sich gegen seinen Nachfolger Sönke Witt und warnte vor einer „Verstümmelung der Siedlung“. Sie sei insgesamt in Gefahr. Ähnlich äußerte sich die interne Initiative der Wohnungsnutzer, die für den Erhalt der Häuser streitet.

In der zwischen 1919 und 1928 von Kriegsheimkehrern erbauten Siedlung stehen kleine, 70 Quadratmeter kleine Häuser auf großen Grundstücken für Gemüseanbau und Kleintierhaltung. Selbstversorgung entsprach dem Zeitgeist und spiegelte sich auch im Vermietungskonzept: Die Genossenschaft stellt nur die Haushülle, der Innenausbau ist noch heute weitgehend Sache der Mitglieder. Im Schnitt investieren sie 60.000 Euro in ihre Haushälfte.

Der bereits 2010 ausverhandelte und 2013 unterzeichnete Vergleichsvertrag zwischen der Stadt und dem amtierenden Genossenschaftsvorstand sieht vor, dass der Ensembleschutz für das Siedlungs- und Gartendenkmal aufgehoben und stattdessen jedes Haus der Siedlung wie ein Einzeldenkmal behandelt wird. Außerdem wurde mit der sogenannten Insel etwa sechs Prozent der Siedlung ganz aus dem Denkmalschutz herausgenommen. Im Gegenzug verzichtete die Genossenschaft nach Jahren zäher Verhandlungen darauf, gerichtlich gegen die Unterschutzstellung ihrer Häuser vorzugehen, weil „existenzbedrohende Vermögensschaden“ abgewendet sei.

Den Mitgliedern gegenüber beteuerte Witt jedoch, alle Häuser, auch die auf der „Insel“, erhalten zu wollen.

Der Vereinbarung nach darf die Genossenschaft im geschützten Ensemble ein Haus abreißen, wenn sie mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen kann, dass eine Sanierung die Mieteinnahmen mehr als auffressen würde. Der im Gesetz vorgesehene, wesentlich schärfere Ensembleschutz dagegen sieht vor, dass die Sanierungskosten für einzelne Häuser gegen die Mieteinnahmen der Gesamtsiedlung gestellt werden müssen und eine Sanierung also auch zumutbar sein kann, wenn die Mieteinnahmen des einzelnen Hauses für die Finanzierung nicht ausreichen.

„Der Vertrag hebt den Ensembleschutz für die Siedlung faktisch auf“, sagt Olaf Duge, baupolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, der bis zuletzt Widerstand gegen die Aufweichung des Denkmalschutzes geleistet hatte. Ähnlich äußerte sich ein bekannter Hamburger Baurechtler, der namentlich nicht genannt sein will. Der besagte Vergleichsvertrag sei ein „völliger Systemwechsel des Denkmalschutzamtes“. Er verstehe nicht, „wie man als Amt so etwas unterschreiben kann. Es ist klar, dass damit ein Teil des Ensembles verloren ist, weil einzelne Häuser herausgepickt und weg gerechnet“ werden könnten. Für das Denkmal sei das „der Weg in die Kopie“, der Weg in nachempfundene Neubauten.

2012 gründete sich die Nutzerinitiative für den Erhalt der Insel, weil die Genossenschaft leer stehende Häuser nicht vermietete.

Anfang 2016 versuchte Witt dann, beim Denkmalschutzamt den Abriss des zum geschützten Ensemble gehörenden Hauses Rooksbarg 2/4 durchzusetzen und legte unter Berufung auf den Vergleichsvertrag von 2013 eine Berechnung vor, die die fällige Sanierung des von Schwamm befallenen Hauses unzumutbar erscheinen ließ. Nach kurzem, heftigem Feilschen mit dem Genossenschaftsvorstand entschied sich das Denkmalschutzamt, den Fehlbetrag zuzuschießen und damit den Abriss des Hauses abzuwenden. Vergleichsweise lächerliche 7.500 Euro reichten dafür schon, was den genossenschaftlichen Willen zum Abriss nochmals unterstrich.

Vorstand Witt wollte die von der Kulturbehörde freudig begrüßte Einigung denn auch nicht kommentieren. Die genossenschaftsinterne Initiative für den Erhalt der Insel sprach von einem ersten Testballon des Vorstands, der sicher nicht der letzte Versuch bleiben werde. Es gebe weitere Leerstände im Ensemble. Das Denkmalschutzamt betonte, dass der Zuschuss keine Präzendenzfall für weitere Siedlungshäuser darstelle. Er bleibe ein einmaliges Entgegenkommen. Die Insel soll laut Witt langsam nach und nach entwickelt werden, „Verwertungskündigungen“ schloss er aus.

http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article207377189/Bauplaene-fuer-die-historische-Gartensiedlung-Berne.html