Antwort von H. Windscheid auf die 3 Fragen der Bewohner der „Dreiecksfläche“

Bewohner der „Dreiecksfläche“ haben kürzlich alle gewählten Vertreter des Wahlbezirks 1 (Siedlung Berne) angeschrieben und sie gebeten, drei Fragen zu beantworten.

Die drei Fragen:

  1. Das Erbrecht soll für uns auf der Insel/Dreiecksfläche geändert werden, wie finden Sie dieses?
  2. Wir haben hier seit Jahren hier bei uns auf der Insel/Dreiecksfläche leer stehende Häuser, wie finden Sie dieses? (Wie lange würden Sie diese Entscheidung mittragen?)
  3. Wie stehen Sie zu der Entscheidung, dass unser Bereich Insel/Dreiecksfläche vom Denkmalschutz ausgenommen wurde?

Auch die Genossen, die sich 2011 zur Wahl der Vertreter aufstellen ließen, aber nicht gewählt worden sind, wurden jetzt um Antworten auf die drei Fragen gebeten.

Hier eine der Antworten – von Henrike Windscheid:


Liebe Bewohner der Insel!

Als Mitglied der Initiative Siedlung Berne ist mir die Problematik der Dreiecksfläche in all ihren Facetten vertraut. Die Initiative hat sich immer für den Denkmalschutz der gesamten Siedlung eingesetzt und wir sehen das Verfahren der Unterschutzstellung als kritikwürdig an. Hier wurden die berechtigten Interessen von Genossenschaftsmitgliedern dem politischen Interesse an der Schaffung von Wohnraum geopfert. Weil die Stadt Hamburg für ihr Wohnungsbauprogramm (6.000 neue Wohnungen pro Jahr) dringend die Unterstützung der Wohnungsgenossenschaften braucht, waren und sind sie zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. In letzter Zeit sind in Hamburg viele Fälle zu beobachten, bei denen genossenschaftlicher Wohnraum zugunsten von Neubauprojekten geopfert wird oder werden soll. Das Resultat sind immer höhere Mieten. Der genossenschaftliche Auftrag, die Mitglieder mit günstigen Dienstleistungen zu versorgen – in diesem Falle günstiger Wohnraum, wird missachtet. Auch unsere Genossenschaft ist Teil dieser Bewegung. Wie im Ole Wisch wird in ganz Hamburg günstiger Wohnraum ersatzlos vernichtet.

Die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG genießen das Recht, wenn sie in Häusern der Siedlung wohnen, diese schon zu Lebzeiten an Kinder oder Enkelkinder weiter geben zu dürfen. Dieses Recht soll nun für die Bewohner der Dreiecksfläche nicht mehr gelten. Da die Möglichkeiten der Weitergabe an Kinder und Enkelkinder in den Vergaberichtlinien für Siedlungshäuser geregelt ist, die vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen werden, ist es leider auch den Vertretern in der Genossenschaft unmöglich gemacht worden, hier im Sinne ihrer Mit-Genossen zu intervenieren. Ich finde es skandalös, dass in unserer Genossenschaft eine solch gravierende Ungleichbehandlung von Mitgliedern möglich ist. Das dürfen und können wir alle eigentlich nicht hinnehmen. Der Mehrheit der Mitglieder ist das scheinbar aber völlig egal. Das ist sehr bedauerlich. Gerade die Möglichkeit der Weitergabe an Kinder oder Enkelkinder bewegt viele Siedlungshausbewohner dazu, zum Teil erhebliche Summen in ihre Häuser zu investieren. Es entstehen so individuelle Bindungen zum Haus, die an die folgende Generation weiter gegeben werden. Jeder Bewohner eines Hauses trägt zu seinem Erhalt bei. Wir nutzen unsere Häuser nach dem Dach- und Fach-Prinzip und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Nutzer den Teil des Hauses, für den er nach diesem Prinzip zuständig ist, absichtlich vernachlässigt hätte.

