Das Hamburger Transparenzgesetz und unsere Genossenschaft

Klarstellung

Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz. Im §1 ist der Zweck des Gesetzes beschrieben „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den   bezeichneten Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung  zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. …“

Jede Person kann einen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen und die auskunftspflichtigen Stellen sind verpflichtet, ihm Auskunft zu erteilen. In den Anträgen sollten die gesuchten Informationen möglichst genau bezeichnet werden. Die antragstellende Person wird dabei von der angerufenen Behörde beraten.

Die Informationen, die man bekommen kann, unterliegen aber einigen Einschränkungen – z.B. werden oft die Klarnamen geschwärzt (Schutz von Persönlichkeitsrechten).

Auch die Initiative Siedlung Berne hat im Januar 2015 einen solchen Antrag gestellt.

Wir wollten mehr Informationen über den Vorgang der Unterschutzstellung der Siedlung Berne bekommen. Insbesondere hat uns interessiert, wie es zur Herausnahme der Dreiecksfläche aus dem Denkmalschutz gekommen ist.
Im Februar bekamen wir einen dicken Umschlag mit Kopien dieser Schriftstücke zugesandt, auf denen jedoch die Namen der beteiligten Personen geschwärzt waren. Es war jedoch recht klar, welche Äußerungen (z.B. bei den Gesprächsprotokollen)  der Gartenstadt oder der Kulturbehörde zuzuordnen waren. Wir  konnten durch diese Unterlagen die Diskussionen um den Denkmalschutz für die Siedlung Berne nun besser nachvollziehen.

Die Vertreterin Frau Dingkuhn hat in der Vertreterversammlung unserer Genossenschaft am 17.06.2015 zum ersten Mal öffentlich aus diesen Unterlagen zitiert. Außerdem hat Frau Dingkuhn allen ehemaligen und aktuellen Aufsichtsratsmitgliedern Auszüge und Quellen der Unterlagen zugeschickt mit der Bitte um persönliche Stellungnahme.
Nach der Veranstaltung bat das Aufsichtsratsmitglied Herr Buttler Frau Dingkuhn, ihm doch diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte wenig später dieselbe Bitte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Behörde noch nicht abschließend geklärt, ob die Antragsteller die Unterlagen mit den geschwärzten Namen weitergeben dürfen. Das Zitieren und die inhaltliche Wiedergabe sind zulässig. Ob jedoch die vollständige Weitergabe an Dritte erfolgen darf, war unklar. Und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wollte sich die Initiative nicht schuldig machen.
Dies hat Frau Dingkuhn sowohl Herrn Buttler als auch Herrn Thiele schriftlich erklärt und vorgeschlagen, sich diese Unterlagen mit Hilfe eines Antrages über das Transparenzgesetzes selbst zu besorgen.

Dies ist offensichtlich auch geschehen, denn Anfang August wurde die Initiative darüber informiert, dass der Genossenschaftsvorstand bei der Kulturbehörde sowohl die Unterlagen als auch die Klarnamen der Antragsteller der Initiative beantragt hat.
Die Initiative geht also davon aus, dass die ihr vorliegenden Unterlagen nun auch dem Vorstand unserer Genossenschaft und dem Aufsichtsrat vorliegen und dort Gesprächsthema sein dürften.

Umso unverständlicher ist die Forderung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Thiele auf der Informationsveranstaltung Anfang November 2015 an Frau Dingkuhn, ihm diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Vehemenz, mit der diese Forderung gestellt wurde, ist nach Auffassung der Initiative nur als Rhetorik zu verstehen. Was sonst sollte einen Aufsichtsratsvorsitzenden dazu veranlassen, die Übergabe von Schriftstücken zu fordern, die ihm schon längst vorliegen?
Darüber Hinaus ist die Behauptung, Frau Dingkuhn habe die Unterlagen „vorenthalten“ (Zitat) nicht nur unwahr, sondern auch eine unsachliche und tendenziell diffamierende Äußerung, die der Position des Versammlungsleiters nicht angemessen ist. Eine  hervorgehobene, also mit Macht ausgestattete Position auf dem Podium, ob als Versammlungsleiter oder als Aufsichtsratsvorstand, sollte sorgsam und mit Umsicht ausgefüllt werden. Vertrauen und genossenschaftliche Augenhöhe ist sonst in Gefahr.

