Gastkommentar zur Infoveranstaltung der Gartenstadt Hamburg eG am 4.11.2015

Thema: „Untersuchungsbericht der Häuser auf der Dreiecksfläche“

Von W. Iderstand

Ja, was war das denn? Da hören wir – interessierte und eingeladene Mitglieder der Genossenschaft – einen äußerst gut ausgearbeiteten und auch gut vorgetragenen Vortrag über den Bestand und Zustand der Gebäude auf der sogenannten Dreiecksfläche der Gartenstadt. An dieser Stelle sei noch einmal gesagt, dass die kritischen Nachfragen, welche sich aus dem Vortrag ergeben haben, nicht gegen den Architekten gerichtet waren, sondern gegen „die Sache“ an sich. Die Architekten, so sind auch meine Gespräche im Nachgang zu dieser Veranstaltung, haben einen guten Job gemacht – endlich einmal Fachleute!!! Relativ schnell war klar, dass die Gebäude alt sind und die Erhaltung nicht ganz einfach wird, dass Sanierung Geld kostet, das die Gebäude es aber auch wert sind erhalten zu werden – alles machbar wenn man (Vorstand und AR) will! Diesen Eindruck hatte ich allerding nur bei dem Architekten – offensichtlich hatte der Vorstand vergessen die beauftragten Architekten darüber zu informieren, das schon seit 2009 Pläne für die Abwicklung der Dreiecksfläche existieren und das dies nur eine von vielen Alibi- Veranstaltungen werden soll. Wie peinlich! An dieser Stelle möchte ich meine Scham über ein solches Verhalten zum Ausdruck bringen und mich bei den zuständigen Architekten entschuldigen – nicht dafür, dass wir kritische Fragen gestellt haben, sondern darüber das mein Vorstand / AR so dilettantisch agiert!

Die Veranstaltung wurde immer hitziger, weil immer mehr Mitglieder sich zu Wort gemeldet haben und – endlich einmal – offen Kritik am Vorgehen und an den Ausführungen des Vorstandes / AR übten. Peinlich wurde es, als unser AR Vorsitzende von Uwe v. Speckelsen zurechtgewiesen werden musste, weil er ihm – wieder einmal – ins Wort gefallen war. Von einem Veranstaltungsleiter, zumal wenn er erfahrener Jurist ist, erwarte ich deutlich mehr Professionalität. Herr Thiele, daran müssen Sie noch arbeiten! Eine weitere peinliche Szene, auf die mich mein Sitznachbar aufmerksam gemacht hatte war, als Frau Dingkuhn ein Schriftstück verlesen hat, welches den Dialog der Gartenstadt und der Kulturbehörde zum Inhalt hatte. Da hat der AR Vorsitzende mit verschränkten Armen und einem Gesicht wie drei Tage Regenwetter auf dem Podium gesessen und mein Sitznachbar sagte: Guck mal wie er da sitzt – wie ein bockiger Fünfjähriger der beim Äpfel klauen erwischt wurde. Souverän geht anders! Bis dahin alles menschlich und – fast verständlich. Aber dann hat Herr Thiele Frau Dingkuhn angefeindet und sie zu einer Ordnungswidrigkeit aufgerufen: Herr Thiele verlangte von Frau D., dass sie ihm die „vorenthaltenden“ Schriftstücke zur Verfügung stellen solle! Frau Dingkuhn hat Herrn Thiele, wie vorher auch schon, darauf hingewiesen, dass ihr diese Schriftstücke im Zuge des Transparenzgesetzes unter der Auflage, diese nicht an Dritte weiter zugeben, überlassen wurden. Herr Thiele, sie als Jurist sollten es doch besser wissen!

Im Nachgang habe ich erfahren, dass der Vorstand sich genau diese Unterlagen im Zuge des Transparenzgesetzes besorgt hat – die Unterlagen lagen also vor und die Entrüstung war nur gespielt. Wie peinlich!