Der geschäftsführende Vorstand unserer Genossenschaft hat immer wieder betont, dass die Siedlungshäuser sich in gutem Zustand befinden und dass die Genossenschaft den Denkmalschutz nicht braucht, um die Siedlung langfristig zu erhalten. Auf der Dreiecksfläche sollen jetzt alle Häuser hinsichtlich der Beschaffenheit der Wände und Decken (für die die Genossenschaft zuständig ist) untersucht werden – und den ersten Ergebnissen zufolge zeigt sich hier ein ganz anderes Bild. Gravierende Schäden an Mauern und Decken werden diagnostiziert. Hier ist die Genossenschaft ihrer Pflicht zur Instandhaltung über Jahre nicht nachgekommen. Auch Beton ist nicht per se unzerstörbar. Durch den ganz normalen Prozess der Karbonatisierung werden Betonwände angegriffen. Hier hat es die Genossenschaft jahrelang versäumt, diesem Prozess mit geeigneten Mitteln entgegen zu wirken. Nur so konnten diese Schäden so groß werden. Zum Glück gibt es Mittel und Wege, die betroffenen Häuser wieder instand zu setzen. Das verweigert die Genossenschaft aber. Sie lässt die betroffenen Häuser auf der Dreiecksfläche leer stehen,  setzt die Möglichkeit zur Weitergabe an Kinder und Enkelkinder außer Kraft, versucht die dort wohnenden Nutzer zum Umzug in ein anderes Siedlungshaus zu bewegen (es war in diesem Zusammenhang in der letzten Fragestunde von „Ausgleichszahlungen“ die Rede) und hofft bei dem Rest auf eine möglichst schnelle „biologische Lösung“ (sprich: den Tod derselben). Durch den zu erwartenden immer mehr ansteigenden jahrelangen Leerstand wird die Dreiecksfläche zu einer „Geisterstadt“, die Qualität des Wohnumfelds sinkt rapide und die Sicherheit, die eine Nachbarschaft bietet wird Stück für Stück demontiert. Das ist nicht nur einer Genossenschaft unwürdig, sondern moralisch zu verurteilen. So geht man nicht mit seinen Mitmenschen um.

Die Herausnahme der Dreiecksfläche aus dem Denkmalschutz ist ebenso unverständlich. In einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Denkmalschutzamtes sagte Frau Dr. Bongiorno, die zuständige Inventarin, dass die Dreiecksfläche ihrer Auffassung nach zur Siedlung gehört und nach den Kriterien des Denkmalamtes genauso denkmalwürdig ist, wie der Rest der Siedlung. Allein ihre Lage am Rande des Ensembles hätte es möglich gemacht, diese Fläche nicht in den Denkmalschutz zu übernehmen. Hätte die Dreiecksfläche zentraler in der Siedlung gelegen, wäre es schwierig geworden. Warum ist also gerade die Dreiecksfläche nicht denkmalgeschützt? Bei näherer Betrachtung kann es an dem baulichen Zustand einzelner Häuser nicht liegen, denn baugleiche Häuser, die zentraler in der Siedlung liegen, sind mit denselben Schäden sehr wohl von der Genossenschaft instand gesetzt worden. Die Lösung dieses Rätsels findet man im Baustufenplan für Farmsen aus dem Jahre 1955. Dort ist verzeichnet, dass auf dem Gebiet der Dreiecksfläche eine Bebauung mit 2 Obergeschossen erlaubt ist. Ein Wohnhaus mit dieser Zahl an Obergeschossen hat die Gartenstadt Hamburg an der Ecke Berner Heerweg / Saseler Straße schon gebaut. Auf dem restlichen Gebiet der Siedlung Berne ist nur 1 Obergeschoss erlaubt. Hier ergibt sich also für die Genossenschaft langfristig die Möglichkeit – so denn irgendwann alle derzeitigen Nutzer von der Dreiecksfläche verschwunden sind – höher und dichter als jetzt neu zu bauen. Das scheint mir der wirkliche Grund zu sein, weshalb die Genossenschaft die Dreiecksfläche so dringend aus dem Denkmalschutz herausgenommen haben wollte. Die Behauptung, die Häuser seien in ihrem jetzigen Zustand nicht instandzusetzen, ist nicht richtig. Das Argument der Unwirtschaftlichkeit kann nicht zutreffen. Denn dann hätten baugleiche Häuser innerhalb der Siedlung nicht instand gesetzt werden dürfen. Der Aufsichtsrat hätte dies verhindern müssen. Durch den derzeitigen und den zu erwartenden Leerstand auf der Dreiecksfläche entsteht der Genossenschaft ein finanzieller Schaden, für den Aufsichtsrat und Vorstand die Verantwortung tragen. Und zwar sowohl für den Leerstand selbst, als auch für versäumte Instandsetzungen, die diesen Leerstand erst möglich gemacht haben. Die SPD als regierende Partei in Hamburg, Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG vernichten zusammen einen Teil der Gartenstadtsiedlung.

Es ist mir völlig unverständlich, dass ein Großteil der Vertreter aus der Siedlung und der Mitglieder der Genossenschaft dieses Vorgehen billigt. Ich bin mir sicher, dass mancher anders reagieren würde, wäre er selbst betroffen. Hier zeigt sich eine egoistische und gleichgültige Haltung den Bedürfnissen und Nöten der Mitmenschen gegenüber, die derzeit in der Gesellschaft um sich greift. Das das auch in unserer Genossenschaft geschehen kann, die sich doch ganz andere Ziele auf die Fahne geschrieben hat, ist beschämend.

Für mich gehört die Häuser auf der Dreiecksfläche nach wie vor zur Siedlung Berne und haben das gleiche Recht auf Instandsetzung, wie die denkmalgeschützten Häuser. Die Aussetzung der Möglichkeit zur Weitergabe eines Siedlungshauses zu Lebzeiten muss auch für die Nutzer auf der Dreiecksfläche weiter gelten. Die Häuser der Dreiecksfläche sind denkmalwürdig und sollten auch unter Schutz gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Henrike Windscheid

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