Offener Brief an den Verein „Zukunft Gartenstadt Hamburg e.V.“

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir einen Brief des Initiativemitglieds Anne Dingkuhn.

Er richtet sich an die Vorstandsmitglieder des Vereins „Zukunft Gartenstadt Hamburg e.V.“, welche selbst Vertreter in der Genossenschaft sind, als Antwort auf deren Veröffentlichung vom 23.2.17. In ihrem Schreiben wird der Name von Frau Dingkuhn explizit genannt und in den Zusammenhang mit Spekulationen, suggestiven Fragen und sogar Falschbehauptungen gestellt, offensichtlich, um öffentlich Gerüchte zu streuen und Stimmung zu machen gegen Einzelpersonen und Vertreter wie Frau Dingkuhn.

Der Hintergrund ist die umstrittene Vorstandsbestellung in der Genossenschaft, über die das Hamburger Abendblatt am 7.2.17 berichtete und deren genaue Klärung noch aussteht.

Link zum Abendblattartikel: http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article209516563/Manipulierte-Vorstandswahl-in-der-Berner-Gartenstadt.html

Link zum Text des Vereins: http://www.zukunft-gartenstadt-hamburg.de/news/


28.2.17

Sehr geehrter Frau Timm, Frau Witt und Herr Dimmich,

Im Hamburger Abendblatt ist am 7.2.17 ein Artikel erschienen, der ein kritisches Licht auf die Vorgänge um die Vorstandsbestellung in unserer Genossenschaft wirft.
Nun haben Sie (Vorstandsmitglieder des Vereins Zukunft Gartenstadt Hamburg  e.V.) auf diesen Artikel reagiert und ein Schreiben verteilt bzw. im Internet publiziert.

Da Sie mich in Ihrem öffentlichen Schreiben namentlich erwähnen, sehe ich mich veranlasst, auf Ihr Schreiben zu reagieren. In Ihrem doppelseitigen Schriftstück werden über weite Strecken nur Vermutungen geäußert, die inhaltlich nicht belegt werden. Im Prinzip werden hier Gerüchte gestreut und offenbar versucht, Stimmung zu machen, die sich gegen Einzelne oder mehrere Mitglieder der Genossenschaft richten soll.

Inhaltlich bietet das Schreiben dagegen leider keinen Beitrag zur Aufklärung. Die Wahrheitsfindung selbst scheint an 2. Stelle zu stehen, wie Sie es selbst sagen – stattdessen wird offenbar auch nicht davor zurückgeschreckt, „alternativen Fakten“ zu konstruieren. So ist z.B. die Behauptung unwahr, die Weihnachtsgrußkarte gehe auf die „Initiative Siedlung Berne“ zurück. Diese Unterstellung verfolgt anscheinend nur einen Zweck: durch die Hintertür die unterzeichnenden Vertreter der Gartenstadt Hamburg ebenfalls in ein negatives Licht zu setzen – im Übrigen ist Ihre Behauptung unwahr, diese Karte war eine Aktion überwiegend neuer und engagierter Vertreter der Genossenschaft, die als solche auch unterzeichnet haben.

Eine Tatsache dagegen ist, dass bei der Abstimmung zur Vorstandsbestellung im November 2016 alle 9 Aufsichtsratsmitglieder mitgestimmt haben, obwohl es eine Geschäftsordnung gibt, die das ausschließt.
Woher welche Informationen stammen, bleibt reine Spekulation. Statt sich nun für Aufklärung und Sachlichkeit einzusetzen, bedienen Sie sich der Mittel von Gerüchteküche und Stimmungsmache gegen Personen. Wenn Sie so wie hier agieren, nutzen Sie Ihren Verein dazu, um Einzelpersonen bzw. Vertreter der Genossenschaft öffentlich zu verunglimpfen, und geben sich selbst noch nicht einmal als Vertreter zu erkennen.

