Brief von R. Niemeyer an alle Vertreter der Gartenstadt Hamburg eG

Die nachfolgende Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Redaktion Initiative Siedlung Berne


4.11.2013
Über die Genossenschaft an alle Vertreter der Gartenstadt Hamburg eG
Stellungnahme von Ralf Niemeyer

Liebe Genossen,

einzelne Genossen und der Vorstand befassen sich mit der neuen Führungskultur in der Genossenschaft und dem offenbar geplanten Abriss der Häuser auf der Insel. Dies wurde auch auf alle Vertreter der Siedlung ausgeweitet. Als Vertreter des Wahlkreises 1 wurde ich gebeten, Stellung zu beziehen. Wenn auch etwas spät, so möchte ich mich klar für die Genossenschaft und gegen das neue Verhalten des Vorstandes und des Aufsichtsrates aussprechen.

Bis zu dem Nutzungsgebühren-Erhöhungsbegehren der Genossenschaft in 2009 habe ich geglaubt, Vorstand und Aufsichtsrat würden die Genossenschaft im Sinne der Genossen führen. Heute bin ich davon überzeugt, dass aus unserer Genossenschaft ein Wirtschaftsunternehmen geworden ist, in dem wir nur noch als lästige Mieter und nicht als Miteigentümer angesehen werden. Auch die Richterin in meinem Rechtsstreit mit der Gartenstadt hat mir erklärt, dass sie nur nach „Mietrecht“ urteilt und wir uns selbst darum kümmern müssen, unsere Vertreter auf unseren Willen einzuschwören. Dabei sind die Vertreter der Genossenschaft nur die drei Vorstandsmitglieder. Die Vertreterversammlung hat keine Rechte außer der Wahl des Aufsichtsrates, der dann den Vorstand wählt.

Ich stellte fest, dass die Genossenschaft von einigen, wenigen Familien „regiert“ wird, die über die Jahre ihre Angehörigen in der Vertreterversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand positioniert hatten. Inzwischen bestimmten Menschen die Genossenschaft, die nicht einmal in Hamburg lebten. Ich glaube nun auch den Gerüchten, dass der neue Aufsichtsratsvorsitzende erst vor wenigen Jahren als Freund unseres Vorstandsvorsitzenden Mitglied der Genossenschaft wurde. Auch er wohnt außerhalb der Genossenschaft und wurde kurz nach seinem Beitritt in den Aufsichtsrat gewählt. Es scheint, als würde die Genossenschaft unterwandert. Jeder von uns sollte sich mehr für die Genossenschaft interessieren und hier engagieren, um sie nicht zu einem Wirtschaftsunternehmen werden zu lassen. Als Eigentümer sollten wir bestimmen und uns nicht von Fremden lenken lassen.

Heute werden – vorgeblich mit rechtlichen Mitteln (denn der heutige Aufsichtsratsvorsitzende war oder ist Richter) – die Mitglieder durch juristische Winkelzüge in ihren bisherigen Rechten beschnitten. Als Beispiel möchte ich hier auf die letzte Mitgliederversammlung verweisen, in der offenbar unerwünschte Anträge und Fragen nicht und/oder erst nach der Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht wurden, weil sie nicht fristgerecht eingereicht worden seien. Unser Unwissen über die Rechtmäßigkeit solcher Aussagen – auch wenn es in der Vergangenheit nie so gehandhabt wurde – wird uns zum Nachteil. Auch die Kürzung der Rechte der Inselbewohner, durch Rücknahme der Vererbbarkeit der Häuser zu Lebzeiten der Nutzer, ist sehr fragwürdig. Ich bin fest davon überzeugt, dass Vorstand und Aufsichtsrat damit den weiteren Verfall der Insel beschleunigen wollen, weil es sich jetzt für die Nutzer nicht mehr lohnt, die Häuser für ihre Nachkommen zu erhalten. Ich halte dies nicht nur für eine ungerechte Benachteiligung der Inselbewohner (zwischen dem Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg) sondern auch für eine gezielte Maßnahme unseres Vorstandes, die Aussage vor dem Denkmalschutzamt, (sinngemäß:) „die Häuser auf der Inselfläche seinen in einem schlechteren baulichen Zustand, als die restlichen Häuser der Siedlung“, nachträglich wahr zu machen.

