Rückblick auf die außerordentliche Vertreterversammlung am 19.09.2014

Gutachten für 6 Häuser auf der „Insel“

Auf der außerordentlichen Vertreterversammlung wurden uns die Gutachten über die 6 Häuser vorgestellt. Von den 11 Wohneinheiten sind 4 noch bewohnt und 7 stehen unterschiedlich lange leer.

Die Berücksichtigung des geltenden Dach- und Fach-Prinzips war nur in einem Gutachten möglich, da die beiden anderen Gutachter über die Bedeutung für die unterschiedlichen  Zuständigkeiten für die Ausstattung der Häuser offenbar von der Gartenstadt nicht informiert wurden. Jedenfalls lag keine Kenntnis und Berücksichtigung bei der Kostenaufteilung vor. Insofern müssen zwei Gutachten dahingehend überarbeitet und dieser Mangel behoben werden. Auch wurde bei der Präsentation nicht deutlich, ob die angesetzten Sanierungs- und Instandhaltungskosten in brutto oder netto angegeben wurden, und welche Baukosten (Müllcontainer, Arbeitsstunden etc.) berücksichtigt wurden. Auch hier sollten die Gutachten überarbeitet und eindeutige Aussagen verfasst werden, damit eine reale Vergleichbarkeit entsteht.

Auf der Präsentation der 3 Gutachter ergab sich folgendes Bild:

  • Alle untersuchten Häuser sind nach geltenden Bestandsschutzrichtlinien standsicher. Eine Notwendigkeit zum Abriss liegt laut der Gutachten nicht vor – es ist möglich, alle Häuser mit unterschiedlichem Aufwand kurzfristig instand zu setzen. Anzeichen für mangelnde Standsicherheit (Risse im Putz, Setzungen, Schieflage im Boden) sind nicht vorhanden.
  • Alle Gutachter betonten, dass die Untersuchungsergebnisse eines Hauses nicht auf ein anderes (z.B. baugleiches) übertragbar sind (z.B. durch hausspezifische Betontmischungen), da der Zustand der einzelnen Wohneinheiten – auch innerhalb eines Hauses – große Unterschiede aufweisen.
  • Gutachter wiesen darauf hin, dass die Aufgabenstellung: Errechnung der Kosten für eine Zeitspanne von 50 Jahren schwierig bzw. „an der Grenze der Seriosität“ sei.
  • In allen Gutachten wurde die z.T. fehlerhafte Regenwasserableitung (und dadurch eindringende Feuchtigkeit in Kellerwände) als Problem genannt.
  •  Ebenso sehen alle Gutachten dieselben Kellerdecken als problematisch an, schlagen jedoch unterschiedliche Bau- und Sanierungs-/ Instandhaltungsmaßnahmen vor.
  • Die Dachziegel sind bei allen untersuchten Häusern in Ordnung.
  • Der Beton in den untersuchten Häusern ist durchkarbonatisiert – was nur problematisch ist, sobald die Stahlträger freiliegen und dadurch rosten können. Deswegen sollte Beton (z.B. Kellerdecken) regelmäßig kontrolliert und eventuell Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
  • Besonders bei den leer stehenden Wohneinheiten ist das problematisch. Von der Genossenschaft unbemerkt, gibt es dort seit unbekannter Zeit Wassereinbruch nach stärkerem Regen durch die Kasematten, sodass Wasser im Keller steht, ebenso gibt es Undichtigkeit (z.B. an einer der Gauben). Gut für die Bausubstanz ist das nicht. übereinstimmend sagten die Gutachter,  dass Jahrelanger Leerstand den Verfall jedes Hauses fördert und die Instandsetzungskosten unnötig steigen lässt. Übereinstimmend sagten die Gutachter auch, dass die Häuser dennoch – also trotz z.T. unterlassener Instandhaltung und auch mancher Nutzerbedingter Fehler, insgesamt in einem „erstaunlich guten Zustand“ seien.

Unser vorläufiges Fazit zum 19.9.14

Im Gegensatz zur Einschätzung, die Aufsichtsrat und Vorstand seit 2011 (teilw. 2009) vertreten, ist die Standsicherheit der untersuchten Gebäude nicht gefährdet und kein Grundbruch im Kellerbereich zu beobachten. Auch Betonkarbonatisierung  ist kein statisches Problem, und die zitierten Werte zur „Überlastung“  nach bauzeitlicher (20er/30er Jahre) Auslegung und den Gesichtspunkten des Bestandschutzes zu relativieren und korrigieren.