Ich bin gewählte Vertreterin und will die Umstände und das Vorfeld zur Vorstandsbestellung sachlich und offen behandelt sehen (dazu gehört z.B. die Offenlegung der Geschäftsordnungen für alle, also der vor und bei der Bestellung gültigen, sowie der aktuellen, falls diese sich inzwischen geändert haben sollte.)

Dies ist genossenschaftlich und keinesfalls destruktiv oder aggressiv.

Ungeklärt ist dagegen, wieso Frau Timm Zugang zu internen Informationen zum Bestellungsvorgang und zur Geschäftsordnung hat, und offenbar auch über den Artikel, noch bevor er erschien. Offensichtlich gibt es Informationswege zwischen Gremien und dem Verein, die noch näher zu hinterfragen sind.
Wie weitgehend Frau Timm sich darüber hinaus noch mit dem Redakteur ausgetauscht hat, kann ich nicht sagen. Aber vielleicht kann sie ja bei der Klärung des ganzen Bestellungsvorgangs des Vorstands ihre Informationen konstruktiv beitragen.

Im Übrigen behalte ich mir bei unrichtigen oder möglicherweise rufschädigenden öffentlichen Äußerungen meine Person betreffend weitere, auch rechtliche Schritte vor.

Anne Dingkuhn

Vertreterin in der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G.

Antwort von H. Windscheid auf die 3 Fragen der Bewohner der „Dreiecksfläche“

Bewohner der „Dreiecksfläche“ haben kürzlich alle gewählten Vertreter des Wahlbezirks 1 (Siedlung Berne) angeschrieben und sie gebeten, drei Fragen zu beantworten.

Die drei Fragen:

  1. Das Erbrecht soll für uns auf der Insel/Dreiecksfläche geändert werden, wie finden Sie dieses?
  2. Wir haben hier seit Jahren hier bei uns auf der Insel/Dreiecksfläche leer stehende Häuser, wie finden Sie dieses? (Wie lange würden Sie diese Entscheidung mittragen?)
  3. Wie stehen Sie zu der Entscheidung, dass unser Bereich Insel/Dreiecksfläche vom Denkmalschutz ausgenommen wurde?

Auch die Genossen, die sich 2011 zur Wahl der Vertreter aufstellen ließen, aber nicht gewählt worden sind, wurden jetzt um Antworten auf die drei Fragen gebeten.

Hier eine der Antworten – von Henrike Windscheid:


Liebe Bewohner der Insel!

Als Mitglied der Initiative Siedlung Berne ist mir die Problematik der Dreiecksfläche in all ihren Facetten vertraut. Die Initiative hat sich immer für den Denkmalschutz der gesamten Siedlung eingesetzt und wir sehen das Verfahren der Unterschutzstellung als kritikwürdig an. Hier wurden die berechtigten Interessen von Genossenschaftsmitgliedern dem politischen Interesse an der Schaffung von Wohnraum geopfert. Weil die Stadt Hamburg für ihr Wohnungsbauprogramm (6.000 neue Wohnungen pro Jahr) dringend die Unterstützung der Wohnungsgenossenschaften braucht, waren und sind sie zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. In letzter Zeit sind in Hamburg viele Fälle zu beobachten, bei denen genossenschaftlicher Wohnraum zugunsten von Neubauprojekten geopfert wird oder werden soll. Das Resultat sind immer höhere Mieten. Der genossenschaftliche Auftrag, die Mitglieder mit günstigen Dienstleistungen zu versorgen – in diesem Falle günstiger Wohnraum, wird missachtet. Auch unsere Genossenschaft ist Teil dieser Bewegung. Wie im Ole Wisch wird in ganz Hamburg günstiger Wohnraum ersatzlos vernichtet.

