Hamburger Wohnungsbauinitiative – was erwartet uns?

Artikel von H. Windscheid

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) will neue Wohnungen bauen. Zu diesem Zweck sind das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ zwischen dem Senat und Wohnungsverbänden und der „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ zwischen Senat und Bezirken geschlossen worden. In beiden Schriftstücken verpflichten sich die beteiligten Parteien, formulierte Vereinbarungen zu erfüllen.

So sollen im Bezirk Wandsbek jährlich 1100 Baugenehmigungen erteilt werden. Ein Blick in das Wohnungsbauprogramm 2012 für Hamburg zeigt, dass für dieses Ziel jede erdenkliche Fläche genutzt werden muss. Grünflächen sollen bebaut werden, bestehende Ensembles verdichtet, veralteter Wohnraum abgerissen und nicht mehr genutzte Industrieflächen zu Bauland werden.

Was bedeutet das für die Gartenstadt Berne?

Im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ ist schon in der Präambel zu lesen: „…Hohe Priorität sollen Projekte der Innenentwicklung und die Verdichtung von älteren Siedlungen haben. Hierdurch kann Wohnungsbau in guten Lagequalitäten entwickelt und die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen können genutzt werden…“

Weiter heißt es unter dem Stichwort Vereinbarungen a) Verpflichtungen der FHH: „…Die FHH wird bei der Beurteilung von Wohnungsneubauprojekten dem Ziel – Priorität der Innenentwicklung – eine hohe Bedeutung beimessen und, soweit rechtlich möglich und städtebaulich angemessen, die Mobilisierung von Verdichtungspotenzialen aktiv unterstützen bzw. durch Anpassung des Planrechts bzw. Befreiungen ermöglichen. Dies soll insbesondere die Errichtung von preiswertem inner-städtischem Wohnraum befördern. Darüber hinaus stellt die BSU für Maßnahmen der Innenentwicklung und Verdichtungen Fördermittel aus dem Programm Innenentwicklung bereit, soweit die Entwicklung von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau von grundstücksbedingten bzw. standortbedingten Erschwernisse behindert wird…“

Auch die Wohnungsverbände müssen tätig werden: „…Die Wohnungsverbände veranlassen die Prüfung der Bebaubarkeit sowie eventueller Verdichtungspotenziale und Mobilisierung der Grundstücke der Mitgliedsunternehmen als auch den ergänzenden Ankauf privater Flächen. Die Wohnungsverbände verpflichten sich, auf ihre Mitgliedsunternehmen einzuwirken, dass im Zuge solcher Verdichtungsmaßnahmen auch qualitative Verbesserungen für Bestandsmieter erreicht werden…“

Es gilt also neuen Wohnraum zu schaffen, der den heutigen Ansprüchen an Wohnfläche, Ausstattung und Energie-Effizienz entspricht. Die FHH wird zusätzliche Mittel bereitstellen, um den zu erwartenden Bauantrags-Boom zeitgerecht bearbeiten zu können und Änderungen im Bebauungsplan vorzunehmen (nachzulesen „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“).

Die Gartenstadt Berne steht zwar unter Milieuschutz und bis auf einen kleinen Teil (die „Insel“) im Bebauungsplan aus dem Jahre 1954 nur für Wohnraum mit 1 Obergeschoss vorgesehen – aber auch Bebauungspläne können geändert werden und mit den richtigen Argumenten lässt sich trefflich eine Verdichtung und sogar der Abriss begründen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., in dem auch die Gartenstadt Hamburg Mitglied ist, begrüßt in einer Presseinformation vom 14.2.2011 ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem es um eine Abrisskündigung geht, der stattgegeben wurde. Es betraf eine Mieterin, die sich weigerte aus ihrer Wohnung in der Hamburger Riedsiedlung auszuziehen. Die Siedlung sollte abgerissen und neu bebaut werden. Die Riedsiedlung wurde in 3 Bauabschnitten in den 1930ger Jahren als Ersatzquartier für das Gängeviertel errichtet. Die Wohnungen waren einfach und günstig. Die Mieterin hatte die Kündigung der Wohnung angefochten. Interessant für uns ist die Begründung des Urteils:

„… Es genüge vielmehr, dass die Klägerin (Vermieterin) im Einzelnen dargelegt habe, dass sie wegen der nach heutigen Maßstäben unzulässig niedrigen Raumhöhen, der mangelhaften Belichtung, fehlenden Wärmedämmung sowie wegen der gravierenden Schäden an der Bausubstanz den Abriss der vorhandenen Bebauung und seine Ersetzung durch moderne Neubauten für erforderlich halte.

Die Kündigung der Klägerin (Vermieterin) sei auch begründet, weil sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wäre und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.

