Sitzung des Regionalausschusses im Berner Schloss

Der Geschäftsführende Vorstand der Genossenschaft hat den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne zur Sitzung am 7.7.16 in das Berner Schloss eingeladen. Er wollte die Politiker des Regionalauschusses über sein „Konzept“ für die Dreiecksfläche der Siedlung informieren.
(s. Tagesordnungspunkt 4.1. : Konzept zur Entwicklung der „Dreiecksfläche“, Referent: Gartenstadt Hamburg eG, Wohnungsgenossenschaft)

Mitglieder der Initiative, und viele andere Interessierte, sowie ein Pressevertreter nahmen an der Sitzung teil. Während der öffentlichen Fragestunde verlas die Initiative Siedlung Berne ein Statement zu dem sogenannten Konzept für die Dreiecksfläche und zu der aktuellen Situation in der Genossenschaft.

Bemerkenswertes zur Veranstaltung scheint uns:

  1. Der Vorstand der Genossenschaft wendet sich an die Regionalpolitik, um – wie 2012 versprochen – bei Entscheidungen zur Veränderung der Siedlung die Politik zu informieren. Im Widerspruch dazu beteuert der Vorstand den Mitgliedern aber nach wie vor, es handele sich nicht um Pläne, sondern lediglich um „Grundsätze der Entwicklung“, und es erfolge erst noch eine Mitglieder- und Bedarfsorientierte Planung.
  2. Auffällig ist, dass Dennis Paustian-Döscher (Grüne) kein Problem damit hat, Neumitglied der Genossenschaft und Ersatzvertreter zu sein, und gleichzeitig als vorsitzendes Mitglied des Regionalausschusses den Tagesordnungspunkt 4 zu moderieren. Er war zwar mühsam bereit, den Vorsitz vorübergehend abzugeben, hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass er dies für unnötig erachte

Gespür für die Problematik von Ämterhäufung, und für die Skepsis der Mitglieder gegenüber politischer Einflussnahme und Instrumentalisierung der Genossenschaft scheint hier fernzuliegen.

Mit Skepsis sehen wir in dem Zusammenhang auch, dass noch mehr Politiker kürzlich Mitglieder geworden sind, ohne in der Genossenschaft zu wohnen. Das ist verschiedenen „normalen“ Familien und Interessierten nicht ermöglicht worden.

  1. Inhaltlich war der Vortrag des Vorstandes sehr wenig auf das Konzept für die Dreiecksfläche ausgerichtet. Dies hat auch eine SPD Politikerin angemerkt.

Der Vortag glich eher einer allgemeinen und oberflächlichen Marketing Veranstaltung.

Die Mitglieder der CDU und Linke hatten zu dem Tagesordnungspunkt 4 aus Protest den Saal verlassen. Von den verbliebenen Mitgliedern von SPD und Grüne kamen unserer Meinung nach ausgesprochen wenig sachbezogene oder gar kritische Nachfragen.

Auf unsere Bitte an alle die Politiker, sich auch außerhalb dieser Konferenz mit den Konflikten zu befassen und sich eventuell mit den Betroffenen bzw. der Initiative zu treffen, wurde von einem Mitglieder der SPD nur lapidar geantwortet:

„Wir melden uns, wenn wir noch Fragen haben.“

Kritisches Begleiten sowie Bürgernähe sind von den Politikern der SPD und der Grünen in diesem Thema offenbar nicht zu erwarten.

Auch eine Aussage.

Initiative Siedlung Berne

75% – Hürde wieder verpasst!

Presseinformation Initiative Siedlung Berne vom 27.4.2016

Vorstand und Aufsichtsrat der Gartenstadt Hamburg eG hatten am 21.04.16 zu einer außerordentlichen Vertreterversammlung in das Volkshaus Berne eingeladen. Hier sollten ihre bereits getroffenen Entscheidungen zum Abriss der Siedlungshäuser zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg durch ein „Votum“ der Vertreter gestützt werden. Schon vor einigen Jahren hatte die Führung der Genossenschaft versucht, den Abriss nur der Hälfte des Hauses im Berner Heerweg 476 von der Vertreterversammlung genehmigen zu lassen. Auch damals wurde die gesetzte Hürde von 75% der Zustimmung nicht erreicht.