Die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG genießen das Recht, wenn sie in Häusern der Siedlung wohnen, diese schon zu Lebzeiten an Kinder oder Enkelkinder weiter geben zu dürfen. Dieses Recht soll nun für die Bewohner der Dreiecksfläche nicht mehr gelten. Da die Möglichkeiten der Weitergabe an Kinder und Enkelkinder in den Vergaberichtlinien für Siedlungshäuser geregelt ist, die vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen werden, ist es leider auch den Vertretern in der Genossenschaft unmöglich gemacht worden, hier im Sinne ihrer Mit-Genossen zu intervenieren. Ich finde es skandalös, dass in unserer Genossenschaft eine solch gravierende Ungleichbehandlung von Mitgliedern möglich ist. Das dürfen und können wir alle eigentlich nicht hinnehmen. Der Mehrheit der Mitglieder ist das scheinbar aber völlig egal. Das ist sehr bedauerlich. Gerade die Möglichkeit der Weitergabe an Kinder oder Enkelkinder bewegt viele Siedlungshausbewohner dazu, zum Teil erhebliche Summen in ihre Häuser zu investieren. Es entstehen so individuelle Bindungen zum Haus, die an die folgende Generation weiter gegeben werden. Jeder Bewohner eines Hauses trägt zu seinem Erhalt bei. Wir nutzen unsere Häuser nach dem Dach- und Fach-Prinzip und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Nutzer den Teil des Hauses, für den er nach diesem Prinzip zuständig ist, absichtlich vernachlässigt hätte.

Der geschäftsführende Vorstand unserer Genossenschaft hat immer wieder betont, dass die Siedlungshäuser sich in gutem Zustand befinden und dass die Genossenschaft den Denkmalschutz nicht braucht, um die Siedlung langfristig zu erhalten. Auf der Dreiecksfläche sollen jetzt alle Häuser hinsichtlich der Beschaffenheit der Wände und Decken (für die die Genossenschaft zuständig ist) untersucht werden – und den ersten Ergebnissen zufolge zeigt sich hier ein ganz anderes Bild. Gravierende Schäden an Mauern und Decken werden diagnostiziert. Hier ist die Genossenschaft ihrer Pflicht zur Instandhaltung über Jahre nicht nachgekommen. Auch Beton ist nicht per se unzerstörbar. Durch den ganz normalen Prozess der Karbonatisierung werden Betonwände angegriffen. Hier hat es die Genossenschaft jahrelang versäumt, diesem Prozess mit geeigneten Mitteln entgegen zu wirken. Nur so konnten diese Schäden so groß werden. Zum Glück gibt es Mittel und Wege, die betroffenen Häuser wieder instand zu setzen. Das verweigert die Genossenschaft aber. Sie lässt die betroffenen Häuser auf der Dreiecksfläche leer stehen,  setzt die Möglichkeit zur Weitergabe an Kinder und Enkelkinder außer Kraft, versucht die dort wohnenden Nutzer zum Umzug in ein anderes Siedlungshaus zu bewegen (es war in diesem Zusammenhang in der letzten Fragestunde von „Ausgleichszahlungen“ die Rede) und hofft bei dem Rest auf eine möglichst schnelle „biologische Lösung“ (sprich: den Tod derselben). Durch den zu erwartenden immer mehr ansteigenden jahrelangen Leerstand wird die Dreiecksfläche zu einer „Geisterstadt“, die Qualität des Wohnumfelds sinkt rapide und die Sicherheit, die eine Nachbarschaft bietet wird Stück für Stück demontiert. Das ist nicht nur einer Genossenschaft unwürdig, sondern moralisch zu verurteilen. So geht man nicht mit seinen Mitmenschen um.

