7.600 Euro Zuschuss verlagern den Berner Denkmalkrieg

Artikel von Axel Ritscher im Hamburger Abendblatt vom 4.3.2016

Die bauwillige Berner Genossenschaft kann Denkmäler aus ihrer Gartenstadt „weg rechnen“ – und verzichtet fürs Erste darauf – abreißen will sie woanders

Mit einem Zuschuss von 7.600 Euro retten Kulturbehörde und Denkmalschutzamt ein geschütztes Haus in der Berner Siedlung vor dem Abriss. Alles scheint gut. Es befriedet den zähen Poker um die kleine, seit einem Jahr leer stehende Doppelhaushälfte Rooksbarg 4 in Hamburgs größtem, denkmalgeschützten Ensemble. Aber der heftige Streit unter den Eigentümern, den Mitgliedern der „Genossenschaft Gartenstadt Hamburg eG“, geht nur in die nächste Runde. (…)

Hier geht es zum Artikel (Abruf zeitweilig kostenpflichtig):
http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article207123503/7600-Euro-Zuschuss-verlagern-den-Berner-Denkmalkrieg.html

Denkmalschutzamt rettet Siedlungshaus vor dem Abriss!

Die gute Nachricht vorweg: Das Siedlungshaus im Rooksbarg ist vor dem Abriss gerettet. Das Denkmalschutzamt übernimmt die insgesamt fehlenden 7.600 Euro, (gerechnet über einen Zeitraum von 10 Jahren), um die Wirtschaftlichkeit der Sanierung für die Genossenschaft herzustellen.

Oder anders herum gesagt: wegen fehlender 7.600 Euro wollte die Genossenschaft das denkmalgeschützte Haus abreißen und durch ein Fertighaus ersetzen.

Fragt sich: Wie schlecht muss es der Genossenschaft gehen, dass sie wegen einer Unterdeckung von 7.600 Euro in 10 Jahren die Unwirtschaftlichkeit anmeldet?
Oder steht noch ein anderes Interessen dahinter?

Auf der Mitgliederfragestunde im Sommer 2015 musste man schon sehr genau zuhören, um diese Information herauszufiltern. Es war ein Schock für alle, die es verstanden hatten: die Genossenschaft hat längst auch für ein Haus auf dem denkmalgeschützten Bereich den Abriss vorgesehen. Während alle mit der Diskussion um die Zukunft der Dreiecksfläche beschäftigt sind, hat die Geschäftsführung die von ihr im Denkmalvertrag erzwungene Regelung der „wirtschaftlichen Einzelfallbetrachtung in Ensembles“ schon mal angewendet. Diese Regelung bedeutet, dass jedes denkmalgeschützte Haus im Ensemble abgerissen werden kann, wenn es die Kosten seiner Sanierung nicht allein wirtschaftlich darstellen kann. Und das unabhängig davon, wie es zu den Sanierungskosten kommt, und auch, wie wirtschaftlich das Ensemble oder gar die ganze Genossenschaft ist. Eine Neuheit im bundesweiten Denkmalschutz, ein „Verdienst“ unserer Genossenschaft und ihrer politischen Freunde, und ein Todesurteil für den Ensembleschutz.

Dass es unserer Genossenschaft damit Ernst ist, zeigte sie jetzt am Beispiel Rooksbarg. Der Nutzer der schwammbefallenen Haushälfte durfte lange Zeit mit niemandem darüber sprechen,  er wurde in einer auf dem freien Markt angemieteten Wohnung für ca. 900 Euro im Monat untergebracht. Der Bewohner der anderen Haushälfte wurde zur Unterredung ins Schloss eingeladen, wo ihm ein „attraktives Fertighaus“ nach dem Abriss seines denkmalgeschützten Siedlungshauses in Aussicht gestellt wurde (zwar zu höherer Nutzungsgebühr, aber mit modernerster Dämmung).

