Fragen zum wunden Punkt auf dem Tag des Offenen Denkmals

Ungewöhnlich intensiv haben sich die Besucher am Sonntag mit den Fragen des Denkmalschutzes bei uns in der Siedlung Berne befasst. Neben dem  Interesse für die bauphysikalischen und städteplanerischen Besonderheiten der Siedlung tauchten schnell die Fragen auf, die wohl den Kern unseres Problems betreffen.

So wurde gefragt…

  • …zu den jahrelangen Leerständen einiger Häuser:

„Gibt es nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnraumnutzung  (das Wohnraumschutzgesetz)?  Was sagt die Politik dazu? Und ist das nicht auch ungenossenschaftlich?“

  • …zur Einzelfallbetrachtung  (Wirtschaftlichkeitsberechnung am einzelnen Siedlungshaus) – trotz Wirtschaftlichkeit des Gesamtensembles, und Wirtschaftlichkeit der Gesamtgenossenschaft:

 „Verstößt die Einzelfallbetrachtung nicht gegen das genossenschaftliche Solidarprinzip? und ist nicht gerade eine Genossenschaft unabhängig von dem Druck einer besonders großen Rendite?“

  • …zum Wissen um die historische Bedeutung der Immobilie in der Genossenschaft:

„Gab es von der Genossenschaft  als Eigentümerin keine Vorsorge und langfristige Planung für den Erhalt?“

  • …zur relativ teuren Neubautätigkeit der Genossenschaft:

„Geht hier nicht die Finanzierung des Neubaus ganz offensichtlich auf Kosten des Bestandes?“

  • …und zum offensichtlichsten und wundesten Punkt vor allem:

„Warum sind die gleich alten, z.T. baugleichen Siedlungshäuser auf der anderen Straßenseite (Dreiecksfläche) aus dem Denkmalschutz herausgenommen worden?“

Dazu könnt sehr man viel, oder auch nur wenig sagen, in erster Linie spricht es ja für sich. Nur so viel  zur Verdeutlichung:

Die Geschäftsführung hat intern schon 2009 die Dreiecksfläche für Neubebauung und Verdichtung vorgesehen – die Fläche böte sich an z.B. wegen der Nähe zur U-Bahn.
Und das Denkmalschutzamt? Warum hat es der Herauslösung der Dreiecksfläche 2013 zugestimmt, obwohl es vorher immer fachlich argumentiert hatte, die Siedlung müsse als Ganzes geschützt werden – als Ensemble eben?

Antworten kann man – neben der Einsicht in die Unterlagen bei der Denkmalbehörde selbst – auch einer Erklärung  F. P. Hesses entnehmen, er ist ehemaliger Leiter der Denkmalschutzbehörde. Am Beispiel der Cityhöfe beschreibt er anschaulich, wie das Denkmalamt gezwungen wird, gegen die fachliche Auffassung Erklärungen abzugeben, auf Druck von Wirtschaft und der Politik (06.12.2014, Frank Pieter Hesse,  http://www.city-hof.org/?page_id=141).

In unserem Fall hieß das: dem Verzicht auf die Unterschutzstellung der Dreiecksfläche zustimmen, gegen die eigene fachliche Überzeugung, dafür mit einer für die Öffentlichkeit vorgeschobenen, da nicht zutreffenden Begründung: angeblich seien die Häuser auf der Dreiecksfläche nicht erhaltensfähig. Das war und ist unwahr, und das wussten alle Beteiligten. Außer uns Mitgliedern.

Bleibt die nachdenkliche und abschließende Frage eines Besuchers am Nachmittag:

„Warum eigentlich hat sich die Geschäftsführung so von der Gartenstadtidee entfernt? Sie sind doch auch Kinder dieser Siedlung.“

Initiative Siedlung Berne

Tag des offenen Denkmals in der Siedlung Berne

Hamburg-Berne, 13.9.2015
Zum dritten Mal hat die Initiative Siedlung Berne am Tag des offenen Denkmals teilgenommen. Diesmal unter dem Motto „Handwerk Technik Industrie“.

