Durchdachtes Finanzierungskonzept von Mitgliedern: Sanierung nach wirtschaftlichen Grundsätzen doch möglich!

Der Antrag 7 für die Außerordentliche Vertreterversammlung 21.04.2016 zeigt, wie die Dreiecksfläche problemlos saniert werden könnte, ohne die Gesamtgenossenschaft finanziell zu belasten.

Die Kritik der Mitglieder an dem von Vorstand und Aufsichtsrat vorgestellten Antrag (Antrag 1; http://www.gartenstadt-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/aoVV-2016-Anträge.pdf, S. 1-4) war heftig, aber sie war sachlich und gut begründet. Auch wenn die Gremien sich unbeeindruckt zeigen und an Abriss und Neubebauung festhalten – ihr Antrag hat erhebliche Mängel und Schwächen, und die Liste der Einwände ist lang

Nun gibt es ein Konzept, vorgestellt als Antrag 7, das zeigt, dass die Sanierung der Dreiecksfläche möglich ist, ohne dass dies zu Lasten der anderen Quartiere oder der Gesamtgenossenschaft geschieht.

Der Grundgedanke ist einfach und steht auf 2 Säulen:

  1. Verwendung des Überschusses der Siedlung für die Sanierung!
  2. Ein zeitlich begrenztes, freiwilliges Solidaritätsdarlehen der Siedlungsbewohner als zusätzlichen Beitrag zur Entlastung der Genossenschaft.

Der Vorstand hat die Sanierungeskosten sehr hoch angesetzt. Selbst bei diesen vom Vorstand angenommenen Sanierungskosten von 4,6 Mio Euro für die Dreiecksfläche ist die Sanierung nur aus eigenen Nutzungsgebühren schon nach 16 Jahren problemlos finanziert. Das Darlehen dient der zusätzlichen Absicherung, und es könnte nach 16 Jahren mit der Rückzahlung begonnen werden.

Eine einfache, logische, und wirtschaftliche Lösung, die nicht einmal die finanzielle Solidarität anderer Wohnquartiere beansprucht. Einfach nur genossenschaftlich.

Eine tolle Idee, als Entwurf bitte nachzulesen unter:

http://www.gartenstadt-hamburg.de/wp-content/uploads/2016/04/aoVV-2016-Anträge.pdf, S. 10 -11

Neuer Artikel im Hamburger Abendblatt: Baupläne für die historische Gartensiedlung Berne

Aus der Online-Ausgabe, Wandsbek, 05.04.2016                          
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung vom Hamburger Abendblatt

Artikel von Axel Ritscher

Baupläne für die historische Gartensiedlung Berne

Nach jahrelangem Widerstand gegen den Denkmalschutz nutzt die Genossenschaft Vergünstigungen, die sie der Stadt abverhandelt hat.

Berne. Die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG hat den Denkmalschutz für ihr 54 Hektar großes Siedlungsdenkmal in Berne weitgehend ausgehöhlt. Nach Jahren des Versteckspiels mit ihren Mitgliedern präsentierte der Vorstand jetzt Pläne für den Abriss der Doppelhäuser auf der 34.000 Quadratmeter großen sogenannten Insel. Geschosswohnungen und Reihenhäuser in verdichteter Bauweise sind angedacht. Derzeit gehört zu jeder Haushälfte ein 1000 Quadratmeter großer Garten. Außerdem bestätigte die Kulturbehörde im Streit um die ausstehende Sanierung des Siedlungshauses Rooksbarg 2/4, dass für das 540 Haushälften umfassende denkmalgeschützte Ensemble nur ein „Denkmalschutz light“ gilt.

Der frühere Berner Genossenschaftsvorstand Martin Sieg stellte sich gegen seinen Nachfolger Sönke Witt und warnte vor einer „Verstümmelung der Siedlung“. Sie sei insgesamt in Gefahr. Ähnlich äußerte sich die interne Initiative der Wohnungsnutzer, die für den Erhalt der Häuser streitet.

In der zwischen 1919 und 1928 von Kriegsheimkehrern erbauten Siedlung stehen kleine, 70 Quadratmeter kleine Häuser auf großen Grundstücken für Gemüseanbau und Kleintierhaltung. Selbstversorgung entsprach dem Zeitgeist und spiegelte sich auch im Vermietungskonzept: Die Genossenschaft stellt nur die Haushülle, der Innenausbau ist noch heute weitgehend Sache der Mitglieder. Im Schnitt investieren sie 60.000 Euro in ihre Haushälfte.

Der bereits 2010 ausverhandelte und 2013 unterzeichnete Vergleichsvertrag zwischen der Stadt und dem amtierenden Genossenschaftsvorstand sieht vor, dass der Ensembleschutz für das Siedlungs- und Gartendenkmal aufgehoben und stattdessen jedes Haus der Siedlung wie ein Einzeldenkmal behandelt wird. Außerdem wurde mit der sogenannten Insel etwa sechs Prozent der Siedlung ganz aus dem Denkmalschutz herausgenommen. Im Gegenzug verzichtete die Genossenschaft nach Jahren zäher Verhandlungen darauf, gerichtlich gegen die Unterschutzstellung ihrer Häuser vorzugehen, weil „existenzbedrohende Vermögensschaden“ abgewendet sei.