Dem Vermieter könne die Möglichkeit, sich für einen Abriss der sanierungsbedürftigen Bausubstanz und die Bebauung des Grundstücks mit Neubauwohnungen zu entscheiden, nicht verwehrt werden, wenn auch im Falle der Sanierung nur ein mit heutigen Wohnbedürfnissen und Vorstellungen nicht im Einklang stehender baulicher Zustand geschaffen würde. Dies sei hier der Fall, denn die vorhandenen Unzulänglichkeiten wie geringe Deckenhöhen, kleine Fenster, steile Treppen und gefangene Räume könnten nur unter gravierenden Eingriffen in die Bausubstanz und die Grundrissgestaltung behoben werden. Die Klägerin (Vermieterin) würde durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses auch erhebliche Nachteile erleiden. Sie wäre gezwungen, erhebliche finanzielle Mittel für den Erhalt der vorhandenen minderwertigen Bebauung aufzuwenden, und könnte das von ihr für die Flächen der R. siedlung erstellte städtebauliche Konzept mit diversen aufeinander abgestimmten Neubauhäusern bezüglich des verbleibenden Wohnblocks nicht verwirklichen
…“
(BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 – VIII ZR 155/10 – )

Diese Argumentation kommt uns doch bekannt vor. Auch auf die Gartenstadt-Siedlung treffen laut Aussagen des Vorstandes diese Mängel zu. Vermutlich haben sich die Wohnungsunternehmen längst auf eine einheitliche Argumentationsweise in Fällen wie der Riedsiedlung oder der Siedlung Berne geeinigt. Jedenfalls hören wir dieselben Argumente gebetsmühlenartig in jeder Diskussion vom Vorstand und Aufsichtsrat. Allerdings ohne den Beweis durch stichhaltige Zahlen für Unwirtschaftlichkeit der Siedlung oder Kostenexplosion durch Denkmalschutz. Was den Umgang mit Mieterinitiativen betrifft, findet man beim Norddeutschen Rundfunk in einem Bericht über den Mieterprotest am Spannskamp gegen die geplante Verdichtung folgende Aussage: „…Das Bezirksamt Eimsbüttel rät, unbedingt zu bauen. Der in Hamburg hochkochende Anwohnerprotest gegen die Lückenbebauung dürfe nirgends schnellen Erfolg haben…“
(NDR 90,3 Stand: 10.11.2012 11:07 Uhr , Protest gegen Wohnungsbau in Stellingen).

Die Marschrichtung von Wohnungswirtschaft und Freier Hansestadt Hamburg ist klar, die Reihen fest geschlossen.

Trotzdem ist das kein Grund um aufzugeben. Es lohnt sich, für den Erhalt der Siedlung zu kämpfen. Die Siedlungsbewohner haben in den 70ger Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgreich für den Erhalt der Gartenstadt gekämpft. Viele Aktive von damals sind heute mit den Plänen des Vorstandes einverstanden und bereit, Teile der Siedlung aufzugeben.  Aber es gibt eine neue Generation von Siedlungsbewohnern, die die Siedlung erhalten wollen und den Genossenschaftlichen Gedanken wieder beleben werden.

H. Windscheid

Fragen ohne Antwort – Teil 2

Anlässlich vieler Fragen besorgter Bewohner und Mitglieder zur Zukunft der „Insel“ (gemeint ist der Bereich der Siedlung zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg)  hat der Vorstand ein Informationsschreiben an die Vertreter geschickt. In diesem Schreiben wird auf die derzeitige Erarbeitung eines Konzeptes verwiesen, welches  im Frühjahr vorgestellt und weiterentwickelt werden solle.

Mit dieser Konzepterarbeitung seien – so wörtlich –  „…Vorstand und Aufsichtsrat befasst – unter Einbeziehung der unterschiedlichen Informationen und Meinungen aus dem Kreis der Bewohner, Mitglieder und Vertreter….

Die Fragen, die sich uns durch diese Aussage aufdrängen, haben wir in einem offenen Brief an den Vorstand, Aufsichtsrat und die Vertreter von 1, sowie auf unserer Homepage gestellt:

15.11.12

Sehr geehrter Herr Witt, sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des Schreibens des Vorstands an die Vertreter von Anfang November, sowie  anlässlich der Aussprache von Bewohnern, Mitgliedern, Vertretern und Herrn Witt am 9.11.12 ergeben sich uns folgende dringende Fragen an Sie alle:

  1. An was für einem Konzept arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Siedlung Berne?
    Um welches Gebiet der Siedlung handelt es sich?
    Um welche Themenbereiche?
  2. Wie sollen die Bewohner und Mitglieder der Siedlung beteiligt werden?
    Über welche Beteiligungsformate?
    Welche bzw. wessen von Ihnen erwähnten „Meinungen und Informationen aus dem Kreis der Bewohner und Mitglieder werden berücksichtigt“?
    Welche Funktion kommt dem Aufsichtsrat bei der Konzepterarbeitung zu?
  3. Welche Grundlagen dienen der oben beschriebenen Konzepterarbeitung?
    Welche Berechnungen, welche Zielvorstellungen? Welche Zeitvorstellung?
    Was ist konkret mit: „Erhalt der Siedlung ja, aber nicht um jeden Preis“ gemeint?
  4. In welcher Form und aus welchen Bereichen werden Fachleute hinzugezogen?
  5. Ist der Auftrag aus der Vertreterversammlung an den Vorstand bzgl. BHW 476 damit hinfällig?
  6. Gibt es weitere konkrete Planungen, Einbauten in Siedlungshäusern vorzunehmen und damit  das Prinzip der „vermieteten Außenhülle“ zu verlassen? (Bsp. Dachdämmung  Moschlauerkamp, Einblasdämmung  bei  leerstehenden Häusern)
    Wo ist nachzulesen, wofür die Genossenschaft und wofür die Nutzer zuständig sind in Bezug auf die Siedlungshäuser?

Wir bitten alle dringend, diese Fragen zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
für die  Initiative Siedlung Berne

S. Dammann,  A. Dingkuhn,  K. Richter,  A. Wilde ,
H. Windscheidt

Wir fragen uns: wer entscheidet hier, was heißt überhaupt „Einbeziehung von Meinungen aus dem Kreis der Bewohner etc.“, an was für einem Konzept wird gearbeitet – für das „Abrisshaus“, für die Insel, für die gesamte Siedlung?
Welche „Sachlage“ wird überhaupt zu Grunde gelegt?
Und vor allem: wie sollen die Bewohner und Mitglieder beteiligt werden?
Es sind  Fragen nach Transparenz und systematische Beteiligung. Deren Klärung muss der Konzepterarbeitung vorausgehen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben geantwortet.
Die Antwort auf unsere Fragen war ablehnend – Vorstand und Aufsichtsrat sind der Meinung, dass es ausreicht, die Informationsveranstaltung im Februar abzuwarten. Die Beantwortung unserer Fragen sei „zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder angezeigt und zielführend“.

Das macht uns deutlich:

  • Ernstgemeinte, engagierte Fragen werden nicht ernst genommen, sondern bei Belieben pauschal abgewehrt.
  • Die Geste ist von oben herab, das Selbstverständnis offenbar eines, das die Gremien von oben nach unten, und nicht von der Basis aus nach oben versteht = top down statt bottom up.
  • Die Formulierung „nicht zielführend“ in der Antwort ist entlarvend, da sie vermuten lässt, dass es ein erklärtes Ziel gibt – das nicht veröffentlicht werden soll. Dabei ist es genau diese Vorentscheidung (Zielorientierung), die Vorstand und Aufsichtsrat festsetzten, an der die Mitglieder nicht beteiligt werden. Deshalb stellen wir öffentlich Fragen.
  • Auch inhaltlich ist die Antwort nicht akzeptabel, da sie pauschal ist. Z.B. unsere Frage Nr. 6: Zuständigkeiten bei der Instandhaltung der Siedlungshäuser – diese Frage ist grundlegend für die Verantwortung und den Erhalt der Siedlungshäuser, und sie ist unabhängig von einer „Konzepterarbeitung“, und auch darauf wird nicht eingegangen.
    Dazu passt das Verhalten vieler Vertreter:
    Auf den direkten Aufruf der Bewohner/Mitglieder aus der „Insel“, sich um sie zu „kümmern“, haben genau 3 von 18 Vertretern sich überhaupt zurückgemeldet.
    Der (extrem kurzfristigen) Einladung des Vorstandes zum Gespräch dagegen sind alle 18 Vertreter sofort nachgekommen.

Die Folge eines solchen Umgangs mit uns Mitgliedern ist:

  • Das Vertrauen in eine wirklich faire, ergebnisoffene „Konzepterarbeitung“ für die Siedlung ist im Moment nicht sehr groß.
  • Der Umgang mit uns Mitgliedern, der sich hier zeigt, ist herablassend und willkürlich. Er offenbart, wie weit die Leitungsebene von der ursprünglichen Basisverbundenheit entfernt ist. Das traditionelle, familiär-nachbarschaftliche Vertrauen in die Geschäftsleitung wird hier Lügen gestraft.
  • Wir vermissen nach wie vor zeitgemäße und von der SPD vielfach geforderte:  Mitbestimmung, frühzeitige Beteiligung und Transparenz.