Die Familie Richter aus dem Berner Heerweg öffnete ihr Haus und den Garten für Besucher. Unsere Gäste bekamen so einen Einblick in die Bau- und Sozialgeschichte unserer Genossenschaft, deren erste Jahre vom Aufbau der Siedlung geprägt war. Mit viel Engagement der Genossen entstanden die ersten Häuser unter Mithilfe vieler Genossen, die direkt am Bau der Häuser beteiligt waren. Nicht zuletzt diese eigene Arbeit und die daraus folgende Identifikation mit der Siedlung und der Genossenschaft waren für lange Jahre prägend für das solidarische Miteinander aller Bewohner der Berner Gartenstadt. Hier wurde eine einzigartige Gartenstadt-Siedlung gebaut, die heute mit über 50 ha Hamburgs flächengrößtes Denkmal ist. Deshalb war natürlich auch der Umgang mit einem solchen Denkmal Thema dieser Veranstaltung. Gerade angesichts des aktuellen Umganges der Hansestadt Hamburg und der Begehrlichkeiten von Investoren in Bezug auf denkmalgeschützte Bauten und Flächen wird die Diskussion darum, was schützenswert ist und was nicht, immer wieder aufflammen. In Bezug auf die Berner Siedlung waren sich jedoch alle Besucher einig: sie sollte erhalten werden – und zwar so, wie sie jetzt ist. Neubau und Verdichtung würden ihr den Charakter einer beispielhaften Gartenstadtsiedlung nehmen.

Führung durch ein Haus

Fachkundige Informationen

Ausstellung und Kaffeepause im Garten

Für den Erhalt der Schule Berne in der Gartenstadt-Siedlung!

Initiative Siedlung Berne zur Schule Lienaustraße:

Historisch gesehen ist die Schule ein Teil des denkmalgeschützten Ensembles der Gartenstadt-Siedlung. Gebaut wurde sie zwar von der Stadt Hamburg, aber auf Betreiben der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg. Die Schule entstand damals als Tauschgeschäft: den Berner Wald und das Grundstück, auf dem sie heute steht gegen den Bau einer Schule. Seit 1929 ist die Schule Berne ein sozial wichtiger Teil der Siedlung. Hier lernten Generationen von Siedlungsbewohnern und viele Kinder aus der Nachbarschaft das Lesen und Schreiben. Hier traf man sich nachmittags zum Sport oder einfach zum Spielen auf dem Schulhof. Der Wald gleich nebenan und die Berner Au bieten vielfache Möglichkeiten, Flora und Fauna an Ort und Stelle zu erkunden. Die Schule mit der Busanbindung bietet gute und sichere Erreichbarkeit für Schüler – die meisten sind damals gemeinsam in kleinen Gruppen zu „ihrer“ Schule gegangen. Der Schulweg war und ist sicher.

Der Schulbau selbst steht unter Denkmalschutz und hat eine sehr lebendige Geschichte. Angefangen von den Möglichkeiten zum Duschen für die ersten Siedler im Keller über die Nutzung als Lazarett im 2.Weltkrieg. Es ist ein sicherlich vergleichsweise kleiner und bescheidener Schulbau von Fritz Schumacher – aber gerade diese Bescheidenheit, die sich so gut in die Siedlung einfügt, macht den Charme dieses Gebäudes aus. Und für jeden Erstklässler ist die Schule groß, aber nicht unübersichtlich.

Und gerade jetzt, wo viele junge Familien mit kleinen Kindern in die Siedlung ziehen, will man dieses Herzstück stilllegen. Die Anmeldezahlen werden – wie schon für das Schuljahr 2015/16 – weiter steigen. Und nun sollen die Schulkinder weitere und nicht so sichere Wege bewältigen um zur Schule zu gehen. Viele Eltern werden ihre Schulkinder in den ersten Klassen mit dem Auto zum Hasenweg oder zur Schule Karlshöhe fahren. Damit geht den Kindern eine weitere Chance zum Erlernen der Selbständigkeit verloren. Wie schön war es doch, auf dem Weg nach Hause ein wenig mit den Schulfreunden zu bummeln, ein wenig durch den Wald zu streunen, sich ein bisschen abzureagieren und so entspannt zu Hause anzukommen.

