Hamburger Wochenblatt vom 21.6.17: „Wir sind alle Gartenstadt“

„Genossenschaft-Mitglieder fordern mehr Mitbestimmung und Transparenz“

Das Hamburger Wochenblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 21.6.17 über die  Diskussionsveranstaltung in der Friedenskirche Berne am 16.6.17 zum Thema:

Wem gehört die Genossenschaft? – Wege zur Stärkung der Mitglieder als Eigentümer

Hier können Sie den Artikel nachlesen (PDF).

„Ärger in der Berner Gartenstadt: Hat Leerstand Methode?“

Auszug aus einem Artikel von Axel Ritscher, veröffentlicht im Hamburger Abendblatt am 11.05.15:

„Genossenschaft lässt historische Doppelhaushälften mit großen Grundstücken leer stehen. Mitglieder fürchten, dass sie lukrativem Neubau weichen sollen.

In der Mietergenossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G. gärt es. Seit die Siedlung Berne mit ihren kleinen Mietdoppelhäusern auf den großen Grundstücken für den Obst- und Gemüseanbau 2013 unter Denkmalschutz gestellt wurde, gerät der Vorstand unter Beschuss. Denn von den 540 Doppelhaushälften blieb eine kleine Insel von 35 Einheiten ungeschützt. Und wenn sich diese Haushälften leeren, werden sie nicht wieder vermietet. Mittlerweile ist im Meiendorfer Stieg jede vierte unbewohnt.
(…)
Die mit dem Denkmalschutz verbundenen wirtschaftlichen Lasten könnten, so wird seit 2012 spekuliert, kompensiert worden sein mit den 35 ungeschützten Einheiten auf einem 35.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Trasse der U1. Mit Geschosswohnungen an der Bahnlinie könnte eine deutlich wirtschaftlichere Nutzung der Gesamtfläche erreicht werden.
(…)
Den Abriss auch nur von Teilen der alten Arbeitersiedlung auf jeden Fall verhindern will die genossenschaftsinterne „Initiative Siedlung Berne“. Für sie ist die Entscheidung, einen Teil der Häuser nur wegen ihrer Randlage nicht unter Schutz zu stellen, nicht akzeptabel. Sie sieht eine gezielte Leerstandspolitik, um den Abriss der Häuser förmlich herbei zu warten. Die Initiative und Oberdick werfen Witt vor, profitorientiert an den Bedürfnissen der eher einkommenschwachen Genossenschaftsmitglieder vorbei zu bauen. „Der Vorstand bedient den freien Wohnungsmarkt.““

Link zum vollständigen Artikel (Abruf evtl. kostenpflichtig):
http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article205309145/Aerger-in-der-Berner-Gartenstadt-Hat-Leerstand-Methode.html

Anträge ohne Zulassung…

Zur Information

Im letzten Jahr wurden folgende fristgerecht eingebrachten Anträge nicht zur Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG zugelassen:

  1. Antrag „Veröffentlichung aller zur Fragestunde vor der Vertreterversammlung eingereichten Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  2. Antrag „Aufnahme eines TOP „Anträge und/oder Beschlüsse“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  3. Antrag auf „Gleichbehandlung aller Genossen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  4. Antrag, einen Tagesordnungspunkt „Verschiedenes nur zur Debatte“ zu schaffen, wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  5. Antrag „Vertretungsrecht für Mitglieder“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  6. Antrag „Keine Wahlen vor Beantwortung der Mitglieder Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. Dieser Antrag bezog sich auf die Tatsache, dass seit 2 Jahren ein großer Teil der eingereichten Mitglieder- und Vertreterfragen erst nach der Vertreterversammlung in einer 2. Fragestunde beantwortet wurden. 
  7. Die Anträge vom 28.5.2013 zu 2. und 3. (werden) in der Vertreterversammlung 2014 nicht zur Beschlussfassung zugelassen.
    Die offensichtlich angestrebte Aufhebung der Aussetzung der Vergaberichtlinien für den Bereich Dreiecksfläche betrifft die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen. Hierfür sieht §35 der Satzung keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung vor. Gemäß § 28 Abs. b der Satzung ist dies vielmehr nur als Gegenstand der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgesehen. 
  8. Antrag : Gast- und Informationsrecht für Genossenschaftsmitglieder
    – Die Vertreterversammlung möge sich dafür aussprechen, dass die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg grundsätzlich das Recht haben, als Gasthörer ohne Rederecht an nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppen der Genossenschaft teilzunehmen (gemeint sind hier z.B. die Sitzungen der Arbeitsgruppe Bestandsuntersuchung, Veranstaltungen wie die Informationsveranstaltung für Vertreter am 02.04.2014, und der Informationsabend mit Vertretern des Denkmalschutzamtes).
    – Die Möglichkeit der Information und Meinungsbildung für nicht-geladene und nicht-anwesende Mitglieder ist sicherzustellen.
    Deshalb spricht sich die Vertreterversammlung dafür aus, dass diese Veranstaltungen bzw. Treffen auf der homepage angekündigt werden. Nur so haben nicht eingeladene Mitglieder und nicht eingeladene Vertreter die Möglichkeit, sich selbst um Informationen zu bemühen.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  9. Antrag : Fristen der Beantragung von Tagesordnungspunkten bzw. Anträgen für die Vertreterversammlung
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass ein Informationsblatt erstellt und allen Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich gemacht werden, dem in allgemein verständlicher Form zu entnehmen ist,
    – wann Anträge auf Tagesordnungspunkte (mit und ohne Beschlussfassung) und Anträge für feststehende Tagesordnungspunkte für die Vertreterversammlung gestellt werden müssen,
    – welche Gruppen der Mitglieder in der Genossenschaft berechtigt sind, welche Anträge zu stellen
    – Insbesondere sollte das Verhältnis von §33 2), 6) und 7) so erläutert werden, dass deutlich wird, was das in der Praxis bedeutet.
    – Das Informationsblatt möge in den Fragen, wo aus der Satzung heraus keine Festlegung möglich scheint (z.B. Nennung der Anzahl von Werktagen vor der Vertreterversammlung), mindestens eine verständlich formulierte Orientierung für die Praxis bieten
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  10. Antrag: Gutachten über Häuser
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass die Geschäftsführung die Gutachten den Vertretern so rechtzeitig zugänglich macht, dass eine gewissenhafte Kenntnisnahme und qualifizierte Beratung möglich ist. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, die Gutachten mit Fachleuten des Vertrauens außerhalb der Genossenschaft zu sichten.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  11. Antrag : Qualitätsmanagement
    Die Vertreterversammlung empfiehlt der Geschäftsführung, ein System der Qualitätssicherung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bezüglich aller Wohneinheiten der Genossenschaft einzurichten. Insbesondere bei von Nutzern gemeldeten Schäden soll es
    1. Eine Bestätigung des Eingangs der Schadensmeldung,
    2. Eine Rückmeldung über die Dauer bis zur Schadensbehebung und
    3. Eine Kontrolle der fachgerechten Ausführung der Arbeit geben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  12. Antrag : Dach- und Fach- Prinzip
    Die Zuständigkeiten im Dach- und Fachprinzip der Siedlungshäusern (Ausstattung, Reparatur und Instandhaltung) werden genau festgelegt, verbindlich hinterlegt und entsprechend kommuniziert (z. B. bei Neunutzung).
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  13. Antrag : Denkmalschutz und Denkmalpflegeplan
    a) Ich rege an, dass der Denkmalpflegeplan für die Siedlung Berne innerhalb des nächsten Jahres (bis zum 31.05.2015) erstellt, und die 5-Jahresfrist nicht ausgeschöpft wird.
    b) Ich rege an, dass die Nutzer in die Überarbeitung der Baurichtlinien, sowie in die Erfassung der Schadensbilder eingebunden werden.
    c) Ich rege an, dass zeitnah eine Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamtes in der Genossenschaft stattfindet, an der alle Interessierten teilnehmen können und Gelegenheit zu Aussprache und Fragen haben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 

Bei Fragen zur Begründung der Nichtzulassung wenden Sie sich gern an redaktion@initiative-siedlung-berne.de

 

 

Ortstermin zur Bürgerbelehrung: Olaf Scholz in Berne und was das mit Genossenschaft zu tun hat

Olaf Scholz kam am 09.01.2015 in das Volkshaus Berne mit der Absicht, mit den Bürgern „über unsere Stadt zu sprechen“ und „über die Themen zu diskutieren, die (die Bürger vor Ort) bewegen.“ So der Wortlaut in der Einladung des 1. Bürgermeisters.

Was die Menschen vor Ort bewegte, war Unzufriedenheit und Kritik an einigen politischen Entscheidungen (ÜSG, Unterversorgung in sozialen Einrichtungen, massive Nachverdichtung, drohende Schulschließung in Berne usw.). Die Reaktion des politisch Verantwortlichen: freundliche Kenntnisnahme und der Hinweis, dass sich der einzelne Bürger eben schwer tut zu verstehen, dass alles richtig läuft. Wörtlich: „Man muss mehr neben sich treten, das Ganze von oben sehen: die große Linie stimmt.“ Also: Wer unzufrieden ist, hat sich nicht genug neben sich gestellt, um zu erkennen, dass alles richtig läuft!

