Wohnungsleerstände in der Gartenstadtsiedlung Berne

Es gibt eine neue Schriftliche Kleine Anfrage zu den Wohnungsleerständen in der Gartenstadtsiedlung Berne (Drucksache 20/11528 vom 15.04.2014, Olaf Duge/Grüne) und die Antwort des Senats (22.4.2014).

In der Anfrage geht es u. a. darum, ob und seit wann die gehäuften, und zum Teil langfristigen Leerstände in der Siedlung Berne der Behörde bekannt sind (Meldepflicht nach dem Wohnraumschutzgesetz), und ob bzw. warum sie von der Behörde genehmigt worden sind. Die Frage nach den Gründen für die Leerstände auf der nicht denkmalgeschützten Fläche beantwortet der Senat wie folgt:

(…) Zu b): Die Wohnungen (Siedlungshäuser) sind ohne Bad, Küche und Heizung ausgestattet. Die notwendigen Anschlüsse sind vorhanden, die Ausstattung erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Vermietungskonzept der Genossenschaft). Bei den Gebäuden wurden deutliche Schäden an der Bausubstanz festgestellt, deshalb ist eine sofortige Wohnnutzung nicht möglich. In Einzelfällen erreichen die errechneten Sanierungskosten Neubauniveau.
Es soll eine Bestandsuntersuchung aller Häuser stattfinden und der Sanierungsbedarf festgestellt werden. Anschließend sind die Kosten zu ermitteln. Durch die genossenschaftliche Bewertung (Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung) ist zu entscheiden, ob eine Sanierung oder ein Neubau erfolgen soll. Dieser Prozess soll noch in 2014 abgeschlossen werden.“

Hier können Sie die vollständige Anfrage/Antwort als PDF laden: Kleine_Anfrage_Duge_April2014


Kommentar der Initiative
Was einem so auffällt…

Es fällt auf, dass die „deutlichen Schäden an der Bausubstanz“ in den Verantwortungsbereich der Genossenschaft fallen und seit mind. 2009 bekannt sind. Seit dem steht auch das erste Siedlungshaus leer.
Es fällt auch auf, dass es offensichtlich schon lange, nämlich jahrelang kein Interesse an einer „sofortigen Wohnnutzung“ gab. Es geht gar nicht um die „sofortige Wohnnutzung“. Deshalb die jahrelangen Leerstände.
Gleichzeitig fällt auf, dass es einerseits „errechnete Sanierungskosten“ geben soll (von wem? Mit welchen Methoden und Parametern?). Diese Behauptung einer Unzumutbarkeit des Erhalts der Häuser kennen wir seit 2013, sie galt als Begründung dafür, die Inselfläche nicht unter Denkmalschutz stellen müssen.
Und andererseits findet jetzt erst eine Bestandsaufnahme statt, um die Sanierungskosten zu ermitteln. Und zwar auch genau bei den zitierten „Einzelfällen“, bei denen eine Unwirtschaftlichkeit der Sanierung schon längst behauptet wurde, s.o.
Wenn dieses Vorgehen – Ansammeln von Leerständen, verzögerte bzw. ausgesetzte Instandsetzung usw.  – so fortgesetzt wird in dem Rest der Siedlung, dann Gute Nacht Gartenstadt. Wenn es das nicht wird, z. B. weil das Denkmalschutzamt doch in der Lage ist, zu zügiger Instandsetzung und Erhalt zu verpflichten, dann sehen wir anschaulich, warum die Genossenschaft so hart gegen die Unterschutzstellung gekämpft hat: weil sie im denkmalgeschützten Bereich nicht so verfahren kann wie auf der Inselfläche.

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