Deshalb sollten die Bedürfnisse der Kinder hier an erster Stelle stehen. Kinder brauchen – gerade in den ersten Schuljahren – eine Schule, die sie fußläufig erreichen können. Denn dann wohnen auch die Schulkameraden nicht weit weg. Freundschaften könne so auch in jungen Jahren schon ohne den „Taxi-Dienst“ der Eltern problemlos gepflegt werden. Eine Grundschule in einem anderen Stadtteil kann das nicht bieten.

Aus all diesen Gründen ist die Initiative Siedlung Berne für den Erhalt der Schule Berne.

schule-berneWeitere Infos:
www.schule-berne.de

https://www.facebook.com/SchuleBernemussbleiben

Aktuelles zu den Nutzungsgebühren der Siedlung Berne

… und der  Verquickung zwischen Mandat der Partei und Amt in der Genossenschaft

Anlässlich eines Offenen Briefes an Lars Pochnicht, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft für die SPD und stellvertretender Aufsichtsrat in der Gartenstadt Hamburg e.G. Den ausführlichen Offenen Brief von Helmut Preller finden Sie
hier zum Download als PDF.

Lars Pochnicht ist Politiker der SPD und Mitglied der Hamburger Bürgerschaft.
Als solcher ist er den Parteizielen, und laut eigener Aussage insbesondere den Zielen des Hamburger Wohnungsbauprogrammes verpflichtet. Gleichzeitig ist Lars Pochnicht Stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG., und in dieser Funktion hat er die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstandes zu fördern und zu kontrollieren  – und zwar allein im Sinne und zu Gunsten der Mitglieder und des genossenschaftlichen Förderzweckes. Laut Herrn Pochnicht besteht angeblich kein Konflikt zwischen den beiden Tätigkeiten, eine Interessenvermischung sei nicht gegeben.

Wir sehen das anders:  
Anfang Januar  2013: Kurz vor Verabschiedung des neuen Denkmalgesetzes erreicht die SPD über ein Petitum, dass in denkmalgeschützen Ensembles (wie z.B. der Siedlung Berne) nachverdichtet werden darf (und sogar ausdrücklich erwünscht ist ). Außerdem ist neu, dass die Wirtschaftlichkeit einer Sanierungsmaßnahme sich am einzelnen Objekt innerhalb des Ensemble berechnet, egal, wie wirtschaftlich gesund das Ensemble als Ganzes, oder die Genossenschaft ist (sog. „Lex Berne“). Lars Pochnicht hat in der Bürgerschaft für diese Gesetzesnovelle gestimmt.
An der Stadtteilkonferenz  Farmsen-Berne am 17.2.14 hat Lars Pochnicht teilgenommen als  Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (laut Anwesenheitsliste). In der Diskussion um die Genossenschaft Gartenstadt Berne hat er sich dann aber als Aufischtsratsmitglied geäußert, und zwar inhaltlich falsch. Er hat behauptet, dass die Vertreter der Genossenschaft darüber abgestimmt hätten, dass die Vergaberichtlinien für die sogenannte Dreiecksfläche ausgesetzt werden. Das ist falsch – der Vorstand hat allein entschieden (mit teilweiser Zustimmung des AR.)  Nachfragen von Mitgliedern bezüglich der Pläne für die Dreiecksfläche wurde nicht beantwortet,  und die Bitten um Beteiligung wurden nicht berücksichtigt.

In der Antwort Lars Pochnichts  auf die öffentlich gestellte Frage (Abgeordnetenwatch, 13.3.14 ) nach den auffälligen langfristigen Leerständen in der Siedlung Berne,  zeigt sich die „Schizophrenie“ der doppelten Funktionsträgerschaft Pochnichts.
Als Abgeordneter  finde er Leerstände in Hamburg schlecht,  und er kenne die genauen  Leerstände in den Wohnanlagen seines Wahlkreises nicht, und 2. als Aufsichtsratsmitglied kenne er die Leerstände in der Genossenschaft sehr wohl ( und diese werden von ihm befürwortet), und diese Anzahl  und Dauer der Leerstände  in der Genossenschaft sei aber nichtöffentlich….