Die Herausnahme der Dreiecksfläche aus dem Denkmalschutz ist ebenso unverständlich. In einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Denkmalschutzamtes sagte Frau Dr. Bongiorno, die zuständige Inventarin, dass die Dreiecksfläche ihrer Auffassung nach zur Siedlung gehört und nach den Kriterien des Denkmalamtes genauso denkmalwürdig ist, wie der Rest der Siedlung. Allein ihre Lage am Rande des Ensembles hätte es möglich gemacht, diese Fläche nicht in den Denkmalschutz zu übernehmen. Hätte die Dreiecksfläche zentraler in der Siedlung gelegen, wäre es schwierig geworden. Warum ist also gerade die Dreiecksfläche nicht denkmalgeschützt? Bei näherer Betrachtung kann es an dem baulichen Zustand einzelner Häuser nicht liegen, denn baugleiche Häuser, die zentraler in der Siedlung liegen, sind mit denselben Schäden sehr wohl von der Genossenschaft instand gesetzt worden. Die Lösung dieses Rätsels findet man im Baustufenplan für Farmsen aus dem Jahre 1955. Dort ist verzeichnet, dass auf dem Gebiet der Dreiecksfläche eine Bebauung mit 2 Obergeschossen erlaubt ist. Ein Wohnhaus mit dieser Zahl an Obergeschossen hat die Gartenstadt Hamburg an der Ecke Berner Heerweg / Saseler Straße schon gebaut. Auf dem restlichen Gebiet der Siedlung Berne ist nur 1 Obergeschoss erlaubt. Hier ergibt sich also für die Genossenschaft langfristig die Möglichkeit – so denn irgendwann alle derzeitigen Nutzer von der Dreiecksfläche verschwunden sind – höher und dichter als jetzt neu zu bauen. Das scheint mir der wirkliche Grund zu sein, weshalb die Genossenschaft die Dreiecksfläche so dringend aus dem Denkmalschutz herausgenommen haben wollte. Die Behauptung, die Häuser seien in ihrem jetzigen Zustand nicht instandzusetzen, ist nicht richtig. Das Argument der Unwirtschaftlichkeit kann nicht zutreffen. Denn dann hätten baugleiche Häuser innerhalb der Siedlung nicht instand gesetzt werden dürfen. Der Aufsichtsrat hätte dies verhindern müssen. Durch den derzeitigen und den zu erwartenden Leerstand auf der Dreiecksfläche entsteht der Genossenschaft ein finanzieller Schaden, für den Aufsichtsrat und Vorstand die Verantwortung tragen. Und zwar sowohl für den Leerstand selbst, als auch für versäumte Instandsetzungen, die diesen Leerstand erst möglich gemacht haben. Die SPD als regierende Partei in Hamburg, Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG vernichten zusammen einen Teil der Gartenstadtsiedlung.

Es ist mir völlig unverständlich, dass ein Großteil der Vertreter aus der Siedlung und der Mitglieder der Genossenschaft dieses Vorgehen billigt. Ich bin mir sicher, dass mancher anders reagieren würde, wäre er selbst betroffen. Hier zeigt sich eine egoistische und gleichgültige Haltung den Bedürfnissen und Nöten der Mitmenschen gegenüber, die derzeit in der Gesellschaft um sich greift. Das das auch in unserer Genossenschaft geschehen kann, die sich doch ganz andere Ziele auf die Fahne geschrieben hat, ist beschämend.

Für mich gehört die Häuser auf der Dreiecksfläche nach wie vor zur Siedlung Berne und haben das gleiche Recht auf Instandsetzung, wie die denkmalgeschützten Häuser. Die Aussetzung der Möglichkeit zur Weitergabe eines Siedlungshauses zu Lebzeiten muss auch für die Nutzer auf der Dreiecksfläche weiter gelten. Die Häuser der Dreiecksfläche sind denkmalwürdig und sollten auch unter Schutz gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Henrike Windscheid

Brief von R. Niemeyer an alle Vertreter der Gartenstadt Hamburg eG

Die nachfolgende Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Redaktion Initiative Siedlung Berne


4.11.2013
Über die Genossenschaft an alle Vertreter der Gartenstadt Hamburg eG
Stellungnahme von Ralf Niemeyer

Liebe Genossen,

einzelne Genossen und der Vorstand befassen sich mit der neuen Führungskultur in der Genossenschaft und dem offenbar geplanten Abriss der Häuser auf der Insel. Dies wurde auch auf alle Vertreter der Siedlung ausgeweitet. Als Vertreter des Wahlkreises 1 wurde ich gebeten, Stellung zu beziehen. Wenn auch etwas spät, so möchte ich mich klar für die Genossenschaft und gegen das neue Verhalten des Vorstandes und des Aufsichtsrates aussprechen.