Richtig ruhig wurde es im Saal, als der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Sieg das Wort ergriff. Herr Sieg begann seinen Redebeitrag damit, dass er Frau Dingkuhn zustimmte und sich auf ihre Seite stellte. Herr Sieg rief dazu auf, das man genau überlegen sollte, was verändert wird, da man einmal verändertes nicht einfach wieder rückgängig machen kann – er verdeutlichte dies an den Konsequenzen, die das Verschwinden der Sprossenfenster – das das Bild der Siedlung deutlich verändert hat. Die Angst im Gesicht und in den Worten von Herrn Sieg war deutlich zu spüren!

Was bleibt für mich als Mitglied?

Misstrauen gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat – lügen gehört offensichtlich zum Geschäft und macht nicht halt vor Juristen und Kaufleuten. Eigentlich unfassbar und nicht zu tolerieren! SCHÄMT EUCH!

Die „Insulaner“ müssen noch mehr Unterstützung erfahren, damit dieser FILZ von Lüge und moralischem Verfall durchbrochen wird.

Jeder Siedler muss aufpassen, da die gesamte Siedlung in Gefahr ist dem „Wahn“ von Vorstand und AR zu verfallen. Siedler seid wachsam und leistet Widerstand!

Mit genossenschaftlichem Gruß

W. Iderstand

WUZ: Häuser auf der „Insel“ sind erhaltenswert – Abrisspläne können vom Tisch

Auszug aus dem Artikel in der WUZ (Walddörfer Umweltzeitung), Nr. 88, Okt. 2014:

(…)„Die Gutachter kamen überein, dass die Häuser trotz des z.T. langen Leerstandes und unterlassener zum Teil dringender Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen insgesamt in einem erstaunlich guten Zustand sind. Die Gebäude sind erhaltensfähig, eine Instandsetzung ist in jedemFall und unter Neubaukosten möglich, so dass der zügigen Instandsetzung und Weitervermietung eigentlich nichts mehr im Wege stehen sollte.“ (…)

Den vollständigen Artikel können Sie hier als PDF laden.

Link zur Walddörfer Umweltzeitung: www.wuzonline.de

 

 

Antwort von H. Windscheid auf die 3 Fragen der Bewohner der „Dreiecksfläche“

Bewohner der „Dreiecksfläche“ haben kürzlich alle gewählten Vertreter des Wahlbezirks 1 (Siedlung Berne) angeschrieben und sie gebeten, drei Fragen zu beantworten.

Die drei Fragen:

  1. Das Erbrecht soll für uns auf der Insel/Dreiecksfläche geändert werden, wie finden Sie dieses?
  2. Wir haben hier seit Jahren hier bei uns auf der Insel/Dreiecksfläche leer stehende Häuser, wie finden Sie dieses? (Wie lange würden Sie diese Entscheidung mittragen?)
  3. Wie stehen Sie zu der Entscheidung, dass unser Bereich Insel/Dreiecksfläche vom Denkmalschutz ausgenommen wurde?

Auch die Genossen, die sich 2011 zur Wahl der Vertreter aufstellen ließen, aber nicht gewählt worden sind, wurden jetzt um Antworten auf die drei Fragen gebeten.

Hier eine der Antworten – von Henrike Windscheid:


Liebe Bewohner der Insel!

Als Mitglied der Initiative Siedlung Berne ist mir die Problematik der Dreiecksfläche in all ihren Facetten vertraut. Die Initiative hat sich immer für den Denkmalschutz der gesamten Siedlung eingesetzt und wir sehen das Verfahren der Unterschutzstellung als kritikwürdig an. Hier wurden die berechtigten Interessen von Genossenschaftsmitgliedern dem politischen Interesse an der Schaffung von Wohnraum geopfert. Weil die Stadt Hamburg für ihr Wohnungsbauprogramm (6.000 neue Wohnungen pro Jahr) dringend die Unterstützung der Wohnungsgenossenschaften braucht, waren und sind sie zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. In letzter Zeit sind in Hamburg viele Fälle zu beobachten, bei denen genossenschaftlicher Wohnraum zugunsten von Neubauprojekten geopfert wird oder werden soll. Das Resultat sind immer höhere Mieten. Der genossenschaftliche Auftrag, die Mitglieder mit günstigen Dienstleistungen zu versorgen – in diesem Falle günstiger Wohnraum, wird missachtet. Auch unsere Genossenschaft ist Teil dieser Bewegung. Wie im Ole Wisch wird in ganz Hamburg günstiger Wohnraum ersatzlos vernichtet.

