Berner Blatt: Neue Ausgabe zum Download (Nr. 1/2015)

initiativ & garantiert wesentlich & überparteilich

BB12015Aus dem Inhalt:

  • Interview mit Karin Aßmus (Mieter helfen Mietern)
  • Vertreterversammlung und Mitbestimmung
  • Von Autos und Häusern
  • Denkmalgeschützte Gartenstadt – die Falkenbergsiedlung in Berlin
  • Neues von „Elisa“ und der Strenge-Siedlung
  • Lustiges auf der letzten Seite

Hier können Sie die aktuelle Ausgabe laden: Berner Blatt Nr. 1/2015 (PDF, 0.6 MB)

„Ärger in der Berner Gartenstadt: Hat Leerstand Methode?“

Auszug aus einem Artikel von Axel Ritscher, veröffentlicht im Hamburger Abendblatt am 11.05.15:

„Genossenschaft lässt historische Doppelhaushälften mit großen Grundstücken leer stehen. Mitglieder fürchten, dass sie lukrativem Neubau weichen sollen.

In der Mietergenossenschaft Gartenstadt Hamburg e.G. gärt es. Seit die Siedlung Berne mit ihren kleinen Mietdoppelhäusern auf den großen Grundstücken für den Obst- und Gemüseanbau 2013 unter Denkmalschutz gestellt wurde, gerät der Vorstand unter Beschuss. Denn von den 540 Doppelhaushälften blieb eine kleine Insel von 35 Einheiten ungeschützt. Und wenn sich diese Haushälften leeren, werden sie nicht wieder vermietet. Mittlerweile ist im Meiendorfer Stieg jede vierte unbewohnt.
(…)
Die mit dem Denkmalschutz verbundenen wirtschaftlichen Lasten könnten, so wird seit 2012 spekuliert, kompensiert worden sein mit den 35 ungeschützten Einheiten auf einem 35.000 Quadratmeter großen Grundstück an der Trasse der U1. Mit Geschosswohnungen an der Bahnlinie könnte eine deutlich wirtschaftlichere Nutzung der Gesamtfläche erreicht werden.
(…)
Den Abriss auch nur von Teilen der alten Arbeitersiedlung auf jeden Fall verhindern will die genossenschaftsinterne „Initiative Siedlung Berne“. Für sie ist die Entscheidung, einen Teil der Häuser nur wegen ihrer Randlage nicht unter Schutz zu stellen, nicht akzeptabel. Sie sieht eine gezielte Leerstandspolitik, um den Abriss der Häuser förmlich herbei zu warten. Die Initiative und Oberdick werfen Witt vor, profitorientiert an den Bedürfnissen der eher einkommenschwachen Genossenschaftsmitglieder vorbei zu bauen. „Der Vorstand bedient den freien Wohnungsmarkt.““

Link zum vollständigen Artikel (Abruf evtl. kostenpflichtig):
http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article205309145/Aerger-in-der-Berner-Gartenstadt-Hat-Leerstand-Methode.html

Anträge ohne Zulassung…

Zur Information

Im letzten Jahr wurden folgende fristgerecht eingebrachten Anträge nicht zur Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG zugelassen:

