Hamburger Abendblatt vom 25.2.13:
„Mit einem Begleitantrag wollen Kultur- und Stadtentwicklungsexperten der SPD-Bürgerschaftsfraktion das neue Denkmalschutzgesetz ergänzen und abmildern. Wohnungswirtschaft und Grundeigentümer hatten das darin enthaltene „ipsa lege“- Prinzip, das künftig auch erkannte Denkmäler unter Schutz stellt, kritisiert.“
(…)
„Zu den wichtigsten der 13 Punkte gehört, dass künftig bei Entscheidungen zum Denkmalschutz die Aspekte Wohnungsneubau, Klimaschutz/Energiesparen und Barrierefreiheit einbezogen werden sollen. Auch soll es möglich sein, Gebäudeensemble denkmalverträglich zu verdichten.“
Zum Artikel im Hamburger Abendblatt (Abruf evtl. kostenpflichtig)
Aus dem Petitum der SPD-Abgeordneten im Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss:
„In Artikel 1 Denkmalschutzgesetz § 7 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
„Dabei besteht insbesondere die Möglichkeit, Ensembles baulich zu verdichten, wenn hierfür eine denkmalverträgliche Planung vorliegt.“
Begründung
Mit diesem Zusatz wird klargestellt, dass die Verordnungsermächtigung auch dazu dient, dass die durch Rechtsverordnung erlassenen näheren Vorschriften über die Erhaltung von Bau- und Gartendenkmälern sowie Ensembles unter Beachtung des Abwägungsgebotes nach § 9 Absatz 2 auch die bauliche Verdichtung von denkmalgeschützten Ensembles zur Schaffung von Wohnraum zum Inhalt haben können.
Der Gesetzgeber macht damit über den Wortlaut der Norm hinaus deutlich, dass zur Erreichung der Wohnungsbauziele der Stadt Neubauvorhaben und Nachverdichtungen in hierfür geeigneten Ensembles ausdrücklich erwünscht sind und ermöglicht werden sollen. Im Rahmen der Denkmalverträglichkeit ist insbesondere sicherzustellen, dass Neubauvorhaben zeitgemäßen Ansprüchen genügen dürfen, sie sich aber in das vorhandene Ensemble in geeigneter Weise einfügen müssen.“ (…)
Download des Petitums als PDF (wichtige Abschnitte von der Redaktion hervorgehoben)