Schließlich wendete sich unsere Genossenschaft an das Denkmalschutzamt und erklärte die Unwirtschaftlichkeit der Sanierung im Rooksbarg. Ziel des Denkmalschutzamtes ist natürlich der Erhalt des Denkmals – also muss zunächst es die vom Eigentümer vorgelegten Kosten prüfen. Mit den Worten unserer Geschäftsführung heißt das: Die Genossenschaft hat die Absicht, das denkmalgeschützte Siedlungshaus wegen Unwirtschaftlichkeit abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Wenn das Denkmalschutzamt das Haus erhalten möchte, soll es das bezahlen. Ideen für den Neubau von Fertighäusern an der Stelle alter Siedlungshäuser gibt es schon.

Das Ergebnis dieser Überprüfung durch das Denkmalschutzamt fällt nun überraschend aus: Nach Überprüfung der vorgelegten Berechnungen fehlen nun tatsächlich nur 760 Euro im Jahr, über 10 Jahre gerechnet – also die erwähnten 7.600 Euro insgesamt. Die zahlt das Amt gern.

Und was sagt uns das?
Wir glauben kaum, dass der Genossenschaft diese 7.600 Euro tatsächlich fehlten. Eher fehlt es unserer Genossenschaft  an dem Willen und der Überzeugung, den Bestand um seiner selbst Willen und für uns Genossen zu erhalten. Stattdessen lässt sie es  auf einen Poker mit dem Denkmalschutzamt ankommen. Diesen jetzt so darzustellen, als hätte man sanieren wollen, aber nicht können, weil sich das Denkmalschutzamt erst „entschließen musste, einen Zuschuss zu gewähren“ (vgl. homepage der Gartenstadt Hamburg eG), ist schon hart an der Grenze des Zumutbaren.

Unsere Meinung:
Dass Verunsicherung der Mitglieder, Mietausfall, Nebenkosten und Zeitverzug seitens der Genossenschaft in Kauf genommen werden, ist das Eine. Dass die Genossenschaft nun in einem Probelauf gelernt hat, wie die Einzelfallbetrachtung funktioniert und was es braucht, um abzureißen, ist das Andere.
Taktisch und kaufmännisch ist das allles vielleicht clever, aber für eine Genossenschaft mehr als fragwürdig. Um nicht zu sagen abgründig.
Gut, dass wir wenigstens hier die Kontrollfunktion des Denkmalschutzamtes hatten.

Initiative Siedlung Berne

Fragen zum wunden Punkt auf dem Tag des Offenen Denkmals

Ungewöhnlich intensiv haben sich die Besucher am Sonntag mit den Fragen des Denkmalschutzes bei uns in der Siedlung Berne befasst. Neben dem  Interesse für die bauphysikalischen und städteplanerischen Besonderheiten der Siedlung tauchten schnell die Fragen auf, die wohl den Kern unseres Problems betreffen.

So wurde gefragt…

  • …zu den jahrelangen Leerständen einiger Häuser:

„Gibt es nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnraumnutzung  (das Wohnraumschutzgesetz)?  Was sagt die Politik dazu? Und ist das nicht auch ungenossenschaftlich?“

  • …zur Einzelfallbetrachtung  (Wirtschaftlichkeitsberechnung am einzelnen Siedlungshaus) – trotz Wirtschaftlichkeit des Gesamtensembles, und Wirtschaftlichkeit der Gesamtgenossenschaft:

 „Verstößt die Einzelfallbetrachtung nicht gegen das genossenschaftliche Solidarprinzip? und ist nicht gerade eine Genossenschaft unabhängig von dem Druck einer besonders großen Rendite?“

  • …zum Wissen um die historische Bedeutung der Immobilie in der Genossenschaft:

„Gab es von der Genossenschaft  als Eigentümerin keine Vorsorge und langfristige Planung für den Erhalt?“

  • …zur relativ teuren Neubautätigkeit der Genossenschaft:

„Geht hier nicht die Finanzierung des Neubaus ganz offensichtlich auf Kosten des Bestandes?“

  • …und zum offensichtlichsten und wundesten Punkt vor allem:

„Warum sind die gleich alten, z.T. baugleichen Siedlungshäuser auf der anderen Straßenseite (Dreiecksfläche) aus dem Denkmalschutz herausgenommen worden?“

Dazu könnt sehr man viel, oder auch nur wenig sagen, in erster Linie spricht es ja für sich. Nur so viel  zur Verdeutlichung:

Die Geschäftsführung hat intern schon 2009 die Dreiecksfläche für Neubebauung und Verdichtung vorgesehen – die Fläche böte sich an z.B. wegen der Nähe zur U-Bahn.
Und das Denkmalschutzamt? Warum hat es der Herauslösung der Dreiecksfläche 2013 zugestimmt, obwohl es vorher immer fachlich argumentiert hatte, die Siedlung müsse als Ganzes geschützt werden – als Ensemble eben?

Antworten kann man – neben der Einsicht in die Unterlagen bei der Denkmalbehörde selbst – auch einer Erklärung  F. P. Hesses entnehmen, er ist ehemaliger Leiter der Denkmalschutzbehörde. Am Beispiel der Cityhöfe beschreibt er anschaulich, wie das Denkmalamt gezwungen wird, gegen die fachliche Auffassung Erklärungen abzugeben, auf Druck von Wirtschaft und der Politik (06.12.2014, Frank Pieter Hesse,  http://www.city-hof.org/?page_id=141).

In unserem Fall hieß das: dem Verzicht auf die Unterschutzstellung der Dreiecksfläche zustimmen, gegen die eigene fachliche Überzeugung, dafür mit einer für die Öffentlichkeit vorgeschobenen, da nicht zutreffenden Begründung: angeblich seien die Häuser auf der Dreiecksfläche nicht erhaltensfähig. Das war und ist unwahr, und das wussten alle Beteiligten. Außer uns Mitgliedern.

Bleibt die nachdenkliche und abschließende Frage eines Besuchers am Nachmittag:

„Warum eigentlich hat sich die Geschäftsführung so von der Gartenstadtidee entfernt? Sie sind doch auch Kinder dieser Siedlung.“

Initiative Siedlung Berne

Tag des offenen Denkmals in der Siedlung Berne

Hamburg-Berne, 13.9.2015
Zum dritten Mal hat die Initiative Siedlung Berne am Tag des offenen Denkmals teilgenommen. Diesmal unter dem Motto „Handwerk Technik Industrie“.

Die Familie Richter aus dem Berner Heerweg öffnete ihr Haus und den Garten für Besucher. Unsere Gäste bekamen so einen Einblick in die Bau- und Sozialgeschichte unserer Genossenschaft, deren erste Jahre vom Aufbau der Siedlung geprägt war. Mit viel Engagement der Genossen entstanden die ersten Häuser unter Mithilfe vieler Genossen, die direkt am Bau der Häuser beteiligt waren. Nicht zuletzt diese eigene Arbeit und die daraus folgende Identifikation mit der Siedlung und der Genossenschaft waren für lange Jahre prägend für das solidarische Miteinander aller Bewohner der Berner Gartenstadt. Hier wurde eine einzigartige Gartenstadt-Siedlung gebaut, die heute mit über 50 ha Hamburgs flächengrößtes Denkmal ist. Deshalb war natürlich auch der Umgang mit einem solchen Denkmal Thema dieser Veranstaltung. Gerade angesichts des aktuellen Umganges der Hansestadt Hamburg und der Begehrlichkeiten von Investoren in Bezug auf denkmalgeschützte Bauten und Flächen wird die Diskussion darum, was schützenswert ist und was nicht, immer wieder aufflammen. In Bezug auf die Berner Siedlung waren sich jedoch alle Besucher einig: sie sollte erhalten werden – und zwar so, wie sie jetzt ist. Neubau und Verdichtung würden ihr den Charakter einer beispielhaften Gartenstadtsiedlung nehmen.

Führung durch ein Haus

Fachkundige Informationen

Ausstellung und Kaffeepause im Garten