Den Mitgliedern gegenüber beteuerte Witt jedoch, alle Häuser, auch die auf der „Insel“, erhalten zu wollen.

Der Vereinbarung nach darf die Genossenschaft im geschützten Ensemble ein Haus abreißen, wenn sie mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen kann, dass eine Sanierung die Mieteinnahmen mehr als auffressen würde. Der im Gesetz vorgesehene, wesentlich schärfere Ensembleschutz dagegen sieht vor, dass die Sanierungskosten für einzelne Häuser gegen die Mieteinnahmen der Gesamtsiedlung gestellt werden müssen und eine Sanierung also auch zumutbar sein kann, wenn die Mieteinnahmen des einzelnen Hauses für die Finanzierung nicht ausreichen.

„Der Vertrag hebt den Ensembleschutz für die Siedlung faktisch auf“, sagt Olaf Duge, baupolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, der bis zuletzt Widerstand gegen die Aufweichung des Denkmalschutzes geleistet hatte. Ähnlich äußerte sich ein bekannter Hamburger Baurechtler, der namentlich nicht genannt sein will. Der besagte Vergleichsvertrag sei ein „völliger Systemwechsel des Denkmalschutzamtes“. Er verstehe nicht, „wie man als Amt so etwas unterschreiben kann. Es ist klar, dass damit ein Teil des Ensembles verloren ist, weil einzelne Häuser herausgepickt und weg gerechnet“ werden könnten. Für das Denkmal sei das „der Weg in die Kopie“, der Weg in nachempfundene Neubauten.

2012 gründete sich die Nutzerinitiative für den Erhalt der Insel, weil die Genossenschaft leer stehende Häuser nicht vermietete.

Anfang 2016 versuchte Witt dann, beim Denkmalschutzamt den Abriss des zum geschützten Ensemble gehörenden Hauses Rooksbarg 2/4 durchzusetzen und legte unter Berufung auf den Vergleichsvertrag von 2013 eine Berechnung vor, die die fällige Sanierung des von Schwamm befallenen Hauses unzumutbar erscheinen ließ. Nach kurzem, heftigem Feilschen mit dem Genossenschaftsvorstand entschied sich das Denkmalschutzamt, den Fehlbetrag zuzuschießen und damit den Abriss des Hauses abzuwenden. Vergleichsweise lächerliche 7.500 Euro reichten dafür schon, was den genossenschaftlichen Willen zum Abriss nochmals unterstrich.

Vorstand Witt wollte die von der Kulturbehörde freudig begrüßte Einigung denn auch nicht kommentieren. Die genossenschaftsinterne Initiative für den Erhalt der Insel sprach von einem ersten Testballon des Vorstands, der sicher nicht der letzte Versuch bleiben werde. Es gebe weitere Leerstände im Ensemble. Das Denkmalschutzamt betonte, dass der Zuschuss keine Präzendenzfall für weitere Siedlungshäuser darstelle. Er bleibe ein einmaliges Entgegenkommen. Die Insel soll laut Witt langsam nach und nach entwickelt werden, „Verwertungskündigungen“ schloss er aus.

http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article207377189/Bauplaene-fuer-die-historische-Gartensiedlung-Berne.html

7.600 Euro Zuschuss verlagern den Berner Denkmalkrieg

Artikel von Axel Ritscher im Hamburger Abendblatt vom 4.3.2016

Die bauwillige Berner Genossenschaft kann Denkmäler aus ihrer Gartenstadt „weg rechnen“ – und verzichtet fürs Erste darauf – abreißen will sie woanders

Mit einem Zuschuss von 7.600 Euro retten Kulturbehörde und Denkmalschutzamt ein geschütztes Haus in der Berner Siedlung vor dem Abriss. Alles scheint gut. Es befriedet den zähen Poker um die kleine, seit einem Jahr leer stehende Doppelhaushälfte Rooksbarg 4 in Hamburgs größtem, denkmalgeschützten Ensemble. Aber der heftige Streit unter den Eigentümern, den Mitgliedern der „Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG“, geht nur in die nächste Runde. (…)

Hier geht es zum Artikel (Abruf zeitweilig kostenpflichtig):
http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article207123503/7600-Euro-Zuschuss-verlagern-den-Berner-Denkmalkrieg.html

Denkmalschutzamt rettet Siedlungshaus vor dem Abriss!

Die gute Nachricht vorweg: Das Siedlungshaus im Rooksbarg ist vor dem Abriss gerettet. Das Denkmalschutzamt übernimmt die insgesamt fehlenden 7.600 Euro, (gerechnet über einen Zeitraum von 10 Jahren), um die Wirtschaftlichkeit der Sanierung für die Genossenschaft herzustellen.