Initiative Siedlung Berne

Rede von Heidi Bonn am 04.11.2015

Ein Gastbeitrag

In der Novemberausgabe des Berner Boten musste ich lesen: „…im nicht denkmalgeschützten Bereich lässt die Genossenschaft zudem Häuser auf ihre Erhaltungsfähigkeit untersuchen. Das Bezirksamt hat hier, direkt an der Walddörfer Bahn, in der Vergangenheit ein Verdichtungspotential gesehen…“.

Wie ist das zu verstehen?

Sollen unsere Häuser abgerissen werden und durch Mehrfamilienhäuser ersetzt werden, obwohl uns lebenslanges Wohnrecht zugesichert wurde?
Die Häuser sind nun untersucht worden und von dem Architektenbüro als erhaltenswert angesehen worden. Natürlich haben die Architekten Schäden festgestellt. Viele Kellerdecken haben nicht die Stärke, die den heutigen Richtlinien entspricht, aber zu dem damaligen Zeitpunkt als normal galten.
Dann wird zu der Sanierung, die anstehen soll, die Dachabdeckung bemängelt und kommt zu den Sanierungskosten dazu. Man muss dazu sagen, dass eine Dachdeckung auch im denkmalgeschützten Bereich nötig ist. Eine zweite Bemängelung ist der Anstrich der Putzhäuser. Der Farbanstrich, der damals als besonders gut galt, ist nach den heutigen Erkenntnissen völlig ungeeignet. Dieser Anstrich muss auch bei den denkmalgeschützten Häusern erneuert werden.

War die Untersuchung der Häuser auf der Dreiecksfläche nur eine Alibifunktion, um zu sagen, dass die Sanierung zu teuer wird und daher die Häuser nicht erhaltenswert sind?

Den Architekten war die Aufgabe gestellt worden herauszufinden, was gemacht werden muss, damit die Häuser noch 50 Jahre stehen können. Für den langen Zeitraum wurde dies berechnet. Später sollen neue Fenster, Türen und Heizung erneuert werden. Alles ist mit eingerechnet worden, obwohl die Nutzer der Häuser vieles selber bezahlen. Wie Herr Witt sagte: Wir haben nur die Hülle gemietet.

Ich bitte die Vertreter und Mitglieder: unterstützt uns, dass die Häuser erhalten bleiben.

Seid alle so solidarisch wie 1973, als es schon einmal hieß: „Verdichtung in Bahnhofsnähe. Die Häuser haben noch eine Haltbarkeit von 8-15 Jahren. So wollten uns der damalige Vorstand und Aufsichtsrat das vermitteln.

Da stellt sich doch die Frage, warum die Gartenstadt jahrzehntelang nichts unternommen hat und mit der Sanierung nicht längst begonnen hat. Dann wären die Schäden nicht so gewaltig und die Kosten wären über mehrere Jahre verteilt worden.

Die Häuser stehen heute noch – auch nach 42 Jahren – dank aller Mitglieder, die damals solidarisch gegen den Abriss gekämpft haben.

Heidi Bonn

Parteien und Staat haben den Bürger zum KUNDEN mutiert

Ein Gastbeitrag von Siegfried Stockhecke aus Anlass der geplanten Schließung der Schule Berne

Klartext bitte!

Es ist nicht geklärt, worauf der steuerzahlende und auch der nicht steuerzahlende Bürger in den 104 Hamburger Stadtteilen noch einen kostenfreien, im Sinne Gemeinwohl, Anspruch hat. Die notwendige Verpflichtung einen gepflegten öffentlichen Raum mit entsprechenden sozialen Einrichtungen bereit zu stellen, hier z.B. eine lokale Schule, die für lokale Identität sorgt, ist für den Bürger unabdingbar. Vieles andere ist schon weg und auf dem Weg in  die Veräußerung und Privatisierung.
Die Frage ist doch, was für ein Gemeinwesen konzeptionell  noch dem Bürger bereitgestellt  werden soll. Die Christianisierung des öffentlichen Raums, Jugendzentrum Volksdorf, ist eine dieser Merkwürdigkeiten.
Es wäre zu klären welches grundsätzliches Verhältnis zur Eigentumsfrage des öffentlichen Raums SPD um GRÜNE überhaupt noch haben.
Unser aller Helmut Schmidt hat sich  nach dem GODESBERGER PROGRAMM entschieden gegen eine Privatisierung des öffentlichen Raums ausgesprochen.