Zum Vergleich – so sehen sich die Genossenschaft selbst:

„Zukunft-Gemeinschaft-Sicherheit- Service

Solidarität, Demokratie und soziales Denken – bei einer Genossenschaft sind diese Werte unmittelbar miteinander verbunden. Die Stärke liegt in der Gemeinschaft – und als Gemeinschaftseigentümer kann sich jedes Mitglied mit seiner Stimme einsetzen, ganz unabhängig von der Anzahl seiner Genossenschaftsanteile. …

Für alle ist die Kombination aus individueller Beratung der Genossenschaften mit der gelebten Nachbarschaft die Formel für ein zufriedenes Miteinander…

Die eigentumsähnliche Wohnsicherheit und das soziale Engagement der Wohnungsgenossenschaften führen zu stabilen und intakten Nachbarschaften. Ob Familie mit Kindern oder Alleinerziehende, Paare oder Singles, Studenten oder Senioren – für jede Lebensform gibt es das passende Angebot an Wohnraum und Wohlfühl-Services.“

(aus: Arbeitskreis Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V.)

Und so werden Genossenschaften kritisiert:

„Genossenschaften sind so gut wie ihre Mitglieder. Gebraucht würden Genossen, die sich stärker beteiligen und die zur Ausübung ihrer Rechte vorhandene Instrumente zu nutzen wissen bzw. deren Verbesserung einfordern. …

Daß Genossenschaften häufig wie ganz normale Kapitalgesellschaften agieren (was sie laut gesetzlicher Grundlage ja auch sind), zeigten die Ausführungen von Sigurd Schulze von der Initiative „Genossenschaft von unten“ zur Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Hier profilierten sich auch Genossenschaften als Preistreiber, demokratische Rechte der Mitglieder würden von den Vorständen gezielt ausgehebelt. So sei in den Satzungen festgelegt, dass der Vorstand alle wesentlichen Entscheidungen ohne Konsultation der Generalversammlung treffen kann, so Schulze. Seine Initiative fordert unter anderem, das Recht der Generalversammlung, dem Vorstand Weisungen hinsichtlich der Geschäftspolitik zu erteilen, wiederherzustellen. Eine Klausel, die dieses Privileg festschreibt, wurde 1973 aus dem deutschen Genossenschaftsgesetz gestrichen.“

(aus: Junge Welt, November 2012, anlässlich eine Tagung zum internationalen Jahr der Genossenschaften mit dem Titel: „Genossenschaften – Gegenspieler zur Macht der Märkte und Finanzen“)

Redaktion Initiativie Siedlung Berne

Offener Brief der Initiative an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gartenstadt Hamburg

         15.11.12

Sehr geehrter Herr Witt, sehr geehrte Damen und Herren,                                                    

anlässlich des Schreibens des Vorstands an die Vertreter von Anfang November, sowie  anlässlich der Aussprache von Bewohnern, Mitgliedern, Vertretern und Herrn Witt am 9.11.12 ergeben sich uns folgende dringende Fragen an Sie alle:

  1. An was für einem Konzept arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Siedlung Berne?
    Um welches Gebiet der Siedlung handelt es sich?
    Um welche Themenbereiche?
  2. Wie sollen die Bewohner und Mitglieder der Siedlung beteiligt werden?
    Über welche Beteiligungsformate?
    Welche bzw. wessen von Ihnen erwähnten „Meinungen und Informationen aus dem Kreis der Bewohner und Mitglieder werden berücksichtigt“?
    Welche Funktion kommt dem Aufsichtsrat bei der Konzepterarbeitung zu?
  3. Welche Grundlagen dienen der oben beschriebenen Konzepterarbeitung?
    Welche Berechnungen, welche Zielvorstellungen? Welche Zeitvorstellung?
    Was ist konkret mit: „Erhalt der Siedlung ja, aber nicht um jeden Preis“ gemeint?
  4. In welcher Form und aus welchen Bereichen werden Fachleute hinzugezogen?
  5. Ist der Auftrag aus der Vertreterversammlung an den Vorstand bzgl. BHW 476 damit hinfällig?
  6. Gibt es weitere konkrete Planungen, Einbauten in Siedlungshäusern vorzunehmen und damit  das Prinzip der „vermieteten Außenhülle“ zu verlassen? (Bsp. Dachdämmung  Moschlauerkamp, Einblasdämmung  bei  leerstehenden Häusern)
    Wo ist nachzulesen, wofür die Genossenschaft und wofür die Nutzer zuständig sind in Bezug auf die Siedlungshäuser?

Wir bitten alle dringend, diese Fragen zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
für die  Initiative Siedlung Berne

S. Dammann,  A. Dingkuhn,  K. Richter,  A. Wilde , H. Windscheidt