Alle untersuchten Wohneinheiten werden von den Gutachten als sanierungsfähig und erhaltenswert eingeschätzt. Aus bautechnischen Gründen muss keinesfalls abgerissen werden. Wir erhalten durch die Gutachten ein neues Bild, das von unterlassenen Maßnahmen spricht, die zum derzeitigen Zustand der Häuser geführt haben. Wie kann der Vorstand dann zu dem Schluss kommen, er habe alles richtig gemacht (Zitat von Herrn Witt auf der außerordentlichen Vertreterversammlung)? Es spricht nichts für den Abriss der Häuser und die weitere Aussetzung des Weitergaberechts zu Lebzeiten.

Wir fordern den Vorstand auf, mit der sofortigen, schonenden und kosteneffektiven Instandsetzung zu beginnen und die Aussetzung der Vergaberichtlinien auf der Dreiecksfläche sofort zurückzunehmen.

Initiative Siedlung Berne

WUZ: Häuser auf der „Insel“ sind erhaltenswert – Abrisspläne können vom Tisch

Auszug aus dem Artikel in der WUZ (Walddörfer Umweltzeitung), Nr. 88, Okt. 2014:

(…)„Die Gutachter kamen überein, dass die Häuser trotz des z.T. langen Leerstandes und unterlassener zum Teil dringender Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen insgesamt in einem erstaunlich guten Zustand sind. Die Gebäude sind erhaltensfähig, eine Instandsetzung ist in jedemFall und unter Neubaukosten möglich, so dass der zügigen Instandsetzung und Weitervermietung eigentlich nichts mehr im Wege stehen sollte.“ (…)

Den vollständigen Artikel können Sie hier als PDF laden.

Link zur Walddörfer Umweltzeitung: www.wuzonline.de

 

 

Warnung vor Profitorientierung

Berlin: Initiative „Genossenschaft von unten“ mahnt Vorstände der Wohnungsgenossenschaften, Rechte der Mitglieder zu achten

Ein Beitrag von Jana Frielinghaus (junge Welt, 09.09.14/Inland/Seite 5) – hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
Online-Fassung des Artikels: http://www.jungewelt.de/2014/09-09/042.php?sstr=Profitorientierung

Die Berliner Initiative „Genossenschaft von unten“ hat sich mit einem Brief (Anm. der Redaktion: Brief hier als PDF laden) an die Vorstände der 83 Berliner Wohnungsgenossenschaften sowie an den Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) gewandt. Der Grund: Auch in den Firmen der Immobilienbranche, die ausschließlich der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sein sollten, geht der Trend seit Jahren zu Mieterhöhungen, die sich an der allgemeinen Preisentwicklung orientieren. Sprich: Sie sind alles andere als sozialverträglich.

Im Brief heißt es, viele Unternehmen nutzten die große Nachfrage nach Wohnraum, um „die Mieten systematisch zu erhöhen“. Auch die Vorstände einiger Genossenschaften seien dazu übergegangen, „die Nutzungsentgelte planmäßig zu erhöhen“. Es würden „Mietkonzeptionen ausgearbeitet, die nicht von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung beschlossen, sondern von den Vorständen erlassen werden“, kritisieren die Verfasser.

Dem setzt die Initiative von Mitgliedern und Vertretern der Berliner Wohnungsgenossenschaften eigene Grundsätze für solche Konzeptionen entgegen, die im August erarbeitet und den Vorständen zusammen mit dem Brief Anfang September zugesandt wurden. In dem Schreiben erinnern die Aktivisten daran, daß Genossenschaften „im Unterschied zu kommerziellen Vermietern ihre Wohnungen nicht bauen, um sie auf dem Wohnungsmarkt anzubieten, um ihr Kapital zu verwerten und eine Rendite zu erzielen, sondern zur Versorgung ihrer Mitglieder, die als Miteigentümer ein Nutzungsentgelt zahlen, das die Kosten deckt“.

