Wohnungsleerstände in der Gartenstadtsiedlung Berne

Es gibt eine neue Schriftliche Kleine Anfrage zu den Wohnungsleerständen in der Gartenstadtsiedlung Berne (Drucksache 20/11528 vom 15.04.2014, Olaf Duge/Grüne) und die Antwort des Senats (22.4.2014).

In der Anfrage geht es u. a. darum, ob und seit wann die gehäuften, und zum Teil langfristigen Leerstände in der Siedlung Berne der Behörde bekannt sind (Meldepflicht nach dem Wohnraumschutzgesetz), und ob bzw. warum sie von der Behörde genehmigt worden sind. Die Frage nach den Gründen für die Leerstände auf der nicht denkmalgeschützten Fläche beantwortet der Senat wie folgt:

(…) Zu b): Die Wohnungen (Siedlungshäuser) sind ohne Bad, Küche und Heizung ausgestattet. Die notwendigen Anschlüsse sind vorhanden, die Ausstattung erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Vermietungskonzept der Genossenschaft). Bei den Gebäuden wurden deutliche Schäden an der Bausubstanz festgestellt, deshalb ist eine sofortige Wohnnutzung nicht möglich. In Einzelfällen erreichen die errechneten Sanierungskosten Neubauniveau.
Es soll eine Bestandsuntersuchung aller Häuser stattfinden und der Sanierungsbedarf festgestellt werden. Anschließend sind die Kosten zu ermitteln. Durch die genossenschaftliche Bewertung (Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung) ist zu entscheiden, ob eine Sanierung oder ein Neubau erfolgen soll. Dieser Prozess soll noch in 2014 abgeschlossen werden.“

Hier können Sie die vollständige Anfrage/Antwort als PDF laden: Kleine_Anfrage_Duge_April2014


Kommentar der Initiative
Was einem so auffällt…

Es fällt auf, dass die „deutlichen Schäden an der Bausubstanz“ in den Verantwortungsbereich der Genossenschaft fallen und seit mind. 2009 bekannt sind. Seit dem steht auch das erste Siedlungshaus leer.
Es fällt auch auf, dass es offensichtlich schon lange, nämlich jahrelang kein Interesse an einer „sofortigen Wohnnutzung“ gab. Es geht gar nicht um die „sofortige Wohnnutzung“. Deshalb die jahrelangen Leerstände.
Gleichzeitig fällt auf, dass es einerseits „errechnete Sanierungskosten“ geben soll (von wem? Mit welchen Methoden und Parametern?). Diese Behauptung einer Unzumutbarkeit des Erhalts der Häuser kennen wir seit 2013, sie galt als Begründung dafür, die Inselfläche nicht unter Denkmalschutz stellen müssen.
Und andererseits findet jetzt erst eine Bestandsaufnahme statt, um die Sanierungskosten zu ermitteln. Und zwar auch genau bei den zitierten „Einzelfällen“, bei denen eine Unwirtschaftlichkeit der Sanierung schon längst behauptet wurde, s.o.
Wenn dieses Vorgehen – Ansammeln von Leerständen, verzögerte bzw. ausgesetzte Instandsetzung usw.  – so fortgesetzt wird in dem Rest der Siedlung, dann Gute Nacht Gartenstadt. Wenn es das nicht wird, z. B. weil das Denkmalschutzamt doch in der Lage ist, zu zügiger Instandsetzung und Erhalt zu verpflichten, dann sehen wir anschaulich, warum die Genossenschaft so hart gegen die Unterschutzstellung gekämpft hat: weil sie im denkmalgeschützten Bereich nicht so verfahren kann wie auf der Inselfläche.

Denkmalschutz für die Gartenstadtsiedlung Berne – 94 Prozent sind nicht 100 Prozent

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.06.13 und Antwort des Senats

Auszug

Frage von Heike Sudmann:
Wer hat beantragt beziehungsweise die Initiative ergriffen, nicht 100 Prozent, sondern 94 Prozent der Gartenstadtsiedlung unter Denkmalschutz zu stellen: die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G., das Denkmalschutzamt oder wer sonst?

Antwort des Senats:
Die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G.


Vergleiche dazu die Anfragen an den Hamburger Senat von Olaf Duge (Grüne)

vom 5.3.13 (PDF) und

vom 13.5.13 (PDF)

Olaf Duge: „Kuhhandel zu Lasten des Denkmalschutzes?“

Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion 21. März 2013

Wie eine Anfrage der Grünen ergab, soll der älteste Teil der Gartenstadtsiedlung Berne nun doch nicht unter Denkmalschutz gestellt werden. Eigentlich war die „Insel“, wie der Teil  zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg von den Bewohnern genannt wird, bereits als erkanntes Denkmal deklariert worden. Die Grünen kritisieren, dass die historisch einmalige Siedlung offensichtlich zugunsten von Investitionsinteressen geopfert werden soll.

Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu:
„Die Begründung der Behörde, die sich auf Bauschäden beruft, ist wenig überzeugend. Die Vermutung liegt nahe, dass hier zugunsten von Investitionsplänen ein Kuhhandel zwischen Genossenschaftsvorstand und Denkmalschutzamt stattgefunden hat. Die Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Hamburg hat lediglich an einem von zahlreichen Gartenhäusern Untersuchungen vorgenommen. Es ist mehr als fraglich, wie die Behörde zu so einer Bewertung kommen konnte. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Siedlung darf auf dieser Fläche allerdings ohne baurechtliche Änderung verdichtet zweigeschossig gebaut werden. Unklar ist, was das für die Mieter bedeutet, über deren Kopf hinweg die Entscheidung getroffen wurde. Die bisher günstigen Mieten von etwa vier bis fünf Euro pro Quadratmeter wird es bei Neubauten sicherlich nicht mehr geben.“

Ende der Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion 21. März 2013

Vollständige Anfrage und Antwort des Senats als PDF laden

Abriss trotz Denkmalschutz?

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Duge (GRÜNE) vom 05.03.13 und Antwort des Senats

Aus der Drucksache 20/7135,  20. Wahlperiode 12.03.13 der
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Betr.: Gartenstadtsiedlung Berne: Abriss trotz Denkmalschutz?

Die Gartenstadtsiedlung Berne wird als erkanntes Denkmal geführt und würde bei Beschlussfassung des Senatsentwurfes zum neuen Denkmalschutzgesetz – auch mit den eingebrachten Änderungen der SPD-Fraktion – als eingetragenes und damit als geschütztes Denkmal geführt. Schon vor mehreren Jahren haben sowohl der Bezirk Wandsbek als auch das Denkmalschutzamt versucht, die historisch und gestalterisch bedeutsame Siedlung als Denkmal in die Denkmalschutzliste einzutragen, wobei sogar die von der Genossenschaft selbst erstellten Regelungen, die dort seit Jahrzehnten zum Erhalt der Siedlung selbstverpflichtend angewandt werden, als Handlungsrichtlinie für eine unter Denkmalschutz gestellte Gartenstadtsiedlung Berne gelten sollten.

Doch alle Versuche, die Siedlung unter Denkmalschutz zu stellen, scheiterten am Widerstand des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Hamburg, der mehrfach schon mit gerichtlichen Klagen drohte, sollte die Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werden.

Nun hat der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Hamburg auf einer genossenschaftsinternen Veranstaltung verkündet, dass 94 Prozent der Gartenstadt Berne unter Denkmalschutz gestellt und 6 Prozent nicht unter Denkmalschutz gestellt würden, wodurch quasi mit einem baldigen Abriss der Gebäude und einer Neubebauung zu rechnen ist. Bei den Prozentangaben bezog sich der Vorstand offenbar auf die bisher als erkanntes Denkmal erfasste Fläche der Gartenstadt Berne.

Ich frage den Senat:

1. Gibt es irgendeine Absprache oder Vereinbarung seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Stellen mit der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg, auf die sich der Vorstand bei seiner Angabe, dass 6 Prozent der Gartenstadt Berne nicht unter Denkmalschutz gestellt werden, berufen kann?

Wenn ja,
a. Wie lautet diese Vereinbarung oder Absprache?
b. Worauf beziehen sich die Prozentangaben (auf die Fläche, die Wohneinheiten, die Gebäude oder anderes)?
c. Welcher Teil der Gartenstadtsiedlung soll nicht unter Denkmalschutz gestellt
d. Mit welcher Begründung soll – nachdem das Denkmalschutzamt die gesamte Siedlung als eingetragenes Denkmal erfassen wollte – ein Teil der Siedlung vom Denkmalschutz ausgenommen werden?

Antwort des Senats:

Zwischen der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde und dem Vorstand der Genossenschaft finden seit Längerem intensive Gespräche statt. Bei der Überprüfung der Überlieferungsfähigkeit des Ensembles Gartenstadt Berne wurde festgestellt, dass die Gebäude des Siedlungsteils zwischen Berner Heerweg, Saseler Straße, Meiendorfer Stieg und Berner Brücke aufgrund von Bauschäden nicht mit angemessenen Mitteln dauerhaft überlieferungsfähig sind. Diese Fläche, die circa 6 Prozent der Wohneinheiten der Gartenstadt Berne aufweist, wird daher vom Denkmalschutz ausgenommen.

(…)

5. Wie darf bei Unwirtschaftlichkeit im Falle des Abrisses in der Gartenstadtsiedlung Berne gebaut werden
a. im denkmalgeschützten Bereich,

Antwort des Senats:
Die Neubauten müssen sich in das Ensemble einfügen.

 b. im Bereich, der vom Denkmalschutz ausgenommen werden soll?

Antwort des Senats:
Im nicht vom Denkmalschutz betroffenen Bereich richtet sich die Bebauung nach dem gegenwärtigen Recht (Baustufenplan Farmsen mit bis zu zweigeschossiger offener Bauweise).

Ende der Anfrage von Olaf Duge und der Antwort des Senats (Auszüge)

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