Erhaltet die Schule Berne! und: Was die Schule mit der Siedlung gemeinsam hat…

Auf der Podiumsdikussion am 3.2.16 kamen einerseits wieder die vielen guten Argumente zur Sprache, die selbstverständlich für den Erhalt des Schulstandortes Lienaustraße in der Siedlung Berne sprechen. Was man an dem Abend aber auch vor Augen geführt bekam, waren die taktischen Manöver, mit denen seit langem von oben gegen den Schulstandort gearbeitet wird – ohne dass dies aber offen als politische Absicht zugegeben und damit verantwortet wird.

Das fängt bei der Beeinflussung der Anmeldezahlen durch schlechte Außenwerbung, Desinformation und konkrete Ablehnung Anmeldewilliger an. (Das Ergebnis sind irgendwann tatsächlich sinkende Zahlen und damit scheinbare Sachzwänge).

Das betrifft die angeblichen Sanierungskosten für das Schulgebäude. Dabei fallen die geschätzten Kosten sehr unterschiedlich aus, offensichtlich gibt es kein verlässliches und allen zugängliches Fachguten.

Außerdem ist offensichtlich, dass in dem Schulstandort Jahre, wenn nicht Jahrzehnte die angemessene Instandhaltung unterlassen wurde. Die jetzt anfallenden Kosten sind also eine logische Konsequenz und liegen in der normalen, zumutbaren Verantwortung der Eigentümerin (sollte man meinen). Oder, mit den Worten einer Podiumsteilnehmerin: Entgegen der Darstellung der Schulbehörde ist die Schule Lienaustraße kein teurer Standort, sondern – im Gegenteil – ein überaus billiger. (Nur, dass die nun aufgelaufenen Kosten jetzt gegen die Schule verwendet werden, um sie abstoßen zu können.)

Und zuletzt: solange kein bindender Beschluss gefällt ist, ist formell immer noch „alles offen“. Damit lässt sich wunderbar Kritik fernhalten, Unzufriedene und Skeptiker mundtot machen, und Naive lassen sich täuschen, denn: formal mag der Beschluss noch nicht rechtskräftig sein, in der Praxis ist er so gut wie vollzogen.

Das gleiche Prinzip zeigt das Wortspiel um die Schulschließung, die es, so die Vertreterin der Schulbehörde an dem Abend, gar nicht gibt (!) – aber nicht etwa, weil man die Lienaustrasse doch nicht schließen will, sondern weil es sich dabei um eine Standortschließung handelt, und nicht um eine Schulschließung.

Wer ernsthaften, engagierten Eltern und Bürgern mit solchen rhetorischen Spitzfindigkeiten gegenübertritt, nimmt sie nicht ernst und hält die Kritik auf billige Weise von sich fern.

Ein Elternteil brachte es gegen Ende der Veranstaltung auf den Punkt:
An diesem Beispiel kann man lernen, wie man eine Schule dichtmacht.

Und was hat das mit der Siedlung Berne zu tun?

Es gehört nicht viel dazu, die Parallelen mit der Siedlung zu sehen:
Auch hier gibt es relativ alte Gebäude, in die sehr lange nicht viel investiert wurde, sodass Fachleute auf der Dreiecksfläche jetzt von Sanierungsstau sprechen. (Auch hier erscheinen manchen die jetzt veranschlagten Sanierungskosten als übermäßig hoch beziffert.) Diese über die Jahre angelaufenen Kosten geben nun das Argument für den Abriss her.

Auch hier gilt: die Siedlung ist keinesfalls teuer, wie immer noch viele denken, sondern seit geraumer Zeit überdurchschnittlich „billig“ für die Genossenschaft (und d.h. sogar überdurchschnittlich gewinnbringend).

Leerstände auf der Dreiecksfläche, Ungleichbehandlung und Verunsicherung führen zur sozialen Erosion. Der „Umbau“ ist so langfristig angelegt, dass die Aufmerksamkeit und Beachtung nachlässt, aber trotzdem seine Wirkung tut. Hauseigene „Negativschlagzeilen“ (von angeblicher Unzeitgemäßheit der Wohnform, fehlender Nachfrage, immensen Bauschäden etc. in der „Bei uns“) fördern ein negatives Image der Siedlung in der Gesamtgenossenschaft. Rückhalt schwindet.

Und die Kommunikation? Sie bedient sich der gleichen Werkzeuge wie im Fall Schule: formal gibt es keine „Pläne“, auch keine „Abrisspläne“ oder auch keine „Baupläne“ – also auch keine Angriffsfläche, seit 2011.

So gesehen ist alles offen. Formal vielleicht, in der Realität aber nicht.

Das aktuelle Votum des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Abriss der Häuser auf der Dreiecksfläche spricht für sich und wird seine Wirkung haben. Von Ergebnisoffenheit zu sprechen, ist lächerlich. (Wie die spitzfindige Unterscheidung in „Ideen“ und „Pläne“ – wie will man denn die Aussetzung der Vergaberichtlinien für die Dreiecksfläche 2013 bewerten: als Idee? Als Gedanke? Oder als Teil eines Planes?)

Wer einmal Erfahrungen mit diesen Argumenten und Strategien gemacht hat, erkennt sie schnell wieder und sieht, wie sich hier (und andernorts) die Bilder gleichen.
Irritierend ist allerdings, wenn Bürger und auch Verantwortliche in Genossenschaft und Politik sich kritisch und für den Erhalt der Schule einsetzen mit den gleichen Argumenten, die sie im Falle der Siedlung gegen den Erhalt verwenden.

So oder so:
Schule Berne und die Siedlung gehören zusammen und gehören beide erhalten –
Leidtragende sind sonst natürlich Kinder, die Familien, und der ganze Stadtteil.
Er verliert seine Mitte, seine Identität, und die Chance auf Bildung und Kultur vor Ort.