Die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG genießen das Recht, wenn sie in Häusern der Siedlung wohnen, diese schon zu Lebzeiten an Kinder oder Enkelkinder weiter geben zu dürfen. Dieses Recht soll nun für die Bewohner der Dreiecksfläche nicht mehr gelten. Da die Möglichkeiten der Weitergabe an Kinder und Enkelkinder in den Vergaberichtlinien für Siedlungshäuser geregelt ist, die vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen werden, ist es leider auch den Vertretern in der Genossenschaft unmöglich gemacht worden, hier im Sinne ihrer Mit-Genossen zu intervenieren. Ich finde es skandalös, dass in unserer Genossenschaft eine solch gravierende Ungleichbehandlung von Mitgliedern möglich ist. Das dürfen und können wir alle eigentlich nicht hinnehmen. Der Mehrheit der Mitglieder ist das scheinbar aber völlig egal. Das ist sehr bedauerlich. Gerade die Möglichkeit der Weitergabe an Kinder oder Enkelkinder bewegt viele Siedlungshausbewohner dazu, zum Teil erhebliche Summen in ihre Häuser zu investieren. Es entstehen so individuelle Bindungen zum Haus, die an die folgende Generation weiter gegeben werden. Jeder Bewohner eines Hauses trägt zu seinem Erhalt bei. Wir nutzen unsere Häuser nach dem Dach- und Fach-Prinzip und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Nutzer den Teil des Hauses, für den er nach diesem Prinzip zuständig ist, absichtlich vernachlässigt hätte.

Der geschäftsführende Vorstand unserer Genossenschaft hat immer wieder betont, dass die Siedlungshäuser sich in gutem Zustand befinden und dass die Genossenschaft den Denkmalschutz nicht braucht, um die Siedlung langfristig zu erhalten. Auf der Dreiecksfläche sollen jetzt alle Häuser hinsichtlich der Beschaffenheit der Wände und Decken (für die die Genossenschaft zuständig ist) untersucht werden – und den ersten Ergebnissen zufolge zeigt sich hier ein ganz anderes Bild. Gravierende Schäden an Mauern und Decken werden diagnostiziert. Hier ist die Genossenschaft ihrer Pflicht zur Instandhaltung über Jahre nicht nachgekommen. Auch Beton ist nicht per se unzerstörbar. Durch den ganz normalen Prozess der Karbonatisierung werden Betonwände angegriffen. Hier hat es die Genossenschaft jahrelang versäumt, diesem Prozess mit geeigneten Mitteln entgegen zu wirken. Nur so konnten diese Schäden so groß werden. Zum Glück gibt es Mittel und Wege, die betroffenen Häuser wieder instand zu setzen. Das verweigert die Genossenschaft aber. Sie lässt die betroffenen Häuser auf der Dreiecksfläche leer stehen,  setzt die Möglichkeit zur Weitergabe an Kinder und Enkelkinder außer Kraft, versucht die dort wohnenden Nutzer zum Umzug in ein anderes Siedlungshaus zu bewegen (es war in diesem Zusammenhang in der letzten Fragestunde von „Ausgleichszahlungen“ die Rede) und hofft bei dem Rest auf eine möglichst schnelle „biologische Lösung“ (sprich: den Tod derselben). Durch den zu erwartenden immer mehr ansteigenden jahrelangen Leerstand wird die Dreiecksfläche zu einer „Geisterstadt“, die Qualität des Wohnumfelds sinkt rapide und die Sicherheit, die eine Nachbarschaft bietet wird Stück für Stück demontiert. Das ist nicht nur einer Genossenschaft unwürdig, sondern moralisch zu verurteilen. So geht man nicht mit seinen Mitmenschen um.

