Fragen zum wunden Punkt auf dem Tag des Offenen Denkmals

Ungewöhnlich intensiv haben sich die Besucher am Sonntag mit den Fragen des Denkmalschutzes bei uns in der Siedlung Berne befasst. Neben dem  Interesse für die bauphysikalischen und städteplanerischen Besonderheiten der Siedlung tauchten schnell die Fragen auf, die wohl den Kern unseres Problems betreffen.

So wurde gefragt…

  • …zu den jahrelangen Leerständen einiger Häuser:

„Gibt es nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnraumnutzung  (das Wohnraumschutzgesetz)?  Was sagt die Politik dazu? Und ist das nicht auch ungenossenschaftlich?“

  • …zur Einzelfallbetrachtung  (Wirtschaftlichkeitsberechnung am einzelnen Siedlungshaus) – trotz Wirtschaftlichkeit des Gesamtensembles, und Wirtschaftlichkeit der Gesamtgenossenschaft:

 „Verstößt die Einzelfallbetrachtung nicht gegen das genossenschaftliche Solidarprinzip? und ist nicht gerade eine Genossenschaft unabhängig von dem Druck einer besonders großen Rendite?“

  • …zum Wissen um die historische Bedeutung der Immobilie in der Genossenschaft:

„Gab es von der Genossenschaft  als Eigentümerin keine Vorsorge und langfristige Planung für den Erhalt?“

  • …zur relativ teuren Neubautätigkeit der Genossenschaft:

„Geht hier nicht die Finanzierung des Neubaus ganz offensichtlich auf Kosten des Bestandes?“

  • …und zum offensichtlichsten und wundesten Punkt vor allem:

„Warum sind die gleich alten, z.T. baugleichen Siedlungshäuser auf der anderen Straßenseite (Dreiecksfläche) aus dem Denkmalschutz herausgenommen worden?“

Dazu könnt sehr man viel, oder auch nur wenig sagen, in erster Linie spricht es ja für sich. Nur so viel  zur Verdeutlichung:

Die Geschäftsführung hat intern schon 2009 die Dreiecksfläche für Neubebauung und Verdichtung vorgesehen – die Fläche böte sich an z.B. wegen der Nähe zur U-Bahn.
Und das Denkmalschutzamt? Warum hat es der Herauslösung der Dreiecksfläche 2013 zugestimmt, obwohl es vorher immer fachlich argumentiert hatte, die Siedlung müsse als Ganzes geschützt werden – als Ensemble eben?

Antworten kann man – neben der Einsicht in die Unterlagen bei der Denkmalbehörde selbst – auch einer Erklärung  F. P. Hesses entnehmen, er ist ehemaliger Leiter der Denkmalschutzbehörde. Am Beispiel der Cityhöfe beschreibt er anschaulich, wie das Denkmalamt gezwungen wird, gegen die fachliche Auffassung Erklärungen abzugeben, auf Druck von Wirtschaft und der Politik (06.12.2014, Frank Pieter Hesse,  http://www.city-hof.org/?page_id=141).

In unserem Fall hieß das: dem Verzicht auf die Unterschutzstellung der Dreiecksfläche zustimmen, gegen die eigene fachliche Überzeugung, dafür mit einer für die Öffentlichkeit vorgeschobenen, da nicht zutreffenden Begründung: angeblich seien die Häuser auf der Dreiecksfläche nicht erhaltensfähig. Das war und ist unwahr, und das wussten alle Beteiligten. Außer uns Mitgliedern.

Bleibt die nachdenkliche und abschließende Frage eines Besuchers am Nachmittag:

„Warum eigentlich hat sich die Geschäftsführung so von der Gartenstadtidee entfernt? Sie sind doch auch Kinder dieser Siedlung.“

Initiative Siedlung Berne

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