Aber bei allem Respekt und demokratischen Anspruch: Nicht nur, dass: 1 Bürgerfrage – 1 Bürgermeisterantwort pro Thema noch keine Diskussion ausmacht.
Ist der Einzelne nun da, um gehört zu werden – oder um belehrt zu werden darüber, was er hinzunehmen hat, weil es angeblich das Beste für „alle“ ist?

Ähnliche Haltungen oder Reflexe kennen wir aus der Genossenschaftspolitik: Wer als Einzelperson Kritik übt oder Partikularinteressen äußert (z.B. an dem Erhalt der gesamten Siedlung Berne), dem wird schnell vorgeworfen, er denke und handle nicht im Interesse der „Gesamtgenossenschaft“.
Dieser Vorwurf kommt aber nicht etwa von eventuell Betroffenen, sondern von Gremienmitgliedern und Vertretern, die in ihrer auserwählten Funktion meinen zu wissen, was eine „Gesamtgenossenschaft“ will und braucht.

Auch hier muss sich der Einzelne von wenigen anderen sagen lassen, was für die Gesamtheit das Beste ist? Ich denke nicht.
Ich bin wie jeder andere Teil des Ganzen, des „Gesamtwohls“ – im demokratischen Sinn. Und nur weil ich mich als Individuum äußere, bin ich nicht automatisch gegen die „Gruppe“, die Stadt, die Genossenschaft, das sogenannte „Gesamtwohl“ – sondern ein Teil des Ganzen. Der unbestimmte Begriff des „Gesamtwohl“ sollte auch nicht von wenigen definiert und dazu benutzt werden, um interessengeleitete Entscheidungen durchzusetzen. Stattdessen sollte „Gesamtwohl in der Genossenschaft“ heißen: auf der Basis des satzungsgemäßen Förderzieles, und im demokratischen Diskurs aller Mitglieder entschieden.

Wie absurd das jetzige, vermeintlich demokratische Selbstverständnis in Genossenschaften ist, zeigt das genossenschaftliche Vertreterwahlrecht und dessen Auslegung durch den Genossenschaftsverband.
In größeren Genossenschaften wählen die Mitglieder in ihren Wohn-bzw. Wahlbezirken eine bestimmte Anzahl von Vertretern (oft ohne Kenntnis der Person und deren Überzeugungen, ohne Programm, und ohne die Möglichkeit der Kommunikation). Diese gewählten Vertreter dürfen dann aber nicht die Interessen ihrer Wähler, und nicht die Interessen ihres Wahlbezirks vertreten. Wenn sie das tun, handeln sie angeblich „ungenossenschaftlich“. Sie sind angehalten, nur im Interesse und dem Wohl der „Gesamtgenossenschaft“ zu handeln und abzustimmen. Womit wir wieder bei der Frage wären, was das ist und wer das bestimmt. So umgeht man trotz demokratischer Formen die Möglichkeit einer tatsächlichen Partizipation. Erstaunlich.
Wer den Begriff des Gesamtwohls – wie in Genossenschaften üblich- also gebraucht, sollte sich diesem Anspruch auch stellen:
Das heißt meiner Meinung nach

  • der Gemeinschaft, der „Gesamtheit“ ein möglichst großes Maß an Mitsprache und Einflussnahme zu ermöglichen, also Demokratie. Das heißt z.B. die Rückkehr zur Generalversammlung, die Direktwahl des Vorstandes, und anderes mehr.
  • Eine bewusste Auseinandersetzung, ein lebendiger Diskurs darüber, was das „Gesamtwohl“ sein könnte, ist unerlässlich. Es sind die Fragen: Wer wollen wir sein (als Gemeinschaft, als Genossenschaft usw.), und: Was ist für uns das Beste?

Im Großen wie im Kleinen kommen demokratische Projekte nicht ohne Wertediskussion und Überprüfung aus, und müssen sie aushalten.

Anne Dingkuhn

Die Initiative zeigt Präsenz

Foto 3

vor dem Volkshaus in Berne

Foto 2

Finger weg

Foto 1

Erhalt statt Abriss

Olaf Scholz in Berne

Olaf Scholz in Berne

Fotos: Andreas Wilde