Die Herausnahme der Dreiecksfläche aus dem Denkmalschutz ist ebenso unverständlich. In einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Denkmalschutzamtes sagte Frau Dr. Bongiorno, die zuständige Inventarin, dass die Dreiecksfläche ihrer Auffassung nach zur Siedlung gehört und nach den Kriterien des Denkmalamtes genauso denkmalwürdig ist, wie der Rest der Siedlung. Allein ihre Lage am Rande des Ensembles hätte es möglich gemacht, diese Fläche nicht in den Denkmalschutz zu übernehmen. Hätte die Dreiecksfläche zentraler in der Siedlung gelegen, wäre es schwierig geworden. Warum ist also gerade die Dreiecksfläche nicht denkmalgeschützt? Bei näherer Betrachtung kann es an dem baulichen Zustand einzelner Häuser nicht liegen, denn baugleiche Häuser, die zentraler in der Siedlung liegen, sind mit denselben Schäden sehr wohl von der Genossenschaft instand gesetzt worden. Die Lösung dieses Rätsels findet man im Baustufenplan für Farmsen aus dem Jahre 1955. Dort ist verzeichnet, dass auf dem Gebiet der Dreiecksfläche eine Bebauung mit 2 Obergeschossen erlaubt ist. Ein Wohnhaus mit dieser Zahl an Obergeschossen hat die Gartenstadt Hamburg an der Ecke Berner Heerweg / Saseler Straße schon gebaut. Auf dem restlichen Gebiet der Siedlung Berne ist nur 1 Obergeschoss erlaubt. Hier ergibt sich also für die Genossenschaft langfristig die Möglichkeit – so denn irgendwann alle derzeitigen Nutzer von der Dreiecksfläche verschwunden sind – höher und dichter als jetzt neu zu bauen. Das scheint mir der wirkliche Grund zu sein, weshalb die Genossenschaft die Dreiecksfläche so dringend aus dem Denkmalschutz herausgenommen haben wollte. Die Behauptung, die Häuser seien in ihrem jetzigen Zustand nicht instandzusetzen, ist nicht richtig. Das Argument der Unwirtschaftlichkeit kann nicht zutreffen. Denn dann hätten baugleiche Häuser innerhalb der Siedlung nicht instand gesetzt werden dürfen. Der Aufsichtsrat hätte dies verhindern müssen. Durch den derzeitigen und den zu erwartenden Leerstand auf der Dreiecksfläche entsteht der Genossenschaft ein finanzieller Schaden, für den Aufsichtsrat und Vorstand die Verantwortung tragen. Und zwar sowohl für den Leerstand selbst, als auch für versäumte Instandsetzungen, die diesen Leerstand erst möglich gemacht haben. Die SPD als regierende Partei in Hamburg, Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG vernichten zusammen einen Teil der Gartenstadtsiedlung.

Es ist mir völlig unverständlich, dass ein Großteil der Vertreter aus der Siedlung und der Mitglieder der Genossenschaft dieses Vorgehen billigt. Ich bin mir sicher, dass mancher anders reagieren würde, wäre er selbst betroffen. Hier zeigt sich eine egoistische und gleichgültige Haltung den Bedürfnissen und Nöten der Mitmenschen gegenüber, die derzeit in der Gesellschaft um sich greift. Das das auch in unserer Genossenschaft geschehen kann, die sich doch ganz andere Ziele auf die Fahne geschrieben hat, ist beschämend.

Für mich gehört die Häuser auf der Dreiecksfläche nach wie vor zur Siedlung Berne und haben das gleiche Recht auf Instandsetzung, wie die denkmalgeschützten Häuser. Die Aussetzung der Möglichkeit zur Weitergabe eines Siedlungshauses zu Lebzeiten muss auch für die Nutzer auf der Dreiecksfläche weiter gelten. Die Häuser der Dreiecksfläche sind denkmalwürdig und sollten auch unter Schutz gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Henrike Windscheid

Schreiben von Klaus Oberdick an die Vertreter der Gartenstadt Hamburg eG vom 18.9.2013

Aus aktuellem Anlass und mit freundlicher Erlaubnis veröffentlicht die Initiative folgenden Brief, den Klaus Oberdick allen Vertretern der Genossenschaft geschrieben hat. Herr Oberdick ist selbst Vertreter und wohnt auf der sogenannten „Entwicklungsfläche“, die von der Genossenschaft vom Denkmalschutz ausgenommen wurde. Der Brief ging in Kopie auch an Herrn Witt.

