Anträge ohne Zulassung…

Zur Information

Im letzten Jahr wurden folgende fristgerecht eingebrachten Anträge nicht zur Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG zugelassen:

  1. Antrag „Veröffentlichung aller zur Fragestunde vor der Vertreterversammlung eingereichten Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  2. Antrag „Aufnahme eines TOP „Anträge und/oder Beschlüsse“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  3. Antrag auf „Gleichbehandlung aller Genossen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  4. Antrag, einen Tagesordnungspunkt „Verschiedenes nur zur Debatte“ zu schaffen, wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  5. Antrag „Vertretungsrecht für Mitglieder“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  6. Antrag „Keine Wahlen vor Beantwortung der Mitglieder Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. Dieser Antrag bezog sich auf die Tatsache, dass seit 2 Jahren ein großer Teil der eingereichten Mitglieder- und Vertreterfragen erst nach der Vertreterversammlung in einer 2. Fragestunde beantwortet wurden. 
  7. Die Anträge vom 28.5.2013 zu 2. und 3. (werden) in der Vertreterversammlung 2014 nicht zur Beschlussfassung zugelassen.
    Die offensichtlich angestrebte Aufhebung der Aussetzung der Vergaberichtlinien für den Bereich Dreiecksfläche betrifft die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen. Hierfür sieht §35 der Satzung keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung vor. Gemäß § 28 Abs. b der Satzung ist dies vielmehr nur als Gegenstand der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgesehen. 
  8. Antrag : Gast- und Informationsrecht für Genossenschaftsmitglieder
    – Die Vertreterversammlung möge sich dafür aussprechen, dass die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg grundsätzlich das Recht haben, als Gasthörer ohne Rederecht an nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppen der Genossenschaft teilzunehmen (gemeint sind hier z.B. die Sitzungen der Arbeitsgruppe Bestandsuntersuchung, Veranstaltungen wie die Informationsveranstaltung für Vertreter am 02.04.2014, und der Informationsabend mit Vertretern des Denkmalschutzamtes).
    – Die Möglichkeit der Information und Meinungsbildung für nicht-geladene und nicht-anwesende Mitglieder ist sicherzustellen.
    Deshalb spricht sich die Vertreterversammlung dafür aus, dass diese Veranstaltungen bzw. Treffen auf der homepage angekündigt werden. Nur so haben nicht eingeladene Mitglieder und nicht eingeladene Vertreter die Möglichkeit, sich selbst um Informationen zu bemühen.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  9. Antrag : Fristen der Beantragung von Tagesordnungspunkten bzw. Anträgen für die Vertreterversammlung
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass ein Informationsblatt erstellt und allen Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich gemacht werden, dem in allgemein verständlicher Form zu entnehmen ist,
    – wann Anträge auf Tagesordnungspunkte (mit und ohne Beschlussfassung) und Anträge für feststehende Tagesordnungspunkte für die Vertreterversammlung gestellt werden müssen,
    – welche Gruppen der Mitglieder in der Genossenschaft berechtigt sind, welche Anträge zu stellen
    – Insbesondere sollte das Verhältnis von §33 2), 6) und 7) so erläutert werden, dass deutlich wird, was das in der Praxis bedeutet.
    – Das Informationsblatt möge in den Fragen, wo aus der Satzung heraus keine Festlegung möglich scheint (z.B. Nennung der Anzahl von Werktagen vor der Vertreterversammlung), mindestens eine verständlich formulierte Orientierung für die Praxis bieten
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  10. Antrag: Gutachten über Häuser
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass die Geschäftsführung die Gutachten den Vertretern so rechtzeitig zugänglich macht, dass eine gewissenhafte Kenntnisnahme und qualifizierte Beratung möglich ist. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, die Gutachten mit Fachleuten des Vertrauens außerhalb der Genossenschaft zu sichten.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  11. Antrag : Qualitätsmanagement
    Die Vertreterversammlung empfiehlt der Geschäftsführung, ein System der Qualitätssicherung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bezüglich aller Wohneinheiten der Genossenschaft einzurichten. Insbesondere bei von Nutzern gemeldeten Schäden soll es
    1. Eine Bestätigung des Eingangs der Schadensmeldung,
    2. Eine Rückmeldung über die Dauer bis zur Schadensbehebung und
    3. Eine Kontrolle der fachgerechten Ausführung der Arbeit geben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  12. Antrag : Dach- und Fach- Prinzip
    Die Zuständigkeiten im Dach- und Fachprinzip der Siedlungshäusern (Ausstattung, Reparatur und Instandhaltung) werden genau festgelegt, verbindlich hinterlegt und entsprechend kommuniziert (z. B. bei Neunutzung).
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  13. Antrag : Denkmalschutz und Denkmalpflegeplan
    a) Ich rege an, dass der Denkmalpflegeplan für die Siedlung Berne innerhalb des nächsten Jahres (bis zum 31.05.2015) erstellt, und die 5-Jahresfrist nicht ausgeschöpft wird.
    b) Ich rege an, dass die Nutzer in die Überarbeitung der Baurichtlinien, sowie in die Erfassung der Schadensbilder eingebunden werden.
    c) Ich rege an, dass zeitnah eine Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamtes in der Genossenschaft stattfindet, an der alle Interessierten teilnehmen können und Gelegenheit zu Aussprache und Fragen haben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 