Mit nur 44 Ja-Stimmen zu 20 Nein-Stimmen verfehlte der Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat erneut die 75%ige Zustimmung in der Vertreterversammlung. Die 75%ige-Mehrheit ist satzungsgemäß nötig, wenn wesentliche Veränderungen angestrebt werden. Vorstand und Aufsichtsrat strebten im Gegensatz zu vor 4 Jahren aber nur noch eine einfache Mehrheit an. Der Vorstand fühlt sich allein dadurch in seinem Vorhaben gestärkt und beginnt nun mit den ersten Planungen für Abriss und Neubebauungen auf der Siedlungsfläche.

Abriss-Planer und die Abriss-Gegner streiten jedoch weiter über den Begriff „wesentlich“. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Gartenstadt Hamburg eG hatte diesen Begriff zum Schutz der Siedlungshäuser in die Satzung aufgenommen und damit „vom Wesen her“ jede Veränderung insbesondere architektonischer und städtebaulicher Art gemeint. Ein Abriss wäre dabei die wohl größtmögliche architektonische Veränderung eines Siedlungshauses. Der heutige Vorstandsvorsitzende legt diesen Begriff jedoch – im Wissen der Intention seines Vorgängers – lediglich quantitativ aus und stellt die 34 Wohneinheiten (WE) der Insel gegen den Rest der Siedlung. Das Abrissvorhaben mehrerer WE auf der Dreiecksfläche ist nach Auffassung der Initiative-Siedung-Berne.de in jedem Fall eine wesentliche Veränderung der Berner Siedlung und deshalb benötigt der Vorstand die Zustimmung der Vertreterversammlung mit 75%iger Mehrheit (§ 35.1.s) und 36.2.f) der Satzung).

Vertreter vertraten auf der außerordentlichen Vertreterversammlung die Meinung, dass Nicht-Behebung von Mängeln zu dem heutigen Zustand der Insel-Häuser geführt hat – die gesetzliche Verpflichtung zur Instandhaltung des Nutzungsgegenstandes sei über Jahre vernachlässigt worden, so z.B. im Haus Berner Heerweg 476, wo 2010 bei der Begehung Wasser im Keller gestanden hatte und offener Stahl nicht behandelt worden. Trotzdem steht das Haus noch heute und wird in der anderen Hälfte sogar noch bewohnt.

Die Art und Weise, in der Vorstand und Aufsichtsrat ihre Pläne zur Dreiecksfläche zur Abstimmung brachten, betrachtet die Initiative-Siedlung-Berne.de als zumindest zweifelhaft. Hier wurde über eine Veränderung der Siedlung Berne abgestimmt, die laut Satzung mit 75%iger Mehrheit hätte abgestimmt werden müssen. Bei nicht-wesentlichen Veränderungen kann der geschäftsführende Vorstand ohne Rücksprache mit der Vertreterversammlung entscheiden. Dies gilt nicht für den Abriss von Teilen eines Hauses und in gar keinem Fall für mehrere Siedlungshäuser eines vollständig erhaltenen Ensembles.

Erst Anfang des Jahres sollte ein Siedlungshaus im denkmalgeschützen Bereich abgerissen werden. Ohne Abstimmung – da nach Auffassung von VS und AR nicht „wesentlich“.  Es kam in diesem Fall nur deshalb nicht zum Aufschrei in der Siedlung, weil das Denkmalschutzamt 10 Jahre lang jährlich € 760 zum Erhalt des Hauses dazu gibt. Dies war der Betrag, zu dem der Erhalt des Gebäudes rechnerisch unwirtschaftlich gewesen sein soll. Warum also diese Votum zur Dreiecksfläche? Hier wurde ein Beteiligungsmodell für die Genossen und Vertreter vorgegaukelt, das die Satzung gar nicht vorsieht und das keinerlei Verbindlichkeit hat. Scheindemokratie in Genossenschaften. War das eine der berüchtigten „Mitmachfallen“?

Die Initiative Siedlung Berne sieht den Erhalt der Gartenstadtsiedlung weiter als gefährdet an. Ein Hamburger Denkmalschutzgesetz, das den Abriss denkmalgeschützter Gebäude zulässt, eine Denkmalschutzbehörde, die vertraglich der Gartenstadt Hamburg den Abriss unwirtschaftlicher Gebäude innerhalb des Ensembles der Siedlung Berne zusichert und einen Teil der Siedlung gar nicht erst in den Denkmalschutz aufnimmt, und eine Genossenschaft, die eher den Wohnungsbauvorhaben der Stadt Hamburg denn ihren eigenen Genossen verpflichtet zu sein scheint, lassen uns sorgenvoll in die Zukunft blicken

 Initiative Siedlung Berne

Durchdachtes Finanzierungskonzept von Mitgliedern: Sanierung nach wirtschaftlichen Grundsätzen doch möglich!

Der Antrag 7 für die Außerordentliche Vertreterversammlung 21.04.2016 zeigt, wie die Dreiecksfläche problemlos saniert werden könnte, ohne die Gesamtgenossenschaft finanziell zu belasten.

Die Kritik der Mitglieder an dem von Vorstand und Aufsichtsrat vorgestellten Antrag (Antrag 1; http://www.gartenstadt-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/aoVV-2016-Anträge.pdf, S. 1-4) war heftig, aber sie war sachlich und gut begründet. Auch wenn die Gremien sich unbeeindruckt zeigen und an Abriss und Neubebauung festhalten – ihr Antrag hat erhebliche Mängel und Schwächen, und die Liste der Einwände ist lang

Nun gibt es ein Konzept, vorgestellt als Antrag 7, das zeigt, dass die Sanierung der Dreiecksfläche möglich ist, ohne dass dies zu Lasten der anderen Quartiere oder der Gesamtgenossenschaft geschieht.

Der Grundgedanke ist einfach und steht auf 2 Säulen:

  1. Verwendung des Überschusses der Siedlung für die Sanierung!
  2. Ein zeitlich begrenztes, freiwilliges Solidaritätsdarlehen der Siedlungsbewohner als zusätzlichen Beitrag zur Entlastung der Genossenschaft.

Der Vorstand hat die Sanierungeskosten sehr hoch angesetzt. Selbst bei diesen vom Vorstand angenommenen Sanierungskosten von 4,6 Mio Euro für die Dreiecksfläche ist die Sanierung nur aus eigenen Nutzungsgebühren schon nach 16 Jahren problemlos finanziert. Das Darlehen dient der zusätzlichen Absicherung, und es könnte nach 16 Jahren mit der Rückzahlung begonnen werden.

Eine einfache, logische, und wirtschaftliche Lösung, die nicht einmal die finanzielle Solidarität anderer Wohnquartiere beansprucht. Einfach nur genossenschaftlich.

Eine tolle Idee, als Entwurf bitte nachzulesen unter:

http://www.gartenstadt-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/aoVV-2016-Anträge.pdf, S. 10 -11

Denkmalschutzamt rettet Siedlungshaus vor dem Abriss!

Die gute Nachricht vorweg: Das Siedlungshaus im Rooksbarg ist vor dem Abriss gerettet. Das Denkmalschutzamt übernimmt die insgesamt fehlenden 7.600 Euro, (gerechnet über einen Zeitraum von 10 Jahren), um die Wirtschaftlichkeit der Sanierung für die Genossenschaft herzustellen.

Oder anders herum gesagt: wegen fehlender 7.600 Euro wollte die Genossenschaft das denkmalgeschützte Haus abreißen und durch ein Fertighaus ersetzen.

Fragt sich: Wie schlecht muss es der Genossenschaft gehen, dass sie wegen einer Unterdeckung von 7.600 Euro in 10 Jahren die Unwirtschaftlichkeit anmeldet?
Oder steht noch ein anderes Interessen dahinter?

Auf der Mitgliederfragestunde im Sommer 2015 musste man schon sehr genau zuhören, um diese Information herauszufiltern. Es war ein Schock für alle, die es verstanden hatten: die Genossenschaft hat längst auch für ein Haus auf dem denkmalgeschützten Bereich den Abriss vorgesehen. Während alle mit der Diskussion um die Zukunft der Dreiecksfläche beschäftigt sind, hat die Geschäftsführung die von ihr im Denkmalvertrag erzwungene Regelung der „wirtschaftlichen Einzelfallbetrachtung in Ensembles“ schon mal angewendet. Diese Regelung bedeutet, dass jedes denkmalgeschützte Haus im Ensemble abgerissen werden kann, wenn es die Kosten seiner Sanierung nicht allein wirtschaftlich darstellen kann. Und das unabhängig davon, wie es zu den Sanierungskosten kommt, und auch, wie wirtschaftlich das Ensemble oder gar die ganze Genossenschaft ist. Eine Neuheit im bundesweiten Denkmalschutz, ein „Verdienst“ unserer Genossenschaft und ihrer politischen Freunde, und ein Todesurteil für den Ensembleschutz.

Dass es unserer Genossenschaft damit Ernst ist, zeigte sie jetzt am Beispiel Rooksbarg. Der Nutzer der schwammbefallenen Haushälfte durfte lange Zeit mit niemandem darüber sprechen,  er wurde in einer auf dem freien Markt angemieteten Wohnung für ca. 900 Euro im Monat untergebracht. Der Bewohner der anderen Haushälfte wurde zur Unterredung ins Schloss eingeladen, wo ihm ein „attraktives Fertighaus“ nach dem Abriss seines denkmalgeschützten Siedlungshauses in Aussicht gestellt wurde (zwar zu höherer Nutzungsgebühr, aber mit modernerster Dämmung).

Schließlich wendete sich unsere Genossenschaft an das Denkmalschutzamt und erklärte die Unwirtschaftlichkeit der Sanierung im Rooksbarg. Ziel des Denkmalschutzamtes ist natürlich der Erhalt des Denkmals – also muss zunächst es die vom Eigentümer vorgelegten Kosten prüfen. Mit den Worten unserer Geschäftsführung heißt das: Die Genossenschaft hat die Absicht, das denkmalgeschützte Siedlungshaus wegen Unwirtschaftlichkeit abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Wenn das Denkmalschutzamt das Haus erhalten möchte, soll es das bezahlen. Ideen für den Neubau von Fertighäusern an der Stelle alter Siedlungshäuser gibt es schon.

Das Ergebnis dieser Überprüfung durch das Denkmalschutzamt fällt nun überraschend aus: Nach Überprüfung der vorgelegten Berechnungen fehlen nun tatsächlich nur 760 Euro im Jahr, über 10 Jahre gerechnet – also die erwähnten 7.600 Euro insgesamt. Die zahlt das Amt gern.

Und was sagt uns das?
Wir glauben kaum, dass der Genossenschaft diese 7.600 Euro tatsächlich fehlten. Eher fehlt es unserer Genossenschaft  an dem Willen und der Überzeugung, den Bestand um seiner selbst Willen und für uns Genossen zu erhalten. Stattdessen lässt sie es  auf einen Poker mit dem Denkmalschutzamt ankommen. Diesen jetzt so darzustellen, als hätte man sanieren wollen, aber nicht können, weil sich das Denkmalschutzamt erst „entschließen musste, einen Zuschuss zu gewähren“ (vgl. homepage der Gartenstadt Hamburg eG), ist schon hart an der Grenze des Zumutbaren.

Unsere Meinung:
Dass Verunsicherung der Mitglieder, Mietausfall, Nebenkosten und Zeitverzug seitens der Genossenschaft in Kauf genommen werden, ist das Eine. Dass die Genossenschaft nun in einem Probelauf gelernt hat, wie die Einzelfallbetrachtung funktioniert und was es braucht, um abzureißen, ist das Andere.
Taktisch und kaufmännisch ist das allles vielleicht clever, aber für eine Genossenschaft mehr als fragwürdig. Um nicht zu sagen abgründig.
Gut, dass wir wenigstens hier die Kontrollfunktion des Denkmalschutzamtes hatten.

Initiative Siedlung Berne