Redaktion Initiative Siedlung Berne


 

Schreiben von Klaus Oberdieck an die Vertreter der Gartenstadt eG
Kopie: Herr Witt

18.09.2013

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich weiß, Sie sind es nicht gewohnt, dass man Sie direkt anspricht. Wir sind es aber auch nicht gewohnt, dass wir uns in unserer Genossenschaft um unser Zuhause sorgen müssen. Ungewöhnliche Umstände erfordern eben ungewöhnliche Maßnahmen.
Es geht um die Insel / Dreiecksfläche / Entwicklungsfläche Berner Heerweg / Meiendorfer Stieg. In der ersten Hälfte 2012 hat die Gartenstadt versucht einen Erben aus dem Berner Heerweg nach Hohenberne umzuleiten. Auf Nachfrage hat der Vorstand bestätigt, dass das in unserer Genossenschaft vorher nicht vorgekommen sei. Der Erbe hat abgelehnt, sonst hätten wir jetzt sogar fünf und nicht vier Leerstände. (Es geht um 37 Einheiten auf der Fläche.)

Das mit der Insel, von Seiten der Gartenstadt, etwas passieren soll war seitdem klar. Als  Vertreter habe ich den Kontakt zu der Nachbarschaft gesucht, um herauszufinden wie sich die Menschen die Zukunft vorstellen.
Eine teilweise Erneuerung der Häuser und ggf. eine Zwischenbebauung wurde nicht generell abgelehnt. Ich wollte die Flucht nach vorne antreten und eine kleinteilige Neubebauung zur Diskussion stellen, um die Insel insgesamt für die Zukunft abzusichern ( Gartenstadtcharakter ja, Hochhäuser nein).
In diversen Gesprächen mit dem Vorstand habe ich folgende Botschaften erhalten:
Eine kleinteilige Bebauung wird abgelehnt, weil man sich nicht Optionen für die Zukunft verbauen möchte. Es ist nicht relevant, was einzelne Genossenschaftsmitglieder und deren Familien, die auf der Insel wohnen, möchten. Das Gesamtwohl der Genossenschaft ist entscheidend.  
Während der Veranstaltung im Februar 2013, als man uns nebenbei die denkmalrechtliche Teilung zur Kenntnis gebracht hat, wurde die entscheidende Frage gestellt:
(Zur Erläuterung: 94% der Siedlung werden zum 01.05.2013 unter Denkmalschutz gestellt, 6 % – die Inselfläche – nicht.)

Warum nur 94 % und nicht 100 %?
Eine Antwort ist bis heute nicht erfolgt.
Auch hat bis heute Niemand die Verantwortung für diese entscheidende Weichenstellung, das anerkannte Denkmal zu teilen, übernommen.

Wer trägt die Verantwortung?
Es gab eine kleine Anfrage Fraktion „Die Linke“ im Senat zu diesem Thema: Dabei ist herausgekommen, dass nur die Genossenschaft selber für diese Weichenstellung und damit für die Nichtunterschutzstellung der Inselfläche verantwortlich ist.

Wir möchten also von unserem Vorstand wissen, was die Gründe sind und wir fordern Herrn Witt auf klar und uneingeschränkt die Verantwortung zu übernehmen.
Eine Einteilung in 6 % und 94 % ist im höchsten Maße ungenossenschaftlich.
Für diese Aufteilung gibt es auch kein Mandat.

Ein erkanntes Denkmal nicht in den Denkmalschutz zu überführen ist rechtlich fragwürdig.
Im Frühjahr hat dann eine Informationsveranstaltung im Gemeinschaftshaus für die Bewohner der Insel stattgefunden. Ich war als einziger dort wohnender Vertreter anwesend. Ein anderer Vertreter von Wahlbezirk 1, der sich informieren wollte, wurde von Herrn Witt höflich hinausgebeten. Also informiere ich Sie sozusagen als Vertreterkollege. Im Vorfeld der Informationsveranstaltung wurde auch der Wunsch geäußert die gesamten Vertreter der Siedlung Berne teilnehmen zu lassen. Dieser Wunsch wurde seitens des Vorstandes abgelehnt.