Da fragt man sich: Was nützt ein von der Politik öffentlichkeitswirksam installiertes Wohnraumschutzgesetz, wenn die Parteiträger selbst nicht dafür sorgen wollen, dass es angewendet wird?

Am 15.1.15 wird Herr Pochnicht öffentlich um Stellungnahme gebeten zu den  Mietanhebungen  bei Neuvermietung in der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG (s. Abgeordnetenwatch, 15.1.15). In der Antwort zeigt er, dass er im Zweifel als Aufsichtsrat zu Ungenauigkeit und sogar Falschdarstellung bereit ist.

Zu seiner Antwort:

  1. Die Frage nach der Mietanhebung ohne Gegenleistung (zB. Modernisierung) bei Neuvermietung in der Genossenschaft wird von ihm nicht beantwortet (trotz des tagesaktuellen Themas der Mietpreisbremse).
  2. Auch die Frage nach der sogenannten Zielnutzungsgebühr und der für Genossenschaften sehr fragwürdigen „Orientierung am Mietenspiegel“ bleibt unbeantwortet.
  3. Unserer Meinung nach  ist es unzulässig und unseriös, die vergleichsweise niedrig erscheinende Nutzungsgebühr für die Siedlungshäuser wie eine „Netto Miete“ darzustellen – die in Wirklichkeit nur einen Teil der tatsächlichen vergleichbaren Kosten darstellt – und  diese dann zum Mietenvergleich innerhalb und auch außerhalb der Genossenschaft heranzuziehen (oder eben auch mit dem Hintergrundsmotiv, damit einen vermeintlich  besonders niedrigen Mietendurchschnitt für unsere Genossenschaft auszuweisen).

Wie Herr Pochnicht sehr wohl weiß, gibt es in der Siedlung das sogenannte Dach- und Fach- Vermietungsmodell, bei dem (vereinfacht) die Nutzer zum einen mit den aufgeführten Nutzungsgebühren lediglich für die „Außenhülle“ und deren Erhalt aufkommen, zum anderen aber zusätzlich für alle Innenausbauten und Installationen selbst aufkommen, inkl. deren Instandhaltung und Modernisierung.
Nach dem letzten Gutachten (s. geschlossener Vergleich im Klageverfahren Gartenstadt gegen Mitglied Helmut Preller 2015), und den eigenen Angaben der Genossenschaft  s. VV  2015 liegt die tatsächliche vergleichbare Nutzungsgebühr (Zielnutzungsgebühr 4,75 €) zum Mietenspiegel also bei ca. 8,20 – 8,34 €, (bei Einblasdämmung 8,55 – 8,69 €).
Hier werden wider besseren  Wissens  von Herrn Pochnicht Äpfel mit Birnen verglichen.
Das hilft der Statistik, um günstiger im Mietendurchschnitt auszusehen als man ist, und es schadet der Siedlung, die ohnehin gegen den Ruf zu kämpfen hat, nicht wirtschaftlich zu sein. Was sie definitiv nicht ist – in den letzten Jahren wurde ca. 50% der Nutzungsgebühren als Überschuss erwirtschaftet – seit 1985 ca 60%.
Aber genau auf Grund solcher Falschdarstellungen und tendenziösen Aussagen (wenn z.B. von 2000 qm statt von 1000 qm mietfreiem Garten die Rede ist), wird Meinung gemacht, und  gleichzeitig auch politisch umgesetzt.

SPD und Genossenschaft heute:  eine Gartenstadtsiedlung als Baulandreserve, und das Erhaltenwollen gilt als „unsozial“?  (Zitat Pochnicht) – Auch die für das Stadtklima und die Bürger so wichtigen Kleingartenanlagen werden jetzt als „Baulandreserven“ angegriffen, wie jüngste Beispiele Hamburger Wohnraumpolitik zeigen.