  1. Antrag „Veröffentlichung aller zur Fragestunde vor der Vertreterversammlung eingereichten Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  2. Antrag „Aufnahme eines TOP „Anträge und/oder Beschlüsse“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  3. Antrag auf „Gleichbehandlung aller Genossen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  4. Antrag, einen Tagesordnungspunkt „Verschiedenes nur zur Debatte“ zu schaffen, wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  5. Antrag „Vertretungsrecht für Mitglieder“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  6. Antrag „Keine Wahlen vor Beantwortung der Mitglieder Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. Dieser Antrag bezog sich auf die Tatsache, dass seit 2 Jahren ein großer Teil der eingereichten Mitglieder- und Vertreterfragen erst nach der Vertreterversammlung in einer 2. Fragestunde beantwortet wurden. 
  7. Die Anträge vom 28.5.2013 zu 2. und 3. (werden) in der Vertreterversammlung 2014 nicht zur Beschlussfassung zugelassen.
    Die offensichtlich angestrebte Aufhebung der Aussetzung der Vergaberichtlinien für den Bereich Dreiecksfläche betrifft die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen. Hierfür sieht §35 der Satzung keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung vor. Gemäß § 28 Abs. b der Satzung ist dies vielmehr nur als Gegenstand der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgesehen. 
  8. Antrag : Gast- und Informationsrecht für Genossenschaftsmitglieder
    – Die Vertreterversammlung möge sich dafür aussprechen, dass die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg grundsätzlich das Recht haben, als Gasthörer ohne Rederecht an nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppen der Genossenschaft teilzunehmen (gemeint sind hier z.B. die Sitzungen der Arbeitsgruppe Bestandsuntersuchung, Veranstaltungen wie die Informationsveranstaltung für Vertreter am 02.04.2014, und der Informationsabend mit Vertretern des Denkmalschutzamtes).
    – Die Möglichkeit der Information und Meinungsbildung für nicht-geladene und nicht-anwesende Mitglieder ist sicherzustellen.
    Deshalb spricht sich die Vertreterversammlung dafür aus, dass diese Veranstaltungen bzw. Treffen auf der homepage angekündigt werden. Nur so haben nicht eingeladene Mitglieder und nicht eingeladene Vertreter die Möglichkeit, sich selbst um Informationen zu bemühen.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  9. Antrag : Fristen der Beantragung von Tagesordnungspunkten bzw. Anträgen für die Vertreterversammlung
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass ein Informationsblatt erstellt und allen Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich gemacht werden, dem in allgemein verständlicher Form zu entnehmen ist,
    – wann Anträge auf Tagesordnungspunkte (mit und ohne Beschlussfassung) und Anträge für feststehende Tagesordnungspunkte für die Vertreterversammlung gestellt werden müssen,
    – welche Gruppen der Mitglieder in der Genossenschaft berechtigt sind, welche Anträge zu stellen
    – Insbesondere sollte das Verhältnis von §33 2), 6) und 7) so erläutert werden, dass deutlich wird, was das in der Praxis bedeutet.
    – Das Informationsblatt möge in den Fragen, wo aus der Satzung heraus keine Festlegung möglich scheint (z.B. Nennung der Anzahl von Werktagen vor der Vertreterversammlung), mindestens eine verständlich formulierte Orientierung für die Praxis bieten
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  10. Antrag: Gutachten über Häuser
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass die Geschäftsführung die Gutachten den Vertretern so rechtzeitig zugänglich macht, dass eine gewissenhafte Kenntnisnahme und qualifizierte Beratung möglich ist. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, die Gutachten mit Fachleuten des Vertrauens außerhalb der Genossenschaft zu sichten.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  11. Antrag : Qualitätsmanagement
    Die Vertreterversammlung empfiehlt der Geschäftsführung, ein System der Qualitätssicherung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bezüglich aller Wohneinheiten der Genossenschaft einzurichten. Insbesondere bei von Nutzern gemeldeten Schäden soll es
    1. Eine Bestätigung des Eingangs der Schadensmeldung,
    2. Eine Rückmeldung über die Dauer bis zur Schadensbehebung und
    3. Eine Kontrolle der fachgerechten Ausführung der Arbeit geben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  12. Antrag : Dach- und Fach- Prinzip
    Die Zuständigkeiten im Dach- und Fachprinzip der Siedlungshäusern (Ausstattung, Reparatur und Instandhaltung) werden genau festgelegt, verbindlich hinterlegt und entsprechend kommuniziert (z. B. bei Neunutzung).
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  13. Antrag : Denkmalschutz und Denkmalpflegeplan
    a) Ich rege an, dass der Denkmalpflegeplan für die Siedlung Berne innerhalb des nächsten Jahres (bis zum 31.05.2015) erstellt, und die 5-Jahresfrist nicht ausgeschöpft wird.
    b) Ich rege an, dass die Nutzer in die Überarbeitung der Baurichtlinien, sowie in die Erfassung der Schadensbilder eingebunden werden.
    c) Ich rege an, dass zeitnah eine Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamtes in der Genossenschaft stattfindet, an der alle Interessierten teilnehmen können und Gelegenheit zu Aussprache und Fragen haben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 

Bei Fragen zur Begründung der Nichtzulassung wenden Sie sich gern an redaktion@initiative-siedlung-berne.de

 

 

Abrisskultur in Hamburg: Falsche Anreize und hemmungslose Genossenschaften

Hamburg ist eine Stadt, in der wir gerne wohnen. Dazu tragen die Klinkerbauten und das viele Grün an den Straßen wesentlich bei: eine einzigartige – typisch norddeutsche – Kombination von Natur und Stadt. Als Bürger einer Hansestadt hatten wir bis jetzt den Eindruck, in einer demokratisch organisierten und eben nicht obrigkeits-bestimmten Stadt zu leben. Doch seit dem der Senat begonnen hat, sein ehrgeiziges Wohnungsbauprogramm durchzusetzen, wird dieses Lebensgefühl und das Stadtbild Stück für Stück zerstört. Das ist für jeden Bürger in allen Stadtteilen zu merken.

Bäume müssen Neubauten weichen, Grünflächen ebenfalls. Stadtteilprägende Gebäude werden abgerissen, größere Verkehrsinseln bebaut, Kleingärten müssen neuen Wohnblocks weichen, ganze Stadtteile bekommen „neue Mitten“ und werden ihrer alten Struktur beraubt. Denkmäler werden zum Abriss freigegeben und Denkmalwürdige Gebäude erst lieber gar nicht unter Schutz gestellt (dann geht das mit dem Abriss für Neubauten später reibungsloser).

