Pressemitteilung der Kulturbehörde: „Hamburger Denkmäler werden besser geschützt“

Pressestelle der Kulturbehörde, 30.10.2012

Neues Gesetz „Ipsa Lege“ vereinheitlicht Denkmalschutz
Hamburger Denkmäler werden besser geschützt

Hamburg erhält ein neues Denkmalgesetz, das sogenannte Ipsa-Lege-System. Es schützt ab sofort unbürokratisch „durch das Gesetz selbst“ alle Gebäude und Ensembles, die entsprechend den gesetzlichen Kriterien als Denkmäler erkannt sind. Die Denkmäler werden durch Ipsa Lege in einer nachrichtlichen Denkmalliste geführt und nicht wie bisher in geschützte und „erkannte“ unterteilt. Das Gesetz bringt keine wesentlichen Veränderungen im Umgang mit dem einzelnen Denkmal, schafft aber eine größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellt alle Denkmaleigentümer gleich z. B. hinsichtlich ihrer steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Die Vorteile dieses Schutzsystems haben die meisten Bundesländer erkannt. Es ist daher bereits in zwölf Bundesländern Standard.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Ziel von Ipsa Lege ist es, für Hamburg als wachsende Metropole ein modernes Denkmalschutzrecht zu schaffen, das den schützenswerten Bestand an historischen Gebäuden und Ensembles sichert und zugleich klare und transparente Regelungen für private Eigentümer und für Investoren schafft. Für die historische Baukultur dieser Stadt ist die Gesetzesnovelle ein großer Schritt nach vorne.“

Es gibt aktuell ca. 4.900 „erkannte Denkmäler“ in Hamburg. Dies sind sowohl ganze Ensembles als auch Einzelobjekte, insgesamt ca. 18.000 Hausnummern. Von diesen 4.900 „erkannten Denkmälern“ sind bis heute 1.900 Objekte in die Denkmalliste eingetragen und dadurch geschützt. Durch Ipsa Lege werden auch „alle erkannten Denkmäler“ automatisch unter Schutz gestellt.

Die Denkmalfeststellung erfolgt unabhängig von privaten bzw. wirtschaftlichen oder anderen öffentlichen Belangen durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes. Für die Eigentümer entstehen keine Nachteile, denn auch als Eigentümer eines nur „erkannten“ Denkmals waren geplante Baumaßnahmen anzeigepflichtig. Die Interessen der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten oder andere öffentliche Belange werden im Rahmen von Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren in die Entscheidungen einbezogen und abgewogen.

Stefan Nowicki,

Pressestelle der Kulturbehörde

Hier geht es zur Pressemitteilung auf hamburg.de/kulturbehoerde.