Ich bin Mitglied der Bestandsgruppe, die offenbar nur zur Legitimation des Vorstandes und des Aufsichtsrates und ohne jegliche Rechte ins Leben gerufen wurde. Dort waren am 16.10.13 ein Architekt und ein Statiker eingeladen, die uns insbesondere bei Sanierungsfragen und zu der Notwendigkeit kostenintensiver Bohrproben beraten sollten. Herr Witt hatte ein Bild aus dem Haus im Berner Heerweg 476 gezeigt, wo von einem Träger der Beton abgeplatzt und der Stahl erkennbar war. Auf meine Frage, wie mit solchen erkannten Schäden umgegangen werden sollte, antwortete der Statiker, dass sie behoben werden müssten. Auf meine Nachfrage, ob es sinnvoll wäre, damit 4 Jahre zu warten, erklärte er, dass dies möglichst unverzüglich passieren müsste, um weitere Schäden zu vermeiden. Dies war im Protokoll nicht aufgenommen worden und ich stellte in dem nächsten Treffen am 30.10.13 den Antrag, dies nachzuholen. Während der Diskussion über die korrekte Formulierung meines Antrages rutschte dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Lars Pochnicht, heraus: „Die Genossenschaft hat vor 1 ½ Jahren schon beschlossen, das Haus 476 abzureißen!“. Leider sagte er dies nur zu mir und außerhalb der Diskussion, nicht laut und öffentlich. Erst auf meine Nachfrage, ebenfalls außerhalb der Diskussion und an ihn gerichtet, ob dies wirklich wahr sei, schien er sich seiner Aussage bewusst zu werden und gab keine Antwort mehr. Mein Antrag zum Protokoll wurde in dem Ausschuss, der von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern dominiert wird, abgelehnt.

Es war nicht das erste Mal, dass das Protokoll im Sinne von Vorstand und Aufsichtsrat geschönt wurde. Bereits bei unserer ersten Sitzung hatte ich darauf hingewiesen, dass zumindest in einem der leerstehenden und nicht wieder vermieteten Häuser auf der Insel, Wasser im Keller stand und dies zu einem schnelleren Verfall des Hauses beitragen könnte. Dankenswerter Weise wusste ein Aufsichtsratsmitglied zu berichten, dass dies sogar in zwei Häusern der Fall war. Auch dies wurde zunächst nicht protokolliert. In der darauf folgenden Sitzung wurde dies dann zwar zum Protokoll aufgenommen, fand sich aber im Ausdruck der Nachbesserung nicht wieder. Es sollte nun zumindest als Anhang des zweiten Protokolls zu finden sein, dem ebenfalls wegen diverser Differenzen nicht zugestimmt wurde und dem lediglich die dazu per e-mail eingereichten Änderungsvorschläge angehängt werden sollen.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bestätigte die Aussage, die ein Vorstandsmitglied zuvor schon in der Bestandsgruppe gemacht hatte. Herr Klostermann hatte zu einer Sanierung auch schon die Alternative „Schreddern“ in den Raum gestellt. Es scheint, Vorstand und Aufsichtsrat haben bereits eine vorgefasste Meinung zum Abriss der Insel. Sie wollen den Abriss offenbar durch Untätigkeit notwendig werden lassen. Bereits in der letzten Vertreterversammlung habe ich sie deshalb und wegen der ungerechten Änderung der bisher gängigen Weitergabemöglichkeit der Siedlungshäuser an Angehörige, nicht entlastet. Ich glaube, der Vorstand und der Aufsichtsrat überschreiten damit ihre Kompetenzen. Eine so gravierende und auch wirtschaftlich relevante Änderung der bisherigen Regelungen ist für mich nicht akzeptabel.

Der Umgang des Vorstandes mit den Genossen ist wenig hilfreich. Die Vertreter werden schlicht nicht informiert und sollen auch nicht als Vertreter der Genossen, sondern lediglich im Eigeninteresse als gewählter Querschnitt aller Genossen einmal jährlich für Vorstand und Aufsichtsrat abstimmen. Dies wird vielen Vertretern durch den eingangs dargestellten Einfluss weniger Familien erleichtert, die durch ihre privaten Verbindungen zu den (Familien-,) Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern entsprechend informiert werden können. Wer sich nicht selbständig, aktiv informieren kann, muss auf Grund weniger, gefilterter und mitunter unvollständiger – um nicht zu sagen falscher – Informationen Entscheidungen treffen.

