Brief der Kultursenatorin Frau Professor Kisseler an die Initiative Siedlung Berne

Die Initiative hat nach dem Artikel vom 10.4. im Hamburger Abendblatt Post von der Kultursenatorin Frau Professor Kisseler erhalten. Lest selbst:

An die Initiative Siedlung Berne
10.4.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

über lhr Engagement zum Erhalt der Qualitäten der Siedlung freue ich mich sehr, denn ohne eine breite Unterstützung von Seiten der Denkmalnutzer und -eigentümer wäre eine
nachhaltige Denkmalpflege nicht möglich.
Seitdem in der Woche vor Ostern nun die Hamburgische Bürgerschaft die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zum 1.5.2013 beschlossen hat, werden die bisherigen ,,erkannten“ Denkmale den vollständigen Schutz als eingetragene Denkmale genießen. Auch die Gartenstadt Berne gehört dazu. Bis auf einen kleinen Teilwird die gesamte Siedlung künftig unter Denkmalschutz stehen.
Für die sogenannte ,,lnsel“, östlich des Berner Heerwegs, konnte der Vorstand der Gartenstadt Hamburg e.G. glaubhaft darlegen, dass ein dauerhafter Erhalt der Häuser unter Berücksichtigung ihres baulichen Zustands und der großen Grundstücke nicht zumutbar ist. Mit der Genossenschaft soll eine Vereinbarung getroffen werden, die diesen Bereich von der Unterschutzstellung ausnimmt.
Ebenso soll die Überarbeitung der baulichen Richtlinie der Genossenschaft vereinbart werden. lch würde mich sehr freuen, wenn Sie als engagierte Nutzer sich aktiv in den weiteren Prozess zur Zukunft der Gartenstadt Berne einbringen.
Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass es im Zusammenspiel zwischen der Genossenschaft, lhrem Engagement und dem Denkmalschutzamt mit dem neuen Denkmalschutzgesetz gelingen wird, die Gartenstadt Berne als wichtiges bauliches Zeugnis für die Hamburger Bau und Sozialgeschichte mit all ihren Qualitäten für die kommenden Generationen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Kisseler

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Hamburger Abendblatt: Denkmalschutz ausgehebelt – Sorge um historische Häuser

Neuer Artikel über die Siedlung Berne im Hamburger Abendblatt vom 10.4.13
„Die Bewohner der Siedlung Berne hatten gefordert, dass 100 Prozent des Areals unter Denkmalschutz gestellt werden. Doch nur 94 Prozent sind es geworden. Jetzt fürchten viele Abrisse und Neubauten…“

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Olaf Duge: „Kuhhandel zu Lasten des Denkmalschutzes?“

Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion 21. März 2013

Wie eine Anfrage der Grünen ergab, soll der älteste Teil der Gartenstadtsiedlung Berne nun doch nicht unter Denkmalschutz gestellt werden. Eigentlich war die „Insel“, wie der Teil  zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg von den Bewohnern genannt wird, bereits als erkanntes Denkmal deklariert worden. Die Grünen kritisieren, dass die historisch einmalige Siedlung offensichtlich zugunsten von Investitionsinteressen geopfert werden soll.

Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu:
„Die Begründung der Behörde, die sich auf Bauschäden beruft, ist wenig überzeugend. Die Vermutung liegt nahe, dass hier zugunsten von Investitionsplänen ein Kuhhandel zwischen Genossenschaftsvorstand und Denkmalschutzamt stattgefunden hat. Die Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Hamburg hat lediglich an einem von zahlreichen Gartenhäusern Untersuchungen vorgenommen. Es ist mehr als fraglich, wie die Behörde zu so einer Bewertung kommen konnte. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Siedlung darf auf dieser Fläche allerdings ohne baurechtliche Änderung verdichtet zweigeschossig gebaut werden. Unklar ist, was das für die Mieter bedeutet, über deren Kopf hinweg die Entscheidung getroffen wurde. Die bisher günstigen Mieten von etwa vier bis fünf Euro pro Quadratmeter wird es bei Neubauten sicherlich nicht mehr geben.“

Ende der Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion 21. März 2013

Vollständige Anfrage und Antwort des Senats als PDF laden

Abriss trotz Denkmalschutz?

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Duge (GRÜNE) vom 05.03.13 und Antwort des Senats

Aus der Drucksache 20/7135,  20. Wahlperiode 12.03.13 der
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Betr.: Gartenstadtsiedlung Berne: Abriss trotz Denkmalschutz?

Die Gartenstadtsiedlung Berne wird als erkanntes Denkmal geführt und würde bei Beschlussfassung des Senatsentwurfes zum neuen Denkmalschutzgesetz – auch mit den eingebrachten Änderungen der SPD-Fraktion – als eingetragenes und damit als geschütztes Denkmal geführt. Schon vor mehreren Jahren haben sowohl der Bezirk Wandsbek als auch das Denkmalschutzamt versucht, die historisch und gestalterisch bedeutsame Siedlung als Denkmal in die Denkmalschutzliste einzutragen, wobei sogar die von der Genossenschaft selbst erstellten Regelungen, die dort seit Jahrzehnten zum Erhalt der Siedlung selbstverpflichtend angewandt werden, als Handlungsrichtlinie für eine unter Denkmalschutz gestellte Gartenstadtsiedlung Berne gelten sollten.

Doch alle Versuche, die Siedlung unter Denkmalschutz zu stellen, scheiterten am Widerstand des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Hamburg, der mehrfach schon mit gerichtlichen Klagen drohte, sollte die Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