Mitschrift der Gesprächsrunde zwischen Denkmalschutzamt und Gartenstadt Hamburg eG

Im November letzten Jahres (26.11.2013) fand ein Gespräch zwischen Mitgliedern der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG und Vertretern des Denkmalschutzamtes über den Denkmalschutz der Siedlung Berne statt. Diese Veranstaltung war leider nicht öffentlich. Die Initiative hat deshalb für alle Interessierten eine Mitschrift erstellt, die von einem damals anwesenden Vertreter des Denkmalschutzamtes gegengelesen wurde.

Die Mitschrift können Sie hier laden (PDF):

Mitschrift_Denkmalschutzamt-Gartenstadt26112013

Brief der Kultursenatorin Frau Professor Kisseler an die Initiative Siedlung Berne

Die Initiative hat nach dem Artikel vom 10.4. im Hamburger Abendblatt Post von der Kultursenatorin Frau Professor Kisseler erhalten. Lest selbst:

An die Initiative Siedlung Berne
10.4.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

über lhr Engagement zum Erhalt der Qualitäten der Siedlung freue ich mich sehr, denn ohne eine breite Unterstützung von Seiten der Denkmalnutzer und -eigentümer wäre eine
nachhaltige Denkmalpflege nicht möglich.
Seitdem in der Woche vor Ostern nun die Hamburgische Bürgerschaft die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zum 1.5.2013 beschlossen hat, werden die bisherigen ,,erkannten“ Denkmale den vollständigen Schutz als eingetragene Denkmale genießen. Auch die Gartenstadt Berne gehört dazu. Bis auf einen kleinen Teilwird die gesamte Siedlung künftig unter Denkmalschutz stehen.
Für die sogenannte ,,lnsel“, östlich des Berner Heerwegs, konnte der Vorstand der Gartenstadt Hamburg e.G. glaubhaft darlegen, dass ein dauerhafter Erhalt der Häuser unter Berücksichtigung ihres baulichen Zustands und der großen Grundstücke nicht zumutbar ist. Mit der Genossenschaft soll eine Vereinbarung getroffen werden, die diesen Bereich von der Unterschutzstellung ausnimmt.
Ebenso soll die Überarbeitung der baulichen Richtlinie der Genossenschaft vereinbart werden. lch würde mich sehr freuen, wenn Sie als engagierte Nutzer sich aktiv in den weiteren Prozess zur Zukunft der Gartenstadt Berne einbringen.
Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass es im Zusammenspiel zwischen der Genossenschaft, lhrem Engagement und dem Denkmalschutzamt mit dem neuen Denkmalschutzgesetz gelingen wird, die Gartenstadt Berne als wichtiges bauliches Zeugnis für die Hamburger Bau und Sozialgeschichte mit all ihren Qualitäten für die kommenden Generationen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Kisseler

Den Brief im Original als PDF laden

Pressemitteilung der Kulturbehörde: „Hamburger Denkmäler werden besser geschützt“

Pressestelle der Kulturbehörde, 30.10.2012

Neues Gesetz „Ipsa Lege“ vereinheitlicht Denkmalschutz
Hamburger Denkmäler werden besser geschützt

Hamburg erhält ein neues Denkmalgesetz, das sogenannte Ipsa-Lege-System. Es schützt ab sofort unbürokratisch „durch das Gesetz selbst“ alle Gebäude und Ensembles, die entsprechend den gesetzlichen Kriterien als Denkmäler erkannt sind. Die Denkmäler werden durch Ipsa Lege in einer nachrichtlichen Denkmalliste geführt und nicht wie bisher in geschützte und „erkannte“ unterteilt. Das Gesetz bringt keine wesentlichen Veränderungen im Umgang mit dem einzelnen Denkmal, schafft aber eine größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellt alle Denkmaleigentümer gleich z. B. hinsichtlich ihrer steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Die Vorteile dieses Schutzsystems haben die meisten Bundesländer erkannt. Es ist daher bereits in zwölf Bundesländern Standard.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Ziel von Ipsa Lege ist es, für Hamburg als wachsende Metropole ein modernes Denkmalschutzrecht zu schaffen, das den schützenswerten Bestand an historischen Gebäuden und Ensembles sichert und zugleich klare und transparente Regelungen für private Eigentümer und für Investoren schafft. Für die historische Baukultur dieser Stadt ist die Gesetzesnovelle ein großer Schritt nach vorne.“

Es gibt aktuell ca. 4.900 „erkannte Denkmäler“ in Hamburg. Dies sind sowohl ganze Ensembles als auch Einzelobjekte, insgesamt ca. 18.000 Hausnummern. Von diesen 4.900 „erkannten Denkmälern“ sind bis heute 1.900 Objekte in die Denkmalliste eingetragen und dadurch geschützt. Durch Ipsa Lege werden auch „alle erkannten Denkmäler“ automatisch unter Schutz gestellt.

Die Denkmalfeststellung erfolgt unabhängig von privaten bzw. wirtschaftlichen oder anderen öffentlichen Belangen durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes. Für die Eigentümer entstehen keine Nachteile, denn auch als Eigentümer eines nur „erkannten“ Denkmals waren geplante Baumaßnahmen anzeigepflichtig. Die Interessen der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten oder andere öffentliche Belange werden im Rahmen von Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren in die Entscheidungen einbezogen und abgewogen.

Stefan Nowicki,

Pressestelle der Kulturbehörde

Hier geht es zur Pressemitteilung auf hamburg.de/kulturbehoerde.