Bis zu dem Nutzungsgebühren-Erhöhungsbegehren der Genossenschaft in 2009 habe ich geglaubt, Vorstand und Aufsichtsrat würden die Genossenschaft im Sinne der Genossen führen. Heute bin ich davon überzeugt, dass aus unserer Genossenschaft ein Wirtschaftsunternehmen geworden ist, in dem wir nur noch als lästige Mieter und nicht als Miteigentümer angesehen werden. Auch die Richterin in meinem Rechtsstreit mit der Gartenstadt hat mir erklärt, dass sie nur nach „Mietrecht“ urteilt und wir uns selbst darum kümmern müssen, unsere Vertreter auf unseren Willen einzuschwören. Dabei sind die Vertreter der Genossenschaft nur die drei Vorstandsmitglieder. Die Vertreterversammlung hat keine Rechte außer der Wahl des Aufsichtsrates, der dann den Vorstand wählt.

Ich stellte fest, dass die Genossenschaft von einigen, wenigen Familien „regiert“ wird, die über die Jahre ihre Angehörigen in der Vertreterversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand positioniert hatten. Inzwischen bestimmten Menschen die Genossenschaft, die nicht einmal in Hamburg lebten. Ich glaube nun auch den Gerüchten, dass der neue Aufsichtsratsvorsitzende erst vor wenigen Jahren als Freund unseres Vorstandsvorsitzenden Mitglied der Genossenschaft wurde. Auch er wohnt außerhalb der Genossenschaft und wurde kurz nach seinem Beitritt in den Aufsichtsrat gewählt. Es scheint, als würde die Genossenschaft unterwandert. Jeder von uns sollte sich mehr für die Genossenschaft interessieren und hier engagieren, um sie nicht zu einem Wirtschaftsunternehmen werden zu lassen. Als Eigentümer sollten wir bestimmen und uns nicht von Fremden lenken lassen.

Heute werden – vorgeblich mit rechtlichen Mitteln (denn der heutige Aufsichtsratsvorsitzende war oder ist Richter) – die Mitglieder durch juristische Winkelzüge in ihren bisherigen Rechten beschnitten. Als Beispiel möchte ich hier auf die letzte Mitgliederversammlung verweisen, in der offenbar unerwünschte Anträge und Fragen nicht und/oder erst nach der Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht wurden, weil sie nicht fristgerecht eingereicht worden seien. Unser Unwissen über die Rechtmäßigkeit solcher Aussagen – auch wenn es in der Vergangenheit nie so gehandhabt wurde – wird uns zum Nachteil. Auch die Kürzung der Rechte der Inselbewohner, durch Rücknahme der Vererbbarkeit der Häuser zu Lebzeiten der Nutzer, ist sehr fragwürdig. Ich bin fest davon überzeugt, dass Vorstand und Aufsichtsrat damit den weiteren Verfall der Insel beschleunigen wollen, weil es sich jetzt für die Nutzer nicht mehr lohnt, die Häuser für ihre Nachkommen zu erhalten. Ich halte dies nicht nur für eine ungerechte Benachteiligung der Inselbewohner (zwischen dem Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg) sondern auch für eine gezielte Maßnahme unseres Vorstandes, die Aussage vor dem Denkmalschutzamt, (sinngemäß:) „die Häuser auf der Inselfläche seinen in einem schlechteren baulichen Zustand, als die restlichen Häuser der Siedlung“, nachträglich wahr zu machen.