Oder anders herum gesagt: wegen fehlender 7.600 Euro wollte die Genossenschaft das denkmalgeschützte Haus abreißen und durch ein Fertighaus ersetzen.

Fragt sich: Wie schlecht muss es der Genossenschaft gehen, dass sie wegen einer Unterdeckung von 7.600 Euro in 10 Jahren die Unwirtschaftlichkeit anmeldet?
Oder steht noch ein anderes Interessen dahinter?

Auf der Mitgliederfragestunde im Sommer 2015 musste man schon sehr genau zuhören, um diese Information herauszufiltern. Es war ein Schock für alle, die es verstanden hatten: die Genossenschaft hat längst auch für ein Haus auf dem denkmalgeschützten Bereich den Abriss vorgesehen. Während alle mit der Diskussion um die Zukunft der Dreiecksfläche beschäftigt sind, hat die Geschäftsführung die von ihr im Denkmalvertrag erzwungene Regelung der „wirtschaftlichen Einzelfallbetrachtung in Ensembles“ schon mal angewendet. Diese Regelung bedeutet, dass jedes denkmalgeschützte Haus im Ensemble abgerissen werden kann, wenn es die Kosten seiner Sanierung nicht allein wirtschaftlich darstellen kann. Und das unabhängig davon, wie es zu den Sanierungskosten kommt, und auch, wie wirtschaftlich das Ensemble oder gar die ganze Genossenschaft ist. Eine Neuheit im bundesweiten Denkmalschutz, ein „Verdienst“ unserer Genossenschaft und ihrer politischen Freunde, und ein Todesurteil für den Ensembleschutz.

Dass es unserer Genossenschaft damit Ernst ist, zeigte sie jetzt am Beispiel Rooksbarg. Der Nutzer der schwammbefallenen Haushälfte durfte lange Zeit mit niemandem darüber sprechen,  er wurde in einer auf dem freien Markt angemieteten Wohnung für ca. 900 Euro im Monat untergebracht. Der Bewohner der anderen Haushälfte wurde zur Unterredung ins Schloss eingeladen, wo ihm ein „attraktives Fertighaus“ nach dem Abriss seines denkmalgeschützten Siedlungshauses in Aussicht gestellt wurde (zwar zu höherer Nutzungsgebühr, aber mit modernerster Dämmung).

Schließlich wendete sich unsere Genossenschaft an das Denkmalschutzamt und erklärte die Unwirtschaftlichkeit der Sanierung im Rooksbarg. Ziel des Denkmalschutzamtes ist natürlich der Erhalt des Denkmals – also muss zunächst es die vom Eigentümer vorgelegten Kosten prüfen. Mit den Worten unserer Geschäftsführung heißt das: Die Genossenschaft hat die Absicht, das denkmalgeschützte Siedlungshaus wegen Unwirtschaftlichkeit abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Wenn das Denkmalschutzamt das Haus erhalten möchte, soll es das bezahlen. Ideen für den Neubau von Fertighäusern an der Stelle alter Siedlungshäuser gibt es schon.

Das Ergebnis dieser Überprüfung durch das Denkmalschutzamt fällt nun überraschend aus: Nach Überprüfung der vorgelegten Berechnungen fehlen nun tatsächlich nur 760 Euro im Jahr, über 10 Jahre gerechnet – also die erwähnten 7.600 Euro insgesamt. Die zahlt das Amt gern.

Und was sagt uns das?
Wir glauben kaum, dass der Genossenschaft diese 7.600 Euro tatsächlich fehlten. Eher fehlt es unserer Genossenschaft  an dem Willen und der Überzeugung, den Bestand um seiner selbst Willen und für uns Genossen zu erhalten. Stattdessen lässt sie es  auf einen Poker mit dem Denkmalschutzamt ankommen. Diesen jetzt so darzustellen, als hätte man sanieren wollen, aber nicht können, weil sich das Denkmalschutzamt erst „entschließen musste, einen Zuschuss zu gewähren“ (vgl. homepage der Gartenstadt Hamburg eG), ist schon hart an der Grenze des Zumutbaren.

Unsere Meinung:
Dass Verunsicherung der Mitglieder, Mietausfall, Nebenkosten und Zeitverzug seitens der Genossenschaft in Kauf genommen werden, ist das Eine. Dass die Genossenschaft nun in einem Probelauf gelernt hat, wie die Einzelfallbetrachtung funktioniert und was es braucht, um abzureißen, ist das Andere.
Taktisch und kaufmännisch ist das allles vielleicht clever, aber für eine Genossenschaft mehr als fragwürdig. Um nicht zu sagen abgründig.
Gut, dass wir wenigstens hier die Kontrollfunktion des Denkmalschutzamtes hatten.

Initiative Siedlung Berne