Bürgerinitiativen, die sich gegen dieses Vorgehen wehren, werden durch die „demokratischen“ Strukturen in Hamburg, besonders durch die Zuständigkeiten von Senat und Bezirks-„Parlament“ ausgehebelt. Der Senat hat die Möglichkeit der Evokation – und die nutzt er. Nach Möglichkeit werden die Bürger mit ihren Protesten aber schon weit vorher gestoppt. Bürgerbegehren werden für unzulässig erklärt, „aufsässige“ Mieter und Genossenschaftsmitglieder werden unter Druck gesetzt, mit Duldung der politischen Öffentlichkeit. Dafür gibt es viele Beispiele: Elisa, Langenhorn 73, Eden für Jeden, Wir sind Eppendorf, um nur einige zu nennen.

Viele Hamburger Wohnungsgenossenschaften beteiligen sich am Bauprogramm. Die als Selbsthilfeorganisation gegründete Gemeinschaften werden nun zum Ausführungsorgan der Wohnungsbaupläne des Senats und verfolgen die rigorose Politik der Abriss- und Neubaukultur. Das letzte und bisher drastischste Beispiel dafür ist die Vereinigte Hamburger Wohnungsgenossenschaft und ihr Wohnblock am Elisabethgehölz. Hier wurde allen Hamburgern vorgeführt, wie machtlos selbst eine gut vernetzte Initiative gegenüber ihrer eigenen Genossenschaft und der Hamburger Politik ist (nachzulesen in namhaften Hamburger Tageszeitungen und im Internet „Elisa-bleibt.de“). Trotz erwiesener Sanierbarkeit, trotz positiver Stellungnahmen zum Erhalt (zum Beispiel von Gesellschaften, die sich für den Schutz und den Erhalt Hamburger Klinkerbauten engagieren), trotz vorliegender Sanierungsplänen, trotz dem Kaufangebot eines Investors – der den Bau erhalten wollte, trotz Unterstützung vieler Bürger und Initiativen, war es nicht möglich, dieses stadteilprägende, historische und architektonisch wertvolle Gebäude zu erhalten.

Stattdessen soll nun für 20 Mio. Euro neu gebaut werden, statt für 2 Mio. saniert, und im Ergebnis werden es weniger Wohnungen sein als vorher. Gentrifizierung und Segregation sind die Folgen. Die Terrassenhäuser der WHW in Wandsbek werden wohl folgen.

Was aber macht den Neubau gegenüber dem Erhalt von Altbau so attraktiv? Warum wollen Vermieter lieber große und neue Wohnungen anbieten, statt ihren angestammten Mietern eine kleine und fachgerecht sanierte Wohnung zur Nutzung zu überlassen? Staatlich geförderter Neubau ist betriebswirtschaftlich für den Eigentümer wesentlich günstiger, als selbst finanzierte Sanierung mit geringeren Zuschüssen.

Mieter sind ersetzbar, entgangene Rendite nicht.

Elisa zeigt, wie die Hamburger Wohnungspolitik fehlläuft: falsche Anreize schafft, die letztlich Bestand vernichten, Mieter verdrängen und gerade auch renditeorientierte Wohnungsgenossenschaften, ihren Mitgliedern gegenüber zu rücksichtslosen Wohnungsbauunternehmen macht. Die beispielhafte Zusammenarbeit von Genossenschaft und Politik in diesem Fall sollte allen Genossenschaftsmitgliedern Hamburgs zu denken geben.

Auch wir in Berne leben in Doppelhäusern einer Gartenstadtsiedlung, die in den 20ger Jahren in Selbsthilfe errichtet worden sind. Auch wir sind Teil einer Genossenschaft. Auch unsere Genossenschaft behauptet, unsere Häuser seien unwirtschaftlich, auch unsere Genossenschaft hält die Sanierung unserer Siedlungshäuser für langfristig zu kostspielig, auch unsere Genossenschaft ist interessiert an Neubauten mit großen Wohnungen, auch unsere Genossenschaft betrachtet kleine Wohnungen als nicht „effizient“ genug, auch unsere Genossenschaft ist letztlich mehr an der erzielbaren Rendite denn an der Versorgung ihrer Mitglieder mit günstigem Wohnraum, und d.h. auch: an dem Erhalt des Bestandes, interessiert.

Werte wie eine historische und kulturell herausragende Bedeutung, gewachsene Strukturen, der Denkmalwert, in der Siedlung Berne und anderswo, haben keine Lobby im wachsenden Hamburg.

Wir sind in großer Sorge.

Initiative Siedlung Berne