Ich bin Mitglied der Bestandsgruppe, die offenbar nur zur Legitimation des Vorstandes und des Aufsichtsrates und ohne jegliche Rechte ins Leben gerufen wurde. Dort waren am 16.10.13 ein Architekt und ein Statiker eingeladen, die uns insbesondere bei Sanierungsfragen und zu der Notwendigkeit kostenintensiver Bohrproben beraten sollten. Herr Witt hatte ein Bild aus dem Haus im Berner Heerweg 476 gezeigt, wo von einem Träger der Beton abgeplatzt und der Stahl erkennbar war. Auf meine Frage, wie mit solchen erkannten Schäden umgegangen werden sollte, antwortete der Statiker, dass sie behoben werden müssten. Auf meine Nachfrage, ob es sinnvoll wäre, damit 4 Jahre zu warten, erklärte er, dass dies möglichst unverzüglich passieren müsste, um weitere Schäden zu vermeiden. Dies war im Protokoll nicht aufgenommen worden und ich stellte in dem nächsten Treffen am 30.10.13 den Antrag, dies nachzuholen. Während der Diskussion über die korrekte Formulierung meines Antrages rutschte dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Lars Pochnicht, heraus: „Die Genossenschaft hat vor 1 ½ Jahren schon beschlossen, das Haus 476 abzureißen!“. Leider sagte er dies nur zu mir und außerhalb der Diskussion, nicht laut und öffentlich. Erst auf meine Nachfrage, ebenfalls außerhalb der Diskussion und an ihn gerichtet, ob dies wirklich wahr sei, schien er sich seiner Aussage bewusst zu werden und gab keine Antwort mehr. Mein Antrag zum Protokoll wurde in dem Ausschuss, der von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern dominiert wird, abgelehnt.

Es war nicht das erste Mal, dass das Protokoll im Sinne von Vorstand und Aufsichtsrat geschönt wurde. Bereits bei unserer ersten Sitzung hatte ich darauf hingewiesen, dass zumindest in einem der leerstehenden und nicht wieder vermieteten Häuser auf der Insel, Wasser im Keller stand und dies zu einem schnelleren Verfall des Hauses beitragen könnte. Dankenswerter Weise wusste ein Aufsichtsratsmitglied zu berichten, dass dies sogar in zwei Häusern der Fall war. Auch dies wurde zunächst nicht protokolliert. In der darauf folgenden Sitzung wurde dies dann zwar zum Protokoll aufgenommen, fand sich aber im Ausdruck der Nachbesserung nicht wieder. Es sollte nun zumindest als Anhang des zweiten Protokolls zu finden sein, dem ebenfalls wegen diverser Differenzen nicht zugestimmt wurde und dem lediglich die dazu per e-mail eingereichten Änderungsvorschläge angehängt werden sollen.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bestätigte die Aussage, die ein Vorstandsmitglied zuvor schon in der Bestandsgruppe gemacht hatte. Herr Klostermann hatte zu einer Sanierung auch schon die Alternative „Schreddern“ in den Raum gestellt. Es scheint, Vorstand und Aufsichtsrat haben bereits eine vorgefasste Meinung zum Abriss der Insel. Sie wollen den Abriss offenbar durch Untätigkeit notwendig werden lassen. Bereits in der letzten Vertreterversammlung habe ich sie deshalb und wegen der ungerechten Änderung der bisher gängigen Weitergabemöglichkeit der Siedlungshäuser an Angehörige, nicht entlastet. Ich glaube, der Vorstand und der Aufsichtsrat überschreiten damit ihre Kompetenzen. Eine so gravierende und auch wirtschaftlich relevante Änderung der bisherigen Regelungen ist für mich nicht akzeptabel.

Der Umgang des Vorstandes mit den Genossen ist wenig hilfreich. Die Vertreter werden schlicht nicht informiert und sollen auch nicht als Vertreter der Genossen, sondern lediglich im Eigeninteresse als gewählter Querschnitt aller Genossen einmal jährlich für Vorstand und Aufsichtsrat abstimmen. Dies wird vielen Vertretern durch den eingangs dargestellten Einfluss weniger Familien erleichtert, die durch ihre privaten Verbindungen zu den (Familien-,) Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern entsprechend informiert werden können. Wer sich nicht selbständig, aktiv informieren kann, muss auf Grund weniger, gefilterter und mitunter unvollständiger – um nicht zu sagen falscher – Informationen Entscheidungen treffen.