Den Nutzern der Insel-Häuser kann ich nur raten, sich zusammen zu schließen und Öffentlichkeit zu suchen. Alle anderen Siedlungsbewohner sollten sich mit den Insulanern solidarisieren, denn auch „Blakshörn“/„Lienaustraße“, „Pferdekoppel“/„Kleine Wiese“ oder „Berner Heerweg“ bis „Kornpfad“ oder sogar bis „In den Saal“ könnten Inseln werden! Ich möchte mir nicht vorstellen, wie sich die dort lebenden Genossen fühlen, wenn „deren“ Gebiet ebenfalls auf Grund der bekannten Bauschäden von Nutzern leergezogen wird… So ungewiss, wie es den Nutzern auf der Inselfläche jetzt geht, kann es jedem von uns gehen, wenn einzig und allein der Profit und nicht der genossenschaftliche Gedanke im Vordergrund steht. Auch die neue Bebauung unserer Gärten wäre zulässig! Davor schützt uns der Denkmalschutz nicht! Dafür bieten sich die großen Flächen zwischen „Saselheider Weg“/„Beim Fahrenland“ an. Von „Hohenberne“ aus könnte man Pfeifenstielgrundstücke erreichen. Auch andere Quartiere wie die „Rotdornallee“ oder die „Dreieckskoppel“ könnten neu bebaut werden. Deshalb brauchen wir aktive Genossenschaftsmitglieder, die sich engagieren und die Genossenschaft nicht in fremde Hände fallen lassen.

Ich bin gegen den Abriss oder die Umgestaltung der Berner Siedlung und bin dagegen, die Rechte der Nutzer von Siedlungshäusern zu schmälern. Viele haben sechsstellige Summen in die Häuser investiert und rechtfertigen damit die niedrigen Nutzungsgebühren, die (eigentlich) nur für Häuser ohne Bad und ohne Heizung, mit Hühner- und Schweinestall berechnet werden sollten. Ich bin dafür, Nutzungsgebühren bezahlbar zu halten und keine „Mieten“ von € 12,50 pro qm anzustreben („Ole Wisch“), die sich die wenigsten Genossen leisten könnten.

An den Fenstern unseres Hauses habe ich Schilder zum Zeichen der Solidarität mit den Inselbewohnern aufgehängt.

Ich stelle mich öffentlich gegen das, was mir als Ungerecht erscheint und bin auch gern bereit, andere Meinungen als meine eigene gegenüber dem Vorstand und Aufsichtsrat zu vertreten, wenn man mich darum bittet. Es würde mich freuen, wenn dieses Schreiben auch in die Hände von Genossen käme, die nicht in der Siedlung wohnen. Es ist auch für sie wichtig, dass die Siedlungsbewohner sich gegen ständige „Miet-“ Erhöhungen wehren und dass die Siedlung seit Jahren Gewinne in Millionenhöhe abwirft und damit auch Sanierungen und Neubauvorhaben der gesamten Genossenschaft unterstützt. Sie müssen wissen, dass in Berne Siedlungshäuser leer stehen, die nicht angeboten, sondern verfallen gelassen werden.

Mit genossenschaftlichen Grüßen

Ralf Niemeyer

Offener Brief an Herrn Oberdick von Anne Dingkuhn

Hamburg, 17.10.13

Lieber Herr Oberdick,

Sie hatten sich an alle Vertreter gewandt mit Ihrem Brief vom 18. 9., wir haben uns darüber bereits ausgetauscht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, den Vorstand und Aufsichtsrat an Sie geschrieben und zeitgleich an alle Vertreter verschickt haben. Dazu möchte ich mich als betroffene Vertreterin äußern.

1. Ich bedaure sehr, dass Sie auf Ihre dringende Bitte um Interesse und Austausch auf Vertreterebene so erschreckend wenig Antworten erhalten haben.

