Denkmalschutz für die Gartenstadtsiedlung Berne – 94 Prozent sind nicht 100 Prozent

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.06.13 und Antwort des Senats

Auszug

Frage von Heike Sudmann:
Wer hat beantragt beziehungsweise die Initiative ergriffen, nicht 100 Prozent, sondern 94 Prozent der Gartenstadtsiedlung unter Denkmalschutz zu stellen: die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G., das Denkmalschutzamt oder wer sonst?

Antwort des Senats:
Die Genossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G.


Vergleiche dazu die Anfragen an den Hamburger Senat von Olaf Duge (Grüne)

vom 5.3.13 (PDF) und

vom 13.5.13 (PDF)

Hamburger Abendblatt: Denkmalschutz ausgehebelt – Sorge um historische Häuser

Neuer Artikel über die Siedlung Berne im Hamburger Abendblatt vom 10.4.13
„Die Bewohner der Siedlung Berne hatten gefordert, dass 100 Prozent des Areals unter Denkmalschutz gestellt werden. Doch nur 94 Prozent sind es geworden. Jetzt fürchten viele Abrisse und Neubauten…“

Download des Artikels als PDF

„Siedlung Berne – Erhalt durch Entwicklung“

Zur Veranstaltung der Gartenstadt Hamburg e.G. am 20.2.13

Vorstand und Aufsichtsrat informierten:

  • Der Denkmalschutz kommt, aber der Bereich zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg (die sogenannte „Insel“) wird davon ausgenommen (6% der Siedlung)
  • Das Gebiet gilt als „Entwicklungsfläche“, Entmietung und Abfindungszahlung werden vorbereitet, Vererbbarkeit des Wohnrechts aufgehoben
  • Die Siedlungshäuser werden nach wie vor nachfragt
  • Die Wirtschaftseinheit Siedlung Berne arbeitet profitabel:
    Über  2 Mio. Euro Einnahmen pro Jahr durch Nutzungsgebühren, abzüglich Verwaltung (250.000) und Instandhaltungskosten (800.000),
    bleiben ca. 1 Mio. Euro Gewinn pro Jahr
  • ca. 1 Mio. Euro fließen jedes Jahr aus der Siedlung ab
  • ein neues Vermietungskonzept soll eingeführt werden: die Genossenschaft baut Küche, Bad und Heizung ein, dafür steigt die Miete (mit Nutzungsgebühr hat das nichts mehr zu tun) auf ca. 8 Euro /qm
  • die Betroffenen werden auch weiterhin an diesen Entscheidungen nicht beteiligt, es sei denn, sie sind Mitglied eines der Gremien der Gartenstadt

Wir stellen fest:

  • Instandhaltung und schrittweise Sanierung ist mit dem Geld allein aus der Siedlung möglich
  • wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt nicht vor
  • Aufgabe der „Dach- und Fachvermietung“ verdoppelt die Grundmieten und schafft die Möglichkeit der Eigenleistung ab
  • weitere Mieterhöhungen sind zu erwarten (Anpassungen an den Mietenspiegel, starke Nachfrage, Berücksichtigung des Wohnwerts: Garten, Ruhige Lage usw.)
  • wesentliche Veränderungen müssen von den Bewohnern der Siedlung, interessierten Mitgliedern und Betroffenen mitentwickelt und getragen werden

Fazit:

„Erhalt durch Entwicklung“ heißt

1. Abriss der Siedlungshäuser auf der Insel
2. Abkehr vom Prinzip des „Dach und Fach“ – das heißt höhere Mieten, Orientierung am freien Wohnungsmarkt statt am genossenschaftlichen Auftrag
3. Nachverdichtung des Ensembles (Denkmalverträglich),
siehe Zusatzantrag der SPD zum neuen Denkmalschutzgesetz (von Kultur- und Stadtplanungsausschuss  am 26.2.13 angenommen):

„3. In Artikel 1 Denkmalschutzgesetz § 7 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt: „Dabei besteht insbesondere die Möglichkeit, Ensembles baulich zu verdichten, wenn hierfür eine denkmalverträgliche Planung vorliegt.
Begründung
… Der Gesetzgeber macht damit über den Wortlaut der Norm hinaus deutlich, dass zur Erreichung der Wohnungsbauziele der Stadt Neubauvorhaben und Nachverdichtungen in hierfür geeigneten Ensembles ausdrücklich erwünscht sind und ermöglicht werden sollen. Im Rahmen der Denkmalverträglichkeit ist insbesondere sicherzustellen, dass Neubauvorhaben zeitgemäßen Ansprüchen genügen dürfen, sie sich aber in das vorhandene Ensemble in geeigneter Weise einfügen müssen…“

Redaktion Initiative-Siedlung-Berne

SPD will Gesetz zum Denkmalschutz ändern – Gebäudeensembles sollen verdichtet werden können

Hamburger Abendblatt vom 25.2.13:

„Mit einem Begleitantrag wollen Kultur- und Stadtentwicklungsexperten der SPD-Bürgerschaftsfraktion das neue Denkmalschutzgesetz ergänzen und abmildern. Wohnungswirtschaft und Grundeigentümer hatten das darin enthaltene „ipsa lege“- Prinzip, das künftig auch erkannte Denkmäler unter Schutz stellt, kritisiert.“
(…)
„Zu den wichtigsten der 13 Punkte gehört, dass künftig bei Entscheidungen zum Denkmalschutz die Aspekte Wohnungsneubau, Klimaschutz/Energiesparen und Barrierefreiheit einbezogen werden sollen. Auch soll es möglich sein, Gebäudeensemble denkmalverträglich zu verdichten.

Zum Artikel im Hamburger Abendblatt (Abruf evtl. kostenpflichtig)

Aus dem Petitum der SPD-Abgeordneten im Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss:

„In Artikel 1 Denkmalschutzgesetz § 7 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
„Dabei besteht insbesondere die Möglichkeit, Ensembles baulich zu verdichten, wenn hierfür eine denkmalverträgliche Planung vorliegt.“ 
Begründung
Mit diesem Zusatz wird klargestellt, dass die Verordnungsermächtigung auch dazu dient, dass die durch Rechtsverordnung erlassenen näheren Vorschriften über die Erhaltung von Bau- und Gartendenkmälern sowie Ensembles unter Beachtung des Abwägungsgebotes nach § 9 Absatz 2 auch die bauliche Verdichtung von denkmalgeschützten Ensembles zur Schaffung von Wohnraum zum Inhalt haben können.
Der Gesetzgeber macht damit über den Wortlaut der Norm hinaus deutlich, dass zur Erreichung der Wohnungsbauziele der Stadt Neubauvorhaben und Nachverdichtungen in hierfür geeigneten Ensembles ausdrücklich erwünscht sind und ermöglicht werden sollen. Im Rahmen der Denkmalverträglichkeit ist insbesondere sicherzustellen, dass Neubauvorhaben zeitgemäßen Ansprüchen genügen dürfen, sie sich aber in das vorhandene Ensemble in geeigneter Weise einfügen müssen.“ (…)

Download des Petitums als PDF (wichtige Abschnitte von der Redaktion hervorgehoben)