Anträge ohne Zulassung…

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Im letzten Jahr wurden folgende fristgerecht eingebrachten Anträge nicht zur Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG zugelassen:

  1. Antrag „Veröffentlichung aller zur Fragestunde vor der Vertreterversammlung eingereichten Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  2. Antrag „Aufnahme eines TOP „Anträge und/oder Beschlüsse“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  3. Antrag auf „Gleichbehandlung aller Genossen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  4. Antrag, einen Tagesordnungspunkt „Verschiedenes nur zur Debatte“ zu schaffen, wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  5. Antrag „Vertretungsrecht für Mitglieder“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  6. Antrag „Keine Wahlen vor Beantwortung der Mitglieder Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. Dieser Antrag bezog sich auf die Tatsache, dass seit 2 Jahren ein großer Teil der eingereichten Mitglieder- und Vertreterfragen erst nach der Vertreterversammlung in einer 2. Fragestunde beantwortet wurden. 
  7. Die Anträge vom 28.5.2013 zu 2. und 3. (werden) in der Vertreterversammlung 2014 nicht zur Beschlussfassung zugelassen.
    Die offensichtlich angestrebte Aufhebung der Aussetzung der Vergaberichtlinien für den Bereich Dreiecksfläche betrifft die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen. Hierfür sieht §35 der Satzung keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung vor. Gemäß § 28 Abs. b der Satzung ist dies vielmehr nur als Gegenstand der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgesehen. 
  8. Antrag : Gast- und Informationsrecht für Genossenschaftsmitglieder
    – Die Vertreterversammlung möge sich dafür aussprechen, dass die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg grundsätzlich das Recht haben, als Gasthörer ohne Rederecht an nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppen der Genossenschaft teilzunehmen (gemeint sind hier z.B. die Sitzungen der Arbeitsgruppe Bestandsuntersuchung, Veranstaltungen wie die Informationsveranstaltung für Vertreter am 02.04.2014, und der Informationsabend mit Vertretern des Denkmalschutzamtes).
    – Die Möglichkeit der Information und Meinungsbildung für nicht-geladene und nicht-anwesende Mitglieder ist sicherzustellen.
    Deshalb spricht sich die Vertreterversammlung dafür aus, dass diese Veranstaltungen bzw. Treffen auf der homepage angekündigt werden. Nur so haben nicht eingeladene Mitglieder und nicht eingeladene Vertreter die Möglichkeit, sich selbst um Informationen zu bemühen.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  9. Antrag : Fristen der Beantragung von Tagesordnungspunkten bzw. Anträgen für die Vertreterversammlung
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass ein Informationsblatt erstellt und allen Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich gemacht werden, dem in allgemein verständlicher Form zu entnehmen ist,
    – wann Anträge auf Tagesordnungspunkte (mit und ohne Beschlussfassung) und Anträge für feststehende Tagesordnungspunkte für die Vertreterversammlung gestellt werden müssen,
    – welche Gruppen der Mitglieder in der Genossenschaft berechtigt sind, welche Anträge zu stellen
    – Insbesondere sollte das Verhältnis von §33 2), 6) und 7) so erläutert werden, dass deutlich wird, was das in der Praxis bedeutet.
    – Das Informationsblatt möge in den Fragen, wo aus der Satzung heraus keine Festlegung möglich scheint (z.B. Nennung der Anzahl von Werktagen vor der Vertreterversammlung), mindestens eine verständlich formulierte Orientierung für die Praxis bieten
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  10. Antrag: Gutachten über Häuser
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass die Geschäftsführung die Gutachten den Vertretern so rechtzeitig zugänglich macht, dass eine gewissenhafte Kenntnisnahme und qualifizierte Beratung möglich ist. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, die Gutachten mit Fachleuten des Vertrauens außerhalb der Genossenschaft zu sichten.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  11. Antrag : Qualitätsmanagement
    Die Vertreterversammlung empfiehlt der Geschäftsführung, ein System der Qualitätssicherung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bezüglich aller Wohneinheiten der Genossenschaft einzurichten. Insbesondere bei von Nutzern gemeldeten Schäden soll es
    1. Eine Bestätigung des Eingangs der Schadensmeldung,
    2. Eine Rückmeldung über die Dauer bis zur Schadensbehebung und
    3. Eine Kontrolle der fachgerechten Ausführung der Arbeit geben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  12. Antrag : Dach- und Fach- Prinzip
    Die Zuständigkeiten im Dach- und Fachprinzip der Siedlungshäusern (Ausstattung, Reparatur und Instandhaltung) werden genau festgelegt, verbindlich hinterlegt und entsprechend kommuniziert (z. B. bei Neunutzung).
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  13. Antrag : Denkmalschutz und Denkmalpflegeplan
    a) Ich rege an, dass der Denkmalpflegeplan für die Siedlung Berne innerhalb des nächsten Jahres (bis zum 31.05.2015) erstellt, und die 5-Jahresfrist nicht ausgeschöpft wird.
    b) Ich rege an, dass die Nutzer in die Überarbeitung der Baurichtlinien, sowie in die Erfassung der Schadensbilder eingebunden werden.
    c) Ich rege an, dass zeitnah eine Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamtes in der Genossenschaft stattfindet, an der alle Interessierten teilnehmen können und Gelegenheit zu Aussprache und Fragen haben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 

Bei Fragen zur Begründung der Nichtzulassung wenden Sie sich gern an redaktion@initiative-siedlung-berne.de

 

 

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