Die Weitergabe der Häuser an unsere direkten Familienangehörigen ist insofern abgeändert worden, dass eine Übertragung nur mit dem Erbfall eintritt (streng nach BGB).  Eine Weitergabe zu Lebzeiten, wie es im Regelfall bisher praktiziert wurde, soll für die Genossen der Insel ausgeschlossen sein. Das würde natürlich eine Weitergabe unserer geschichtsträchtigen Häuser und Ausbauten zu Lebzeiten an unsere späteren Erben ziemlich erschweren bis unmöglich machen.
Das ist im höchsten Maße ungenossenschaftlich. Wie kann man zwei unterschiedliche Verfahrensweisen in einer Siedlung anwenden? Wenn das so praktiziert werden soll, dann muss das natürlich für die ganze Siedlung gelten. Es kann nur so sein, dass  entweder die alte Regelung oder die neue Regelung für die gesamte Siedlung gilt.

Im Oktober 2012 hatte ich Sie (die Vertreter von 1) direkt angeschrieben und über den Leerstand von vier Siedlungshäusern berichtet. Der Mieteinnahmeverlust betrug zu diesem Zeitpunkt (moderat gerechnet bei einer Miete von Euro 300,–) Euro 21.600,–. Nun kommt ein weiteres Jahr mit  14.400,– Euro dazu.
Die nunmehr vom Vorstand initiierten zehn Kernbohrungen pro Haushälfte zur Untersuchung der „Standfestigkeit“ sind nicht generell notwendig. Die Kosten der Kernbohrungen betragen pro Haushälfte Euro 3.000,– bis 4.000,– (Also im Mittel Euro 3.500,–). Der Betonanteil bei unseren Häusern ist sehr gering. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Um den Karbonisierungsgrad, die Feuchtigkeit und ggf. Korrosionsschäden festzustellen, kann mit wesentlich einfacheren Mitteln gearbeitet  werden. z.B. etwas Mauerwerk abschlagen und mir Phenolfthalin (ähnlich von der Wirkung wie Lakmuspapier) vor Ort sofort den Karbonisierungsgrad feststellen. Eine Überprüfung kostet ggf. 750,– Euro maximal.
Es würde erst einmal völlig ausreichen, wenn ein mit dem Erhalt älterer Gebäude vertrauter Sachverständiger Decke, Wände und Sole optisch wahrnimmt. Jedes Haus ist von seiner Beschaffenheit unterschiedlich. Eine Prüfung muss individuell erfolgen. Damit erübrigt sich jede Kernbohrung. Es sind bis jetzt 17 Kernbohrungen in der Siedlung durchgeführt worden ( = 59.000,– Euro). Es sind 30 weitere Haushälften mit jeweils 10 Kernbohrungen auf der Insel in Auftrag gegeben worden ( = 105.000,– Euro).
Wenn wir die gleichen Ergebnisse für 750,– Euro bekommen, dann haben wir 128.000,– Euro verschenkt. Mit Email vom 05.09.2013 und 09.09.2013 habe ich Herrn Witt aufgefordert die Kernbohrungen sofort auszusetzen, weil hier sinnlos Geld verbrannt wird. Das muss man sich mal vorstellen. Wenn etwas für einige 100,– Euro repariert werden soll wird diskutiert und hier werden mit einem Federstrich die gesamten Jahresmieteinnahmen der Dreiecksfläche vernichtet.