Den Nutzern der Insel-Häuser kann ich nur raten, sich zusammen zu schließen und Öffentlichkeit zu suchen. Alle anderen Siedlungsbewohner sollten sich mit den Insulanern solidarisieren, denn auch „Blakshörn“/„Lienaustraße“, „Pferdekoppel“/„Kleine Wiese“ oder „Berner Heerweg“ bis „Kornpfad“ oder sogar bis „In den Saal“ könnten Inseln werden! Ich möchte mir nicht vorstellen, wie sich die dort lebenden Genossen fühlen, wenn „deren“ Gebiet ebenfalls auf Grund der bekannten Bauschäden von Nutzern leergezogen wird… So ungewiss, wie es den Nutzern auf der Inselfläche jetzt geht, kann es jedem von uns gehen, wenn einzig und allein der Profit und nicht der genossenschaftliche Gedanke im Vordergrund steht. Auch die neue Bebauung unserer Gärten wäre zulässig! Davor schützt uns der Denkmalschutz nicht! Dafür bieten sich die großen Flächen zwischen „Saselheider Weg“/„Beim Fahrenland“ an. Von „Hohenberne“ aus könnte man Pfeifenstielgrundstücke erreichen. Auch andere Quartiere wie die „Rotdornallee“ oder die „Dreieckskoppel“ könnten neu bebaut werden. Deshalb brauchen wir aktive Genossenschaftsmitglieder, die sich engagieren und die Genossenschaft nicht in fremde Hände fallen lassen.

Ich bin gegen den Abriss oder die Umgestaltung der Berner Siedlung und bin dagegen, die Rechte der Nutzer von Siedlungshäusern zu schmälern. Viele haben sechsstellige Summen in die Häuser investiert und rechtfertigen damit die niedrigen Nutzungsgebühren, die (eigentlich) nur für Häuser ohne Bad und ohne Heizung, mit Hühner- und Schweinestall berechnet werden sollten. Ich bin dafür, Nutzungsgebühren bezahlbar zu halten und keine „Mieten“ von € 12,50 pro qm anzustreben („Ole Wisch“), die sich die wenigsten Genossen leisten könnten.

An den Fenstern unseres Hauses habe ich Schilder zum Zeichen der Solidarität mit den Inselbewohnern aufgehängt.

Ich stelle mich öffentlich gegen das, was mir als Ungerecht erscheint und bin auch gern bereit, andere Meinungen als meine eigene gegenüber dem Vorstand und Aufsichtsrat zu vertreten, wenn man mich darum bittet. Es würde mich freuen, wenn dieses Schreiben auch in die Hände von Genossen käme, die nicht in der Siedlung wohnen. Es ist auch für sie wichtig, dass die Siedlungsbewohner sich gegen ständige „Miet-“ Erhöhungen wehren und dass die Siedlung seit Jahren Gewinne in Millionenhöhe abwirft und damit auch Sanierungen und Neubauvorhaben der gesamten Genossenschaft unterstützt. Sie müssen wissen, dass in Berne Siedlungshäuser leer stehen, die nicht angeboten, sondern verfallen gelassen werden.

Mit genossenschaftlichen Grüßen

Ralf Niemeyer

Offener Brief an Herrn Oberdick von Anne Dingkuhn

Hamburg, 17.10.13

Lieber Herr Oberdick,

Sie hatten sich an alle Vertreter gewandt mit Ihrem Brief vom 18. 9., wir haben uns darüber bereits ausgetauscht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, den Vorstand und Aufsichtsrat an Sie geschrieben und zeitgleich an alle Vertreter verschickt haben. Dazu möchte ich mich als betroffene Vertreterin äußern.