Sie rufen dazu auf, die „Grundsätze einer Mietkonzeption“ im Genossenschaftsforum oder anderen Gremien der Vorstände und auf Mitglieder- oder Vertreterversammlungen zu diskutieren. Danach soll in den Satzungen als Zweck der Genossenschaften die „Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ festgeschrieben werden. Die Nutzungsentgelte müßten so gestaltet werden, „daß dem Mitglied sein Dauernutzungsrecht auf Lebenszeit erhalten bleibt“. Modernisierung darf den Grundsätzen zufolge „in keinem Falle zur Vertreibung der Mitglieder und Mieter“ führen – und sie bedarf der Zustimmung der Mitglieder. Die Nutzungsentgelte dürften sich ausschließlich an den Kosten zur Erhaltung des Bestands und zur Wohnwertverbesserung orientieren. „Luxussanierungen“ werden abgelehnt. Neubauten sollen laut Vorschlag der Initiative generell nur nach Zustimmung durch General- oder Vertreterversammlung zulässig sein, deren „Querfinanzierung“ durch Erhöhung der Mieten in den Bestandswohnungen müsse ausgeschlossen werden.

Bislang hat weder einer der Vorstände noch der BBU: auf die Vorschläge reagiert, wie Sigurd Schulze von „Genossenschaft von unten“ auf jW-Anfrage berichtete. Gegenüber BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern hatte die Initiative auch angeregt, die „Grundsätze“ auf dem nächsten Genossenschaftskongreß der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Immobilienwirtschaft Ende Oktober zur Diskussion zu stellen. Laut bereits vorliegendem Programm der Tagung ist dies jedoch nicht vorgesehen.

Jana Frielinghaus

„Bei uns“

Die Zeitschrift der Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften „Bei uns“ erscheint viermal im Jahr und wird an die Mitglieder aller Wohnungsbaugenossenschaften verteilt. Jede Genossenschaft gestaltet darin einige Seiten, die sie selbst redaktionell verantwortet. So erhält jedes Genossenschaftsmitglied eine Zeitschrift, in der sich einige Seiten speziell auf die Genossenschaft beziehen, in der sie wohnen.

Ein Beitrag von H. Windscheid

Seit der ersten Ausgabe 2013 findet man auf den Seiten, die unser Vorstand redaktionell betreut, eine Rubrik „Vertreter stellen sich vor“. In den Texten der Vertreter findet sich auch jeweils ein kurzes Statement zur Siedlung Berne („Meine Haltung zur Siedlung“).

Die Siedlung Berne ist also zu einem gesamtgenossenschaftlichen Thema geworden, was wir begrüßen. Die in der Siedlung aufgetretenen Probleme werden früher oder später in ähnlicher Form auch andere Quartiere der Genossenschaft betreffen, die wegen ihres Baualters und Zustand dieselben problematischen Fragestellungen aufwerfen werden (Rotdornallee, Dreieckskoppel).

Einige der Vertreter fühlen sich genervt von den vielen Diskussionen und Auseinandersetzungen um die Siedlung in der Genossenschaft. Man soll demnach die Probleme, die einzelne Quartiere haben auch dort lösen und nicht die gesamte Vertreterschaft der Genossenschaft damit „belästigen“. Das ist eine nach unserem Verständnis sehr ungenossenschaftliche Haltung. Genossenschaften leben vom Solidaritätsprinzip – und die Diskussion über Probleme gehört dazu. Den Mitgliedern der Initiative-Siedlung-Berne wird vorgeworfen, eine rückwärtsgewandte und „geschichtstümelnde“ Haltung zur Siedlung einzunehmen. Unserer Auffassung nach sind die Beschäftigung mit den eigentlichen Zielen einer Genossenschaft und der Blick auf die Geschichte unserer Genossenschaft unbedingt notwendig.

Wenden wir uns zuerst der jüngsten Geschichte unserer Genossenschaft zu.