Bei Fragen zur Begründung der Nichtzulassung wenden Sie sich gern an redaktion@initiative-siedlung-berne.de

 

 

Rückblick auf die außerordentliche Vertreterversammlung am 19.09.2014

Gutachten für 6 Häuser auf der „Insel“

Auf der außerordentlichen Vertreterversammlung wurden uns die Gutachten über die 6 Häuser vorgestellt. Von den 11 Wohneinheiten sind 4 noch bewohnt und 7 stehen unterschiedlich lange leer.

Die Berücksichtigung des geltenden Dach- und Fach-Prinzips war nur in einem Gutachten möglich, da die beiden anderen Gutachter über die Bedeutung für die unterschiedlichen  Zuständigkeiten für die Ausstattung der Häuser offenbar von der Gartenstadt nicht informiert wurden. Jedenfalls lag keine Kenntnis und Berücksichtigung bei der Kostenaufteilung vor. Insofern müssen zwei Gutachten dahingehend überarbeitet und dieser Mangel behoben werden. Auch wurde bei der Präsentation nicht deutlich, ob die angesetzten Sanierungs- und Instandhaltungskosten in brutto oder netto angegeben wurden, und welche Baukosten (Müllcontainer, Arbeitsstunden etc.) berücksichtigt wurden. Auch hier sollten die Gutachten überarbeitet und eindeutige Aussagen verfasst werden, damit eine reale Vergleichbarkeit entsteht.

Auf der Präsentation der 3 Gutachter ergab sich folgendes Bild:

  • Alle untersuchten Häuser sind nach geltenden Bestandsschutzrichtlinien standsicher. Eine Notwendigkeit zum Abriss liegt laut der Gutachten nicht vor – es ist möglich, alle Häuser mit unterschiedlichem Aufwand kurzfristig instand zu setzen. Anzeichen für mangelnde Standsicherheit (Risse im Putz, Setzungen, Schieflage im Boden) sind nicht vorhanden.
  • Alle Gutachter betonten, dass die Untersuchungsergebnisse eines Hauses nicht auf ein anderes (z.B. baugleiches) übertragbar sind (z.B. durch hausspezifische Betontmischungen), da der Zustand der einzelnen Wohneinheiten – auch innerhalb eines Hauses – große Unterschiede aufweisen.
  • Gutachter wiesen darauf hin, dass die Aufgabenstellung: Errechnung der Kosten für eine Zeitspanne von 50 Jahren schwierig bzw. „an der Grenze der Seriosität“ sei.
  • In allen Gutachten wurde die z.T. fehlerhafte Regenwasserableitung (und dadurch eindringende Feuchtigkeit in Kellerwände) als Problem genannt.
  •  Ebenso sehen alle Gutachten dieselben Kellerdecken als problematisch an, schlagen jedoch unterschiedliche Bau- und Sanierungs-/ Instandhaltungsmaßnahmen vor.
  • Die Dachziegel sind bei allen untersuchten Häusern in Ordnung.
  • Der Beton in den untersuchten Häusern ist durchkarbonatisiert – was nur problematisch ist, sobald die Stahlträger freiliegen und dadurch rosten können. Deswegen sollte Beton (z.B. Kellerdecken) regelmäßig kontrolliert und eventuell Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
  • Besonders bei den leer stehenden Wohneinheiten ist das problematisch. Von der Genossenschaft unbemerkt, gibt es dort seit unbekannter Zeit Wassereinbruch nach stärkerem Regen durch die Kasematten, sodass Wasser im Keller steht, ebenso gibt es Undichtigkeit (z.B. an einer der Gauben). Gut für die Bausubstanz ist das nicht. übereinstimmend sagten die Gutachter,  dass Jahrelanger Leerstand den Verfall jedes Hauses fördert und die Instandsetzungskosten unnötig steigen lässt. Übereinstimmend sagten die Gutachter auch, dass die Häuser dennoch – also trotz z.T. unterlassener Instandhaltung und auch mancher Nutzerbedingter Fehler, insgesamt in einem „erstaunlich guten Zustand“ seien.

Unser vorläufiges Fazit zum 19.9.14

Im Gegensatz zur Einschätzung, die Aufsichtsrat und Vorstand seit 2011 (teilw. 2009) vertreten, ist die Standsicherheit der untersuchten Gebäude nicht gefährdet und kein Grundbruch im Kellerbereich zu beobachten. Auch Betonkarbonatisierung  ist kein statisches Problem, und die zitierten Werte zur „Überlastung“  nach bauzeitlicher (20er/30er Jahre) Auslegung und den Gesichtspunkten des Bestandschutzes zu relativieren und korrigieren.

Alle untersuchten Wohneinheiten werden von den Gutachten als sanierungsfähig und erhaltenswert eingeschätzt. Aus bautechnischen Gründen muss keinesfalls abgerissen werden. Wir erhalten durch die Gutachten ein neues Bild, das von unterlassenen Maßnahmen spricht, die zum derzeitigen Zustand der Häuser geführt haben. Wie kann der Vorstand dann zu dem Schluss kommen, er habe alles richtig gemacht (Zitat von Herrn Witt auf der außerordentlichen Vertreterversammlung)? Es spricht nichts für den Abriss der Häuser und die weitere Aussetzung des Weitergaberechts zu Lebzeiten.

Wir fordern den Vorstand auf, mit der sofortigen, schonenden und kosteneffektiven Instandsetzung zu beginnen und die Aussetzung der Vergaberichtlinien auf der Dreiecksfläche sofort zurückzunehmen.

Initiative Siedlung Berne

Nach der Vertreterversammlung am 30.5.2012 – wie geht es weiter?

Die Initiative Siedlung Berne bedankt sich bei allen Mitgliedern und Bewohnern, die ihren Namen und ihre Unterschrift gesetzt haben unter die Forderung:
Noch keine Entscheidung über das Siedlungshaus BH 476, und mehr Transparenz und schriftliche Information!

Es haben insgesamt 327 Menschen unterschrieben, davon 271 Mitglieder der Genossenschaft!
Das bestärkt uns und es bestätigt uns, dass es ein breites Bedürfnis gibt unter den Mitgliedern, besser informiert zu werden und mehr Einfluss nehmen zu können auf die Entscheidungen der Genossenschaft.