1. Ich bedaure sehr, dass Sie auf Ihre dringende Bitte um Interesse und Austausch auf Vertreterebene so erschreckend wenig Antworten erhalten haben.

Ich selbst habe auch mehrfach erlebt, dass Vertreter anderer Quartiere meinten, nicht für die Belange der Siedlung zuständig zu sein, oder gar sich nicht einmischen zu dürfen – dabei  sind wir Vertreter alle gleichberechtigt in der Abstimmung und damit in der gleichen Verantwortung. Es mag an der Größe der Genossenschaft liegen oder an den sehr unterschiedlichen Wohnformen, jedenfalls läuft hier offensichtlich etwas nicht richtig: wir sollten deshalb gemeinsam klären, ob wir wichtige Vorgänge innerhalb eines Quartiers lieber intern klären (z. B. Teilmitgliederversammlung), oder – dann mit allem dazugehörigen Aufwand – auf der Ebene der Gesamtvertreterschaft.

2. Ich bin der Meinung, dass der Ton, in dem der Brief gehalten ist und Sie z. T. persönlich herabsetzt, als Stellungnahme der Gremien nicht angebracht ist – unabhängig davon, wie man persönlich ihre Äußerungen bewertet.

3.  Die Darstellung der Ereignisse, wie der Vorstand sie in seinem Brief an Sie schildert, entspricht in großen Teilen nicht dem, was ich erlebt habe, denn:

  • im Schreiben des Vorstandes wird der Eindruck vermittelt, die Genossenschaft wäre an der jetzigen Fassung des Denkmalschutzvertrages nicht aktiv beteiligt gewesen – umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: Wer den öffentlich-rechtlichen Vertrag genau liest und Hintergründe kennt, weiß, dass die Genossenschaft über Jahre mit politischem Druck und der Androhung juristischer Schritte letztlich diesen „Kompromiss“ herbeigeführt hat.
  • das Denkmalamt hatte schon 2010 zugesichert, dass durch den Denkmalschutz keine wirtschaftliche Gefährdung für die Genossenschaft entsteht.
  • die Begründung, mit der der Vorstand die Herausnahme der Dreiecksfläche vom Denkmalschutz erwirken konnte, ist vielsagend: „Die Genossenschaft hat glaubhaft dargelegt, dass die Zumutbarkeit der Instandsetzung und Erhaltung der dort vorhandenen Gebäude auch in der Gesamtbetrachtung mit den vorhandenen Grundstücksgrößen nicht gegeben ist.“  – und das, ohne dass Gutachten über den Sanierungsbedarf auf der Dreiecksfläche vorhanden waren.
    Während die Verhandlungen dazu mit dem Denkmalamt in vollem Gange waren, wurde uns besorgten Mitgliedern immer noch „glaubhaft versichert“, es gäbe nichts Neues zum Thema Abrisshaus, Leerstände und Zukunft der Dreiecksfläche. Solch taktisches Verhalten und Nichtachtung der ernstgemeinten Fragen hat nicht nur mein Vertrauen zu den Gremien der Genossenschaft zutiefst erschüttert.
  • Gleiches gilt für die erwähnte Teilhabe und Miteinbeziehung der Mitglieder. Am Beispiel der Regelung zur Dreiecksfläche heißt das: was im Schreiben an Sie und die Vertreter vom 8.10. als „Idee“ und nur „angedachte Regelung“ kommuniziert wird, ist tatsächlich aber schon Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat.

Auch wenn ich inhaltlich sicher nicht mit allem übereinstimme, was Sie vorschlagen, kann Ich Ihre Enttäuschung und Verärgerung also gut verstehen. Der Umgang mit uns Mitgliedern sollte respektvoll, der Informationsfluss sollte gewährleistet, und die Bereitschaft, Anregungen und kritische Fragen anzunehmen, vorhanden sein – dann wäre so eine Fehlentscheidung wie die für flächendeckende Kernbohrungen gar nicht erst passiert.

Mit freundlichen Grüßen,  Anne Dingkuhn