Ich selbst habe auch mehrfach erlebt, dass Vertreter anderer Quartiere meinten, nicht für die Belange der Siedlung zuständig zu sein, oder gar sich nicht einmischen zu dürfen – dabei  sind wir Vertreter alle gleichberechtigt in der Abstimmung und damit in der gleichen Verantwortung. Es mag an der Größe der Genossenschaft liegen oder an den sehr unterschiedlichen Wohnformen, jedenfalls läuft hier offensichtlich etwas nicht richtig: wir sollten deshalb gemeinsam klären, ob wir wichtige Vorgänge innerhalb eines Quartiers lieber intern klären (z. B. Teilmitgliederversammlung), oder – dann mit allem dazugehörigen Aufwand – auf der Ebene der Gesamtvertreterschaft.

2. Ich bin der Meinung, dass der Ton, in dem der Brief gehalten ist und Sie z. T. persönlich herabsetzt, als Stellungnahme der Gremien nicht angebracht ist – unabhängig davon, wie man persönlich ihre Äußerungen bewertet.

3.  Die Darstellung der Ereignisse, wie der Vorstand sie in seinem Brief an Sie schildert, entspricht in großen Teilen nicht dem, was ich erlebt habe, denn:

  • im Schreiben des Vorstandes wird der Eindruck vermittelt, die Genossenschaft wäre an der jetzigen Fassung des Denkmalschutzvertrages nicht aktiv beteiligt gewesen – umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: Wer den öffentlich-rechtlichen Vertrag genau liest und Hintergründe kennt, weiß, dass die Genossenschaft über Jahre mit politischem Druck und der Androhung juristischer Schritte letztlich diesen „Kompromiss“ herbeigeführt hat.
  • das Denkmalamt hatte schon 2010 zugesichert, dass durch den Denkmalschutz keine wirtschaftliche Gefährdung für die Genossenschaft entsteht.
  • die Begründung, mit der der Vorstand die Herausnahme der Dreiecksfläche vom Denkmalschutz erwirken konnte, ist vielsagend: „Die Genossenschaft hat glaubhaft dargelegt, dass die Zumutbarkeit der Instandsetzung und Erhaltung der dort vorhandenen Gebäude auch in der Gesamtbetrachtung mit den vorhandenen Grundstücksgrößen nicht gegeben ist.“  – und das, ohne dass Gutachten über den Sanierungsbedarf auf der Dreiecksfläche vorhanden waren.
    Während die Verhandlungen dazu mit dem Denkmalamt in vollem Gange waren, wurde uns besorgten Mitgliedern immer noch „glaubhaft versichert“, es gäbe nichts Neues zum Thema Abrisshaus, Leerstände und Zukunft der Dreiecksfläche. Solch taktisches Verhalten und Nichtachtung der ernstgemeinten Fragen hat nicht nur mein Vertrauen zu den Gremien der Genossenschaft zutiefst erschüttert.
  • Gleiches gilt für die erwähnte Teilhabe und Miteinbeziehung der Mitglieder. Am Beispiel der Regelung zur Dreiecksfläche heißt das: was im Schreiben an Sie und die Vertreter vom 8.10. als „Idee“ und nur „angedachte Regelung“ kommuniziert wird, ist tatsächlich aber schon Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat.

Auch wenn ich inhaltlich sicher nicht mit allem übereinstimme, was Sie vorschlagen, kann Ich Ihre Enttäuschung und Verärgerung also gut verstehen. Der Umgang mit uns Mitgliedern sollte respektvoll, der Informationsfluss sollte gewährleistet, und die Bereitschaft, Anregungen und kritische Fragen anzunehmen, vorhanden sein – dann wäre so eine Fehlentscheidung wie die für flächendeckende Kernbohrungen gar nicht erst passiert.

Mit freundlichen Grüßen,  Anne Dingkuhn

Schreiben von Klaus Oberdick an die Vertreter der Gartenstadt Hamburg eG vom 18.9.2013

Aus aktuellem Anlass und mit freundlicher Erlaubnis veröffentlicht die Initiative folgenden Brief, den Klaus Oberdick allen Vertretern der Genossenschaft geschrieben hat. Herr Oberdick ist selbst Vertreter und wohnt auf der sogenannten „Entwicklungsfläche“, die von der Genossenschaft vom Denkmalschutz ausgenommen wurde. Der Brief ging in Kopie auch an Herrn Witt.