Wer will das?

 

Anne Dingkuhn

Wochenblatt vom 1.12.15: „Häuser vor Abriss? Entscheidung soll im Frühjahr fallen“

Hier können Sie den vollständigen Artikel aufrufen:
http://www.hamburger-wochenblatt.de/wandsbek/lokales/haeuser-vor-abriss-d28478.html

Das Wochenblatt berichtet von neuer Unruhe nach einer internen Informationsveranstaltung der Gartenstadt Hamburg eG zur Bestandsuntersuchung der „Dreiecksfläche“. Einige Genossenschaftsmitglieder befürchten den
baldigen Abriss der ersten Häuser aus den 1920-er Jahren, obwohl
„Die Gutachten ergaben, dass die Häuser auf der Insel sowohl erhaltensfähig als auch erhaltenswürdig sind. Sie sind laut Architekten von einfacher, aber solider Konstruktion“.
Die Kritiker fordern: Alle Siedlungshäuser müssen erhalten bleiben, und die „Insel“ (Dreiecksfläche) soll nachträglich unter Denkmalschutz gestellt werden.
Eine Entscheidung über die Zukunft der Häuser auf der Dreiecksfläche fällt laut SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Pochnicht bis April nächsten Jahres.

Das Hamburger Transparenzgesetz und unsere Genossenschaft

Klarstellung

Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz. Im §1 ist der Zweck des Gesetzes beschrieben „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den   bezeichneten Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung  zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. …“

Jede Person kann einen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen und die auskunftspflichtigen Stellen sind verpflichtet, ihm Auskunft zu erteilen. In den Anträgen sollten die gesuchten Informationen möglichst genau bezeichnet werden. Die antragstellende Person wird dabei von der angerufenen Behörde beraten.

Die Informationen, die man bekommen kann, unterliegen aber einigen Einschränkungen – z.B. werden oft die Klarnamen geschwärzt (Schutz von Persönlichkeitsrechten).

Auch die Initiative Siedlung Berne hat im Januar 2015 einen solchen Antrag gestellt.

Wir wollten mehr Informationen über den Vorgang der Unterschutzstellung der Siedlung Berne bekommen. Insbesondere hat uns interessiert, wie es zur Herausnahme der Dreiecksfläche aus dem Denkmalschutz gekommen ist.
Im Februar bekamen wir einen dicken Umschlag mit Kopien dieser Schriftstücke zugesandt, auf denen jedoch die Namen der beteiligten Personen geschwärzt waren. Es war jedoch recht klar, welche Äußerungen (z.B. bei den Gesprächsprotokollen)  der Gartenstadt oder der Kulturbehörde zuzuordnen waren. Wir  konnten durch diese Unterlagen die Diskussionen um den Denkmalschutz für die Siedlung Berne nun besser nachvollziehen.

Die Vertreterin Frau Dingkuhn hat in der Vertreterversammlung unserer Genossenschaft am 17.06.2015 zum ersten Mal öffentlich aus diesen Unterlagen zitiert. Außerdem hat Frau Dingkuhn allen ehemaligen und aktuellen Aufsichtsratsmitgliedern Auszüge und Quellen der Unterlagen zugeschickt mit der Bitte um persönliche Stellungnahme.
Nach der Veranstaltung bat das Aufsichtsratsmitglied Herr Buttler Frau Dingkuhn, ihm doch diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte wenig später dieselbe Bitte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Behörde noch nicht abschließend geklärt, ob die Antragsteller die Unterlagen mit den geschwärzten Namen weitergeben dürfen. Das Zitieren und die inhaltliche Wiedergabe sind zulässig. Ob jedoch die vollständige Weitergabe an Dritte erfolgen darf, war unklar. Und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wollte sich die Initiative nicht schuldig machen.
Dies hat Frau Dingkuhn sowohl Herrn Buttler als auch Herrn Thiele schriftlich erklärt und vorgeschlagen, sich diese Unterlagen mit Hilfe eines Antrages über das Transparenzgesetzes selbst zu besorgen.

Dies ist offensichtlich auch geschehen, denn Anfang August wurde die Initiative darüber informiert, dass der Genossenschaftsvorstand bei der Kulturbehörde sowohl die Unterlagen als auch die Klarnamen der Antragsteller der Initiative beantragt hat.
Die Initiative geht also davon aus, dass die ihr vorliegenden Unterlagen nun auch dem Vorstand unserer Genossenschaft und dem Aufsichtsrat vorliegen und dort Gesprächsthema sein dürften.

Umso unverständlicher ist die Forderung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Thiele auf der Informationsveranstaltung Anfang November 2015 an Frau Dingkuhn, ihm diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Vehemenz, mit der diese Forderung gestellt wurde, ist nach Auffassung der Initiative nur als Rhetorik zu verstehen. Was sonst sollte einen Aufsichtsratsvorsitzenden dazu veranlassen, die Übergabe von Schriftstücken zu fordern, die ihm schon längst vorliegen?
Darüber Hinaus ist die Behauptung, Frau Dingkuhn habe die Unterlagen „vorenthalten“ (Zitat) nicht nur unwahr, sondern auch eine unsachliche und tendenziell diffamierende Äußerung, die der Position des Versammlungsleiters nicht angemessen ist. Eine  hervorgehobene, also mit Macht ausgestattete Position auf dem Podium, ob als Versammlungsleiter oder als Aufsichtsratsvorstand, sollte sorgsam und mit Umsicht ausgefüllt werden. Vertrauen und genossenschaftliche Augenhöhe ist sonst in Gefahr.

Initiative Siedlung Berne