Lang ist es her!

SiSto

Fragen zum wunden Punkt auf dem Tag des Offenen Denkmals

Ungewöhnlich intensiv haben sich die Besucher am Sonntag mit den Fragen des Denkmalschutzes bei uns in der Siedlung Berne befasst. Neben dem  Interesse für die bauphysikalischen und städteplanerischen Besonderheiten der Siedlung tauchten schnell die Fragen auf, die wohl den Kern unseres Problems betreffen.

So wurde gefragt…

  • …zu den jahrelangen Leerständen einiger Häuser:

„Gibt es nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnraumnutzung  (das Wohnraumschutzgesetz)?  Was sagt die Politik dazu? Und ist das nicht auch ungenossenschaftlich?“

  • …zur Einzelfallbetrachtung  (Wirtschaftlichkeitsberechnung am einzelnen Siedlungshaus) – trotz Wirtschaftlichkeit des Gesamtensembles, und Wirtschaftlichkeit der Gesamtgenossenschaft:

 „Verstößt die Einzelfallbetrachtung nicht gegen das genossenschaftliche Solidarprinzip? und ist nicht gerade eine Genossenschaft unabhängig von dem Druck einer besonders großen Rendite?“

  • …zum Wissen um die historische Bedeutung der Immobilie in der Genossenschaft:

„Gab es von der Genossenschaft  als Eigentümerin keine Vorsorge und langfristige Planung für den Erhalt?“

  • …zur relativ teuren Neubautätigkeit der Genossenschaft:

„Geht hier nicht die Finanzierung des Neubaus ganz offensichtlich auf Kosten des Bestandes?“

  • …und zum offensichtlichsten und wundesten Punkt vor allem:

„Warum sind die gleich alten, z.T. baugleichen Siedlungshäuser auf der anderen Straßenseite (Dreiecksfläche) aus dem Denkmalschutz herausgenommen worden?“

Dazu könnt sehr man viel, oder auch nur wenig sagen, in erster Linie spricht es ja für sich. Nur so viel  zur Verdeutlichung:

Die Geschäftsführung hat intern schon 2009 die Dreiecksfläche für Neubebauung und Verdichtung vorgesehen – die Fläche böte sich an z.B. wegen der Nähe zur U-Bahn.
Und das Denkmalschutzamt? Warum hat es der Herauslösung der Dreiecksfläche 2013 zugestimmt, obwohl es vorher immer fachlich argumentiert hatte, die Siedlung müsse als Ganzes geschützt werden – als Ensemble eben?

Antworten kann man – neben der Einsicht in die Unterlagen bei der Denkmalbehörde selbst – auch einer Erklärung  F. P. Hesses entnehmen, er ist ehemaliger Leiter der Denkmalschutzbehörde. Am Beispiel der Cityhöfe beschreibt er anschaulich, wie das Denkmalamt gezwungen wird, gegen die fachliche Auffassung Erklärungen abzugeben, auf Druck von Wirtschaft und der Politik (06.12.2014, Frank Pieter Hesse,  http://www.city-hof.org/?page_id=141).

In unserem Fall hieß das: dem Verzicht auf die Unterschutzstellung der Dreiecksfläche zustimmen, gegen die eigene fachliche Überzeugung, dafür mit einer für die Öffentlichkeit vorgeschobenen, da nicht zutreffenden Begründung: angeblich seien die Häuser auf der Dreiecksfläche nicht erhaltensfähig. Das war und ist unwahr, und das wussten alle Beteiligten. Außer uns Mitgliedern.

Bleibt die nachdenkliche und abschließende Frage eines Besuchers am Nachmittag:

„Warum eigentlich hat sich die Geschäftsführung so von der Gartenstadtidee entfernt? Sie sind doch auch Kinder dieser Siedlung.“

Initiative Siedlung Berne