Redaktion Initiative Siedlung Berne


 

Schreiben von Klaus Oberdieck an die Vertreter der Gartenstadt eG
Kopie: Herr Witt

18.09.2013

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich weiß, Sie sind es nicht gewohnt, dass man Sie direkt anspricht. Wir sind es aber auch nicht gewohnt, dass wir uns in unserer Genossenschaft um unser Zuhause sorgen müssen. Ungewöhnliche Umstände erfordern eben ungewöhnliche Maßnahmen.
Es geht um die Insel / Dreiecksfläche / Entwicklungsfläche Berner Heerweg / Meiendorfer Stieg. In der ersten Hälfte 2012 hat die Gartenstadt versucht einen Erben aus dem Berner Heerweg nach Hohenberne umzuleiten. Auf Nachfrage hat der Vorstand bestätigt, dass das in unserer Genossenschaft vorher nicht vorgekommen sei. Der Erbe hat abgelehnt, sonst hätten wir jetzt sogar fünf und nicht vier Leerstände. (Es geht um 37 Einheiten auf der Fläche.)

Das mit der Insel, von Seiten der Gartenstadt, etwas passieren soll war seitdem klar. Als  Vertreter habe ich den Kontakt zu der Nachbarschaft gesucht, um herauszufinden wie sich die Menschen die Zukunft vorstellen.
Eine teilweise Erneuerung der Häuser und ggf. eine Zwischenbebauung wurde nicht generell abgelehnt. Ich wollte die Flucht nach vorne antreten und eine kleinteilige Neubebauung zur Diskussion stellen, um die Insel insgesamt für die Zukunft abzusichern ( Gartenstadtcharakter ja, Hochhäuser nein).
In diversen Gesprächen mit dem Vorstand habe ich folgende Botschaften erhalten:
Eine kleinteilige Bebauung wird abgelehnt, weil man sich nicht Optionen für die Zukunft verbauen möchte. Es ist nicht relevant, was einzelne Genossenschaftsmitglieder und deren Familien, die auf der Insel wohnen, möchten. Das Gesamtwohl der Genossenschaft ist entscheidend.  
Während der Veranstaltung im Februar 2013, als man uns nebenbei die denkmalrechtliche Teilung zur Kenntnis gebracht hat, wurde die entscheidende Frage gestellt:
(Zur Erläuterung: 94% der Siedlung werden zum 01.05.2013 unter Denkmalschutz gestellt, 6 % – die Inselfläche – nicht.)

Warum nur 94 % und nicht 100 %?
Eine Antwort ist bis heute nicht erfolgt.
Auch hat bis heute Niemand die Verantwortung für diese entscheidende Weichenstellung, das anerkannte Denkmal zu teilen, übernommen.

Wer trägt die Verantwortung?
Es gab eine kleine Anfrage Fraktion „Die Linke“ im Senat zu diesem Thema: Dabei ist herausgekommen, dass nur die Genossenschaft selber für diese Weichenstellung und damit für die Nichtunterschutzstellung der Inselfläche verantwortlich ist.

Wir möchten also von unserem Vorstand wissen, was die Gründe sind und wir fordern Herrn Witt auf klar und uneingeschränkt die Verantwortung zu übernehmen.
Eine Einteilung in 6 % und 94 % ist im höchsten Maße ungenossenschaftlich.
Für diese Aufteilung gibt es auch kein Mandat.

Ein erkanntes Denkmal nicht in den Denkmalschutz zu überführen ist rechtlich fragwürdig.
Im Frühjahr hat dann eine Informationsveranstaltung im Gemeinschaftshaus für die Bewohner der Insel stattgefunden. Ich war als einziger dort wohnender Vertreter anwesend. Ein anderer Vertreter von Wahlbezirk 1, der sich informieren wollte, wurde von Herrn Witt höflich hinausgebeten. Also informiere ich Sie sozusagen als Vertreterkollege. Im Vorfeld der Informationsveranstaltung wurde auch der Wunsch geäußert die gesamten Vertreter der Siedlung Berne teilnehmen zu lassen. Dieser Wunsch wurde seitens des Vorstandes abgelehnt.

Die Weitergabe der Häuser an unsere direkten Familienangehörigen ist insofern abgeändert worden, dass eine Übertragung nur mit dem Erbfall eintritt (streng nach BGB).  Eine Weitergabe zu Lebzeiten, wie es im Regelfall bisher praktiziert wurde, soll für die Genossen der Insel ausgeschlossen sein. Das würde natürlich eine Weitergabe unserer geschichtsträchtigen Häuser und Ausbauten zu Lebzeiten an unsere späteren Erben ziemlich erschweren bis unmöglich machen.
Das ist im höchsten Maße ungenossenschaftlich. Wie kann man zwei unterschiedliche Verfahrensweisen in einer Siedlung anwenden? Wenn das so praktiziert werden soll, dann muss das natürlich für die ganze Siedlung gelten. Es kann nur so sein, dass  entweder die alte Regelung oder die neue Regelung für die gesamte Siedlung gilt.

Im Oktober 2012 hatte ich Sie (die Vertreter von 1) direkt angeschrieben und über den Leerstand von vier Siedlungshäusern berichtet. Der Mieteinnahmeverlust betrug zu diesem Zeitpunkt (moderat gerechnet bei einer Miete von Euro 300,–) Euro 21.600,–. Nun kommt ein weiteres Jahr mit  14.400,– Euro dazu.
Die nunmehr vom Vorstand initiierten zehn Kernbohrungen pro Haushälfte zur Untersuchung der „Standfestigkeit“ sind nicht generell notwendig. Die Kosten der Kernbohrungen betragen pro Haushälfte Euro 3.000,– bis 4.000,– (Also im Mittel Euro 3.500,–). Der Betonanteil bei unseren Häusern ist sehr gering. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Um den Karbonisierungsgrad, die Feuchtigkeit und ggf. Korrosionsschäden festzustellen, kann mit wesentlich einfacheren Mitteln gearbeitet  werden. z.B. etwas Mauerwerk abschlagen und mir Phenolfthalin (ähnlich von der Wirkung wie Lakmuspapier) vor Ort sofort den Karbonisierungsgrad feststellen. Eine Überprüfung kostet ggf. 750,– Euro maximal.
Es würde erst einmal völlig ausreichen, wenn ein mit dem Erhalt älterer Gebäude vertrauter Sachverständiger Decke, Wände und Sole optisch wahrnimmt. Jedes Haus ist von seiner Beschaffenheit unterschiedlich. Eine Prüfung muss individuell erfolgen. Damit erübrigt sich jede Kernbohrung. Es sind bis jetzt 17 Kernbohrungen in der Siedlung durchgeführt worden ( = 59.000,– Euro). Es sind 30 weitere Haushälften mit jeweils 10 Kernbohrungen auf der Insel in Auftrag gegeben worden ( = 105.000,– Euro).
Wenn wir die gleichen Ergebnisse für 750,– Euro bekommen, dann haben wir 128.000,– Euro verschenkt. Mit Email vom 05.09.2013 und 09.09.2013 habe ich Herrn Witt aufgefordert die Kernbohrungen sofort auszusetzen, weil hier sinnlos Geld verbrannt wird. Das muss man sich mal vorstellen. Wenn etwas für einige 100,– Euro repariert werden soll wird diskutiert und hier werden mit einem Federstrich die gesamten Jahresmieteinnahmen der Dreiecksfläche vernichtet.