Mit der Einführung der Vertreterversammlung im Jahre 1986 sind die Mitspracherechte unserer Genossenschaftsmitglieder systematisch beschnitten worden. Die vormals aus allen Genossenschaftsmitgliedern bestehende Generalversammlung wurde durch die Vertreterversammlung ersetzt. Entscheidungen der Genossenschaft wurden nun – statt sie mit allen Mitgliedern zu treffen – von der Vertreterversammlung getroffen. Das hat auch zur Folge gehabt, dass Belange der Genossenschaft nur noch innerhalb der Vertreterversammlung diskutiert und entschieden wurden. Das einfache Mitglied konnte sich beruhigt und uninformiert über innergenossenschaftliche Vorgänge zurücklehnen – schließlich wurden seine Belange ja durch die Vertreter wahrgenommen. Zwar kann jedes Mitglied Fragen stellen, insbesondere in der Fragestunde vor der Vertreterversammlung, aber die Auswahl der Fragen, die beantwortet werden, trifft der Vorstand. So kommt es, dass Mitglieder nicht auf jede Frage Antworten erhalten – selbst wenn die Fragen keine „sensiblen“ Bereiche der Geschäftsführung berühren.Gleichzeitig gab die Vertreterversammlung durch Satzungsänderungen immer mehr Rechte an den Vorstand ab, so dass heute der Vorstand praktisch alle Entscheidungen der Genossenschaft ohne Rücksprache mit den Vertretern oder Mitgliedern treffen kann. Wie fatal diese Entscheidungen waren zeigt sich heute an der Auseinandersetzung um die Siedlung Berne, die mit dem Vorschlag über den Abriss eines Siedlungshauses begann. Die jahrelange Lethargie der Mitglieder gegenüber den Vorgängen in den genossenschaftlichen Gremien erweist sich heute – im Rückblick – als schlechte Entscheidung. Jetzt, wo eine aktive Teilnahme an den Beschlüssen der Gremien von vielen Mitgliedern gewünscht wird, ist diese nicht mehr möglich.

Viele Mitglieder unserer Genossenschaft sind sich der Besonderheit einer Genossenschaft gegenüber einem Wohnungsunternehmen nicht (mehr) bewusst. Das kann man nachvollziehen, denn unsere Genossenschaft verhält sich in der Tat wie ein ganz normales Wohnungsbauunternehmen. Das heißt aber nicht, dass wir Mitglieder diese Abkehr von der Genossenschaft als Organisationsform gutheißen.

Der Zweck einer Genossenschaft ist nicht, immer größer zu werden und den Gewinn zu steigern – eben das unterscheidet sie von anderen Wirtschaftsunternehmen. Genossenschaften sollen vor allem ihre Mitglieder fördern.

„So gewährleisten die Genossenschaften eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung und verwalten und erweitern ihren Wohnungsbestand entsprechend der Bedürfnisse ihrer Mitglieder, indem sie u.a. bezahlbaren und altersgerechten Wohnraum zur Verfügung stellen.“ (wohnungsbaugenossenschaften.de)

Hier darf mit Recht gefragt werden, ob dies auch auf unsere Genossenschaft zutrifft. Nehmen wir beispielhaft die oft zitierten seniorenfreundlichen oder –gerechten Wohnungen, die von so vielen Mitgliedern gewünscht werden. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, in dem auch unsere Genossenschaft Mitglied ist, hat unlängst festgestellt, dass Neubau aufgrund der gestiegenen Baukosten nur noch zu einem Preis von mindesten 12,50 € pro qm Kaltmiete zu verwirklichen sei. Auch unsere Genossenschaft kommt nahe an diese Summe bei Neubau heran. Rechnen wir also mit 10€ pro qm. Der Auffassung unseres Vorstandes folgend, der den Ansprüchen heutiger Senioren Rechnung tragend für eine Seniorenwohnung mit 2 ½ Zimmern auf eine Wohnungsgröße von ca. 60qm kommt, betrüge die Kaltmiete 600€. Dazu kommen die Nebenkosten. Die endgültige Summe (inklusive Nebenkosten) liegt wahrscheinlich irgendwo zwischen 800 und 900€. Es freut uns, dass wir Genossenschaftsmitglieder haben, die diese Summe für eine seniorengerechte Wohnung aufbringen könnten – die Realität sieht jedoch leider anders aus. Viele unserer älteren Genossen wohnen noch in den Siedlungshäusern, obwohl ihnen die Gartenarbeit längst zur Last geworden ist, weil sie sich eine andere Wohnung – auch in der Genossenschaft – schlicht nicht leisten können. Die derzeitige Durchschnittsrente beträgt für Männer 1.200€. Bei einer Nutzungsgebühr von inklusive 800€ reicht das vorn und hinten für eine seniorenfreundliche Neubauwohnung nicht aus. In diesem Dilemma stecken viele Genossen. Und die derzeitige Rentenpolitik der großen Koalition lässt auf keine Besserung der Situation hoffen.