Der Verlauf des Abends hat die Notwendigkeit einer solchen Erneuerung selbst sehr deutlich gemacht.
Die Mitgliederfragestunde wurde dieses mal aktiv genutzt, d.h. eine große Zahl von wirklich zentralen Fragen waren vorher schriftlich eingegangen und wurden von Herrn Witt beantwortet.
Befriedigend war das Ergebnis jedoch nicht, das Tempo der Präsentation war einfach zu groß und kein Raum für Nachfragen und dergleichen gegeben.
Hier zeigt sich, dass der Rahmen der „Fragestunde“ mit seinen Regularien nicht ausreicht, um echte Klärung und einen Austausch und herbeizuführen.
Und auch die Vertreterversammlung selbst ist kein Forum, wo inhaltliche Fragen erschöpfend diskutiert werden konnten – unsere Einwände diesbezüglich haben sich an diesem Abend also bestätigt.
Auch muss nachgedacht werden über die Haltung der Leitungsebene gegenüber den Mitgliedern, die sich in dieser Fragestunde zu Wort trauen.
Es sollte ein Klima angestrebt werden, in dem private und professionelle Ebenen nicht vermischt werden, und autoritäre Gebaren keinen Platz haben.

So wird es nur noch deutlicher, dass es dringend einiger Reformen bedarf:
Neben dem Schicksal der Haushälfte Bernerheerweg 476 geht es um ein tiefergehendes Problem: es geht um verfestigte Strukturen, fehlende Transparenz, die Distanz der Gremien zu den Mitgliedern, das (genossenschaftliche) Selbstverständnis.
Und diese Themen bleiben nicht auf die Siedlung Berne beschränkt.

Schön hätten wir es gefunden, wenn von Seiten des Vorstandes, des Aufsichtsrates,  aber auch der Vertreter das Signal wahrgenommen worden wäre: es gibt hier über 300 Mitglieder und Bewohner der Genossenschaft, die sich nicht gut informiert und nicht gut vertreten fühlen.
Souverän wäre, die sich hier äußernde Unzufriedenheit ernst zu nehmen und konstruktiv damit umzugehen.
Ein Einschießen auf Einzelpersonen als „Störenfriede“ löst dieses Problem nicht und wird den anderen, die sich laut Satzung nicht zu Wort melden dürfen, oder es nicht können, nicht gerecht.

Die Abstimmung über den Antrag zum Abriss des Siedlungshauses ging aus mit 36 Vertreterstimmen für den Antrag, 15 dagegen und 7 Enthaltungen (soweit wir wissen).
Der Vorstand hat vorab erklärt, dass der Abriss eines Siedlungshauses keine „wesentliche Veränderung“ der Siedlung darstellt, daher nach Satzung (§ 37) gar keine Vertreterzustimmung eingeholt werden müsste.

Gleichzeitig ist der Vorstand aber bereit, den Abriss als „wesentliche Veränderung“ zu betrachten, damit ist also für den Antrag eine Vertreterabstimmung mit ¾-Mehrheit erforderlich.
Dass diese nicht erreicht wurde, sehen wir als Erfolg im Sinne unseres Anliegens und als verbindliches Ergebnis.

Deshalb finden wir es befremdlich, dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Buttler dem Regionalausschuss mitteilt, dass „die Vertreterversammlung den Antrag mit „deutlicher Mehrheit angenommen hat“  (-auch wenn noch auf weitere interne Diskussionsprozesse verwiesen wird). Diese Darstellung entspricht unserer Meinung nach nicht dem Ergebnis des Abends.
Herr Buttler hat eine Doppelfunktion inne als Mitglied der Bezirksfraktion (SPD) und als Mitglied des Aufsichtsrates unserer Genossenschaft.
Der Eindruck einer Vermischung von politischem Mandat und der Funktion als Aufsichtsrat drängt sich hier auf.
Vertrauensfördernd ist das nicht.

Was wir uns nun wünschen, ist ein Ernstnehmen der Einwände und Kritik, und die Suche nach einer konstruktiven Form, damit umzugehen.
Diesen Wunsch, und die Bereitschaft, gemeinsam daran zu arbeiten, haben wir dem Vorstand bereits signalisiert.
Ein genossenschaftsoffener Dialog, eine größere Transparenz und verbesserte Kommunikation wären denkbare Ziele.

Initiative Siedlung Berne