Ich habe mich als Nichtfachmann in die Materie eingelesen und mir fachlichen Rat eingeholt. Wir haben meinen Keller begutachtet  (Top Zustand) und den Keller von Meiendorfer Stieg Nr. 5. Hier sind größere Schäden als in meinem Keller. Aber keine Schäden, die nicht reparierbar wären. Hier würde eine fachgerechte Kellersanierung ca.  15.000,– Euro kosten. Mit Sicherheit ist Meiendorfer Stieg Nr. 5 einer der schlechtesten Keller auf der Insel.
Falls tatsächlich einmal eine Decke schwach erscheint, kann man ohne Probleme einen Stahlunterzug für ca. 5.000,– Euro einbauen. Dann hält das Haus für die nächsten 50 bis 100 Jahre. Nach den Erkenntnissen, die ich zu diesem Thema gesammelt habe, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass es jemals tatsächlich nötig war oder ist eine komplette Kellerdecke neu einzubauen.
Wenn es Probleme gibt ist es nicht der Beton sondern sind es Feuchtigkeitsprobleme. Ich habe als junger Mann vor 35 Jahren das Wasser aus dem Regenrohr etwa vier Meter vom Haus weg in eine Sickergrube geleitet. Seitdem hatte ich nie wieder Feuchtigkeitsproblem bei mir im Keller.
Es ist ein offenes Geheimnis in der Siedlung, dass die Häuser im Kornpfad mit Abstand die meisten Probleme haben. Das liegt an der Bodenbeschaffenheit. Im Meiendorfer Stieg haben wir ein eher sandigen Boden und mit der Bahnschneise eine natürliche Ablaufkante. Im Kornpfad, insbesondere um den kleinen Teich herum, befinden sich Tonschichten und das Wasser läuft schwer ab.
Wir haben uns immer gewundert, dass die Ergebnisse aus den bereits durchgeführten Kernbohrungen nicht veröffentlicht wurden, bzw., dass die betroffenen Siedler nicht über das Resultat informiert wurden. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Es wurde nichts berichtet, weil es nichts zu berichten gibt.

Eigentlich soll ja der Aufsichtsrat den Vorstand kontrollieren. Aber das funktioniert hier nicht. Es werden sinnlos Kosten produziert um einzelne Häuser und letztendlich die Siedlung unwirtschaftlich  zu rechnen. Wie der Vorstand immer wieder betont, gibt es in den nächsten Jahren keine finanziellen Mittel, um ein weiteres  Großprojekt bei uns zu finanzieren. Insofern ist die Aussage des Vorstandes, dass es bzgl. einer Neubebauung der Insel keine Pläne gibt, noch richtig. Das, was bei uns aber gerade passiert, sind die deutlichen  Vorbereitungen dafür. Der Vertrauensverlust ist groß und nach dem Prinzip der sozialen Erosion werden die Anwohner mürbe und erwägen den Wegzug. Entsprechend attraktive Angebote werden geheim ausgehandelt und verschleiert. Das Alles ist unsolidarisch, intransparent, ungenossenschaftlich und treibt die Kosten gewaltig in die Höhe.
Leider schwindet das Vertrauen in den Vorstand und den Aufsichtsrat immer schneller. Genossenschaftliche Grundprinzipien weichen immer mehr den Gesetzmäßigkeiten des privatwirtschaftlichen und profitorientierten Wohnungsbaus. Es wird entmietet und auf Zeit gespielt. Hamburg kann nicht nach Außen wachsen und benötigt dringend Wohnraum innerhalb der Stadtgrenzen. In 15 – 20 Jahren wird mit ziemlicher Sicherheit der nächste Abschnitt der Gartenstadt eG im Fokus sein. Der politische Druck muss enorm sein.

Wir sollten uns der Verantwortung und genossenschaftlichen Grundregeln wieder bewusster werden, damit unsere Lebensform und Struktur in der Gartenstadtsiedlung Berne, die Keimzelle unserer Genossenschaft, auch für nachwachsende Generationen so lebenswert erhalten bleibt, wie wir es nunmehr über Generationen erleben durften.

Zu diesem Thema passt ein Abschnitt aus dem „Hamburg Fremdenblatt“ vom 25.09.1909: „Eine Gartenstadt ist eine planmäßig gestaltete Siedlung auf wohlfeilem Gelände, das dauernd im Obereigentum der Gemeinschaft (Staat, Gemeinde, Genossenschaft oder dergleichen) erhalten wird, derart, dass jede Spekulation mit dem Grund und Boden für immer ausgeschlossen und der Wertezuwachs der Gemeinschaft gesichert bleibt. Die soziale und wirtschaftliche Grundlage bringt und erhält der neuentstehenden Stadt auch den Garten – selbst für den Minderbemittelten -, sie macht sie zur Gartenstadt.“

In der Hoffnung, den genossenschaftlichen Geist bei  jeden Einzelnen von Ihnen zu wecken und eine Spaltung der Genossenschaft zu vermeiden bitte ich um Rückmeldung in mündlicher oder schriftlicher Form.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Oberdick