Aber auch junge Familien stecken in denselben Sachzwängen: eine Neubauwohnung lässt sich, wenn nicht beide Eltern arbeiten kaum finanzieren. Genau diese Bedürfnisse – günstiger und guter Wohnraum – wurden ursprünglich von Genossenschaften bereitgestellt. Seit diese sich jedoch Gewinnmaximierung und Neubau auf die Fahne geschrieben haben, hat oft der finanzschwächere „kleine Mann“ das Nachsehen. Auch unsere Genossenschaft möchte sich vergrößern und neu bauen. Vermutlich wird die Nutzungsgebühr dann aber von den Genossen, die auf genau diese Wohnungen warten, nicht zu finanzieren sein. Umso unbegreiflicher ist das Verhalten der Genossenschaft in Bezug auf die Häuser zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg. Hier steht günstiger Wohnraum leer, wird nicht instandgesetzt und den verbleibenden Nutzern wird ein Umzug in ein anderes Siedlungshaus schmackhaft gemacht. Die Genossenschaft behauptet sogar wider besseres Wissen, die Siedlungshäuser würden nicht mehr nachgefragt. Es gab Angebote, Siedlungshäuser auf eigene Kosten zu sanieren – diese wurden jedoch ausgeschlagen, weil die Bewerber keine Mitglieder der Genossenschaft sind und die Vergaberichtlinien für Siedlungshäuser eine längere Mitgliedschaft voraussetzen. Wenn die Genossenschaft aber Leerstand vermeiden will, warum geht man dann auf derartige Angebote nicht ein? Im Geschosswohnungsbau ist dies doch auch möglich. Dort kann man kurzfristig Mitglied werden um den Nutzungsvertrag zu unterzeichnen. Wir haben zunehmend den Eindruck, dass die Genossenschaft die Siedlung Berne gar nicht wirklich erhalten will. Unterlassene Instandsetzung, Verzögerungen bei Reparaturen, die Haltung gegenüber dem Denkmalschutz – all dies spricht dafür. Den Bewohnern der Siedlung, die es wagen, Kritik an diesem Verhalten zu üben, wird unsoziales Verhalten vorgeworfen. Es sei nicht sozial, in kleinen und günstigen Häusern zu wohnen, wo man doch auf 1000 qm bis zu sechs großzügigere Wohneinheiten errichten könne. Sicher, das kann man – aber das hätte auch seinen Preis. Menschen mit durchschnittlichem Einkommen könnten diese Wohneinheiten nicht finanzieren. Unser Vorstand sprach einmal von einer möglichen Wohnfläche von 105 qm (auf der Fläche zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg). Bei einem qm-Preis von 12,50€ wären das 1.250€ Kalt-Nutzungsgebühr. Wer könnte das bezahlen? Sicher nur die wenigsten der Genossenschaftsmitglieder, die jetzt in Siedlungshäusern wohnen. Und wahrscheinlich auch die wenigsten aller unserer Genossenschaftsmitglieder – denn man wird ja gerade wegen der günstigen Nutzungsgebühren Mitglied einer Genossenschaft – für 12,50€ fändet sich reichlich Wohnraum auf dem freien Markt, da wäre man nicht auf Genossenschaften angewiesen.

Es ist sozial, den günstigen Wohnraum in der Siedlung zu erhalten. Jedes Mitglied der Genossenschaft kann sich um ein Siedlungshaus bewerben. Es ist sozial auch Menschen mit geringerem Einkommen diese Art des Wohnens in einer Genossenschaft zu ermöglichen. Es ist sozial, die großen Gärten zu erhalten, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Flora und Fauna leisten.

Es ist unsozial, Mitgliedern einer Genossenschaft durch hohe Nutzungsgebühren das Wohnen in der eigenen Genossenschaft unmöglich zu machen. Es ist unsozial, das Recht der Weitergabe eines Siedlungshauses zu Lebzeiten auszusetzen und so Sondervereinbarungen für Bewohner von Siedlungshäusern zu schaffen.

Henrike Windscheid