Bewusster Verfall der Volksdorfer Siedlung?

Aus dem Heimatecho vom 3.12.14:

Eigentümer beseitigt keine Schäden an und in den denkmalgeschützten Häusern an der Rittmeisterkoppel

(ed) Die Anwohner sind zutiefst besorgt: Die 1937 erbauten Häuser in der Siedlung am Rande Volksdorfs zwischen dem U-Bahnhof Buckhorn und dem Waldbad am Moorbekweg weisen starke Verfallserscheinungen auf. Hauswände verkommen, die Fensterrahmen faulen schon an einigen Stellen, Kellerräume sind durchfeuchtet, Dächer und Schornsteine erodieren. Der Eigentümer hat trotz diverser Anläufe seitens der Bewohner und des Denkmalschutzamtes bisher nicht reagiert. Am morgigen Donnerstag wird sich der Regionalausschuss Walddörfer mit dem Thema beschäftigen. (…)

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http://www.heimatecho.de/artikel/4214

Das Denkmalschutzamt über die Siedlung
http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/denkmalschutzamt/177858/rittmeisterkoppel-siedlung/

Kaufangebot für Elisa! – Die Lösung des Konflikts ist möglich

Pressemitteilung Elisa e.G. vom 30.11.14

Die eigens neu gegründete Genossenschaft Elisa e.G. hat der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (vhw) ein Kaufangebot für das umkämpfte Backstein-Ensemble „Elisa“ unterbreitet.

„Wir wollen „Elisa“ sanieren“, sagt Margret Bonke, Vorständin der Elisa e.G. „Es wäre eine Schande, dieses Haus abzureißen, vor allem so unnötig. Man kann aus diesem Gebäude ein „Vorzeigeprojekt“ machen. Das wollen wir und das können wir!“
BewohnerInnen von Elisa und UnterstützerInnen haben eine Genossenschaft gegründet, um das Wohnhaus zu erhalten. Die Bausubstanz ist solide, die Wohnqualität in dem Altbau hoch. So bliebe dem Stadtteil Hamm ein stadtbildprägendes Gebäude aus der Schumacher-Zeit erhalten. „Es ist ärgerlich, dass das Denkmalschutzamt
untätig bleibt, obwohl Hamburgs renommierte Fachinstitutionen den Erhalt und Denkmalschutz für Elisa fordern“, so Bonke weiter, „zudem ist es unverständlich, warum die Hamburger SPD sich trotz ihrer absoluten Mehrheit in der Hamburger Bürgerschaft nicht für Elisa einsetzt.“

In der Tat bezeichnete die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) als auch Frau Senatorin Blankau die Wohnungsbauten der 20er/30er Jahre als einzigartig. Seit Jahren bemühen sich Hamburger Denkmalschützer um den Erhalt des roten Hamburgs. Gemeinsam mit der Stadt sind Handlungsrichtlinien erstellt und der sog. „Backsteinberater“ eingesetzt worden. Elisa steht zudem in der Tradition des
genossenschaftlichen Bauens der Weimarer Republik, an dem die SPD einen großen Anteil hatte. An ihrem Fall wird sich zeigen, ob der Wille der BSU und des Senats, das Backsteinerbe Hamburgs zu erhalten, auch in der Praxis eingelöst wird oder nur Theorie bleibt: Das Backsteinerbe ist eng verbunden mit der sozialdemokratischen
Gewerkschaftskultur.

Trotz der politischen Diskussion um den Denkmalschutz sowie noch laufender Prozesse vor Gericht hat die Eigentümerin vhw derweil auf dem Grundstück und in den Häusern mit „Rückbauvorbereitungsmaßnahmen“ begonnen, die einer Entkernung gleich kommen; auch an der Fassade wurden Balkone beschädigt.
Fotos auf www.elisa-bleibt.de

Seit drei Jahren ist das Backstein-Wohnhaus „Elisa“, gelegen in Hamburg-Hamm, Am Elisabethgehölz, umkämpft. Die Eigentümerin, die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft, will das Gebäude mit 122 Wohnungen abreißen und durch einen Ersatzneubau mit lediglich 101 Wohnungen ersetzen. Die BewohnerInnen leisteten Widerstand und gründeten die Mieterinitiative „Rettet-Elisa!“. Die Elisa e.G. versteht sich allerdings nicht als Konkurrenzunternehmen. „Wir wollen der vhw einen konstruktiven Weg aus der Misere aufzeigen. Wenn aus ihrer Sicht die Bewirtschaftung des Gebäudes nicht vertretbar ist, muss es doch im Interesse der vhw liegen, es auf elegantem Wege in andere Hände zu übergeben“, so die Genossin Corinna Gülzow.

Weitere Infos: www.rettet-elisa.de

Rückblick auf die außerordentliche Vertreterversammlung am 19.09.2014

Gutachten für 6 Häuser auf der „Insel“

Auf der außerordentlichen Vertreterversammlung wurden uns die Gutachten über die 6 Häuser vorgestellt. Von den 11 Wohneinheiten sind 4 noch bewohnt und 7 stehen unterschiedlich lange leer.

Die Berücksichtigung des geltenden Dach- und Fach-Prinzips war nur in einem Gutachten möglich, da die beiden anderen Gutachter über die Bedeutung für die unterschiedlichen  Zuständigkeiten für die Ausstattung der Häuser offenbar von der Gartenstadt nicht informiert wurden. Jedenfalls lag keine Kenntnis und Berücksichtigung bei der Kostenaufteilung vor. Insofern müssen zwei Gutachten dahingehend überarbeitet und dieser Mangel behoben werden. Auch wurde bei der Präsentation nicht deutlich, ob die angesetzten Sanierungs- und Instandhaltungskosten in brutto oder netto angegeben wurden, und welche Baukosten (Müllcontainer, Arbeitsstunden etc.) berücksichtigt wurden. Auch hier sollten die Gutachten überarbeitet und eindeutige Aussagen verfasst werden, damit eine reale Vergleichbarkeit entsteht.

Auf der Präsentation der 3 Gutachter ergab sich folgendes Bild:

  • Alle untersuchten Häuser sind nach geltenden Bestandsschutzrichtlinien standsicher. Eine Notwendigkeit zum Abriss liegt laut der Gutachten nicht vor – es ist möglich, alle Häuser mit unterschiedlichem Aufwand kurzfristig instand zu setzen. Anzeichen für mangelnde Standsicherheit (Risse im Putz, Setzungen, Schieflage im Boden) sind nicht vorhanden.
  • Alle Gutachter betonten, dass die Untersuchungsergebnisse eines Hauses nicht auf ein anderes (z.B. baugleiches) übertragbar sind (z.B. durch hausspezifische Betontmischungen), da der Zustand der einzelnen Wohneinheiten – auch innerhalb eines Hauses – große Unterschiede aufweisen.
  • Gutachter wiesen darauf hin, dass die Aufgabenstellung: Errechnung der Kosten für eine Zeitspanne von 50 Jahren schwierig bzw. „an der Grenze der Seriosität“ sei.
  • In allen Gutachten wurde die z.T. fehlerhafte Regenwasserableitung (und dadurch eindringende Feuchtigkeit in Kellerwände) als Problem genannt.
  •  Ebenso sehen alle Gutachten dieselben Kellerdecken als problematisch an, schlagen jedoch unterschiedliche Bau- und Sanierungs-/ Instandhaltungsmaßnahmen vor.
  • Die Dachziegel sind bei allen untersuchten Häusern in Ordnung.
  • Der Beton in den untersuchten Häusern ist durchkarbonatisiert – was nur problematisch ist, sobald die Stahlträger freiliegen und dadurch rosten können. Deswegen sollte Beton (z.B. Kellerdecken) regelmäßig kontrolliert und eventuell Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
  • Besonders bei den leer stehenden Wohneinheiten ist das problematisch. Von der Genossenschaft unbemerkt, gibt es dort seit unbekannter Zeit Wassereinbruch nach stärkerem Regen durch die Kasematten, sodass Wasser im Keller steht, ebenso gibt es Undichtigkeit (z.B. an einer der Gauben). Gut für die Bausubstanz ist das nicht. übereinstimmend sagten die Gutachter,  dass Jahrelanger Leerstand den Verfall jedes Hauses fördert und die Instandsetzungskosten unnötig steigen lässt. Übereinstimmend sagten die Gutachter auch, dass die Häuser dennoch – also trotz z.T. unterlassener Instandhaltung und auch mancher Nutzerbedingter Fehler, insgesamt in einem „erstaunlich guten Zustand“ seien.

Unser vorläufiges Fazit zum 19.9.14

Im Gegensatz zur Einschätzung, die Aufsichtsrat und Vorstand seit 2011 (teilw. 2009) vertreten, ist die Standsicherheit der untersuchten Gebäude nicht gefährdet und kein Grundbruch im Kellerbereich zu beobachten. Auch Betonkarbonatisierung  ist kein statisches Problem, und die zitierten Werte zur „Überlastung“  nach bauzeitlicher (20er/30er Jahre) Auslegung und den Gesichtspunkten des Bestandschutzes zu relativieren und korrigieren.

Alle untersuchten Wohneinheiten werden von den Gutachten als sanierungsfähig und erhaltenswert eingeschätzt. Aus bautechnischen Gründen muss keinesfalls abgerissen werden. Wir erhalten durch die Gutachten ein neues Bild, das von unterlassenen Maßnahmen spricht, die zum derzeitigen Zustand der Häuser geführt haben. Wie kann der Vorstand dann zu dem Schluss kommen, er habe alles richtig gemacht (Zitat von Herrn Witt auf der außerordentlichen Vertreterversammlung)? Es spricht nichts für den Abriss der Häuser und die weitere Aussetzung des Weitergaberechts zu Lebzeiten.

Wir fordern den Vorstand auf, mit der sofortigen, schonenden und kosteneffektiven Instandsetzung zu beginnen und die Aussetzung der Vergaberichtlinien auf der Dreiecksfläche sofort zurückzunehmen.

Initiative Siedlung Berne

WUZ: Häuser auf der „Insel“ sind erhaltenswert – Abrisspläne können vom Tisch

Auszug aus dem Artikel in der WUZ (Walddörfer Umweltzeitung), Nr. 88, Okt. 2014:

(…)„Die Gutachter kamen überein, dass die Häuser trotz des z.T. langen Leerstandes und unterlassener zum Teil dringender Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen insgesamt in einem erstaunlich guten Zustand sind. Die Gebäude sind erhaltensfähig, eine Instandsetzung ist in jedemFall und unter Neubaukosten möglich, so dass der zügigen Instandsetzung und Weitervermietung eigentlich nichts mehr im Wege stehen sollte.“ (…)

Den vollständigen Artikel können Sie hier als PDF laden.

Link zur Walddörfer Umweltzeitung: www.wuzonline.de