Ich habe mich als Nichtfachmann in die Materie eingelesen und mir fachlichen Rat eingeholt. Wir haben meinen Keller begutachtet  (Top Zustand) und den Keller von Meiendorfer Stieg Nr. 5. Hier sind größere Schäden als in meinem Keller. Aber keine Schäden, die nicht reparierbar wären. Hier würde eine fachgerechte Kellersanierung ca.  15.000,– Euro kosten. Mit Sicherheit ist Meiendorfer Stieg Nr. 5 einer der schlechtesten Keller auf der Insel.
Falls tatsächlich einmal eine Decke schwach erscheint, kann man ohne Probleme einen Stahlunterzug für ca. 5.000,– Euro einbauen. Dann hält das Haus für die nächsten 50 bis 100 Jahre. Nach den Erkenntnissen, die ich zu diesem Thema gesammelt habe, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass es jemals tatsächlich nötig war oder ist eine komplette Kellerdecke neu einzubauen.
Wenn es Probleme gibt ist es nicht der Beton sondern sind es Feuchtigkeitsprobleme. Ich habe als junger Mann vor 35 Jahren das Wasser aus dem Regenrohr etwa vier Meter vom Haus weg in eine Sickergrube geleitet. Seitdem hatte ich nie wieder Feuchtigkeitsproblem bei mir im Keller.
Es ist ein offenes Geheimnis in der Siedlung, dass die Häuser im Kornpfad mit Abstand die meisten Probleme haben. Das liegt an der Bodenbeschaffenheit. Im Meiendorfer Stieg haben wir ein eher sandigen Boden und mit der Bahnschneise eine natürliche Ablaufkante. Im Kornpfad, insbesondere um den kleinen Teich herum, befinden sich Tonschichten und das Wasser läuft schwer ab.
Wir haben uns immer gewundert, dass die Ergebnisse aus den bereits durchgeführten Kernbohrungen nicht veröffentlicht wurden, bzw., dass die betroffenen Siedler nicht über das Resultat informiert wurden. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Es wurde nichts berichtet, weil es nichts zu berichten gibt.

Eigentlich soll ja der Aufsichtsrat den Vorstand kontrollieren. Aber das funktioniert hier nicht. Es werden sinnlos Kosten produziert um einzelne Häuser und letztendlich die Siedlung unwirtschaftlich  zu rechnen. Wie der Vorstand immer wieder betont, gibt es in den nächsten Jahren keine finanziellen Mittel, um ein weiteres  Großprojekt bei uns zu finanzieren. Insofern ist die Aussage des Vorstandes, dass es bzgl. einer Neubebauung der Insel keine Pläne gibt, noch richtig. Das, was bei uns aber gerade passiert, sind die deutlichen  Vorbereitungen dafür. Der Vertrauensverlust ist groß und nach dem Prinzip der sozialen Erosion werden die Anwohner mürbe und erwägen den Wegzug. Entsprechend attraktive Angebote werden geheim ausgehandelt und verschleiert. Das Alles ist unsolidarisch, intransparent, ungenossenschaftlich und treibt die Kosten gewaltig in die Höhe.
Leider schwindet das Vertrauen in den Vorstand und den Aufsichtsrat immer schneller. Genossenschaftliche Grundprinzipien weichen immer mehr den Gesetzmäßigkeiten des privatwirtschaftlichen und profitorientierten Wohnungsbaus. Es wird entmietet und auf Zeit gespielt. Hamburg kann nicht nach Außen wachsen und benötigt dringend Wohnraum innerhalb der Stadtgrenzen. In 15 – 20 Jahren wird mit ziemlicher Sicherheit der nächste Abschnitt der Gartenstadt eG im Fokus sein. Der politische Druck muss enorm sein.

Wir sollten uns der Verantwortung und genossenschaftlichen Grundregeln wieder bewusster werden, damit unsere Lebensform und Struktur in der Gartenstadtsiedlung Berne, die Keimzelle unserer Genossenschaft, auch für nachwachsende Generationen so lebenswert erhalten bleibt, wie wir es nunmehr über Generationen erleben durften.

Zu diesem Thema passt ein Abschnitt aus dem „Hamburg Fremdenblatt“ vom 25.09.1909: „Eine Gartenstadt ist eine planmäßig gestaltete Siedlung auf wohlfeilem Gelände, das dauernd im Obereigentum der Gemeinschaft (Staat, Gemeinde, Genossenschaft oder dergleichen) erhalten wird, derart, dass jede Spekulation mit dem Grund und Boden für immer ausgeschlossen und der Wertezuwachs der Gemeinschaft gesichert bleibt. Die soziale und wirtschaftliche Grundlage bringt und erhält der neuentstehenden Stadt auch den Garten – selbst für den Minderbemittelten -, sie macht sie zur Gartenstadt.“

In der Hoffnung, den genossenschaftlichen Geist bei  jeden Einzelnen von Ihnen zu wecken und eine Spaltung der Genossenschaft zu vermeiden bitte ich um Rückmeldung in mündlicher oder schriftlicher Form.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Oberdick

Ein schönes Denkmal-Wochenende in der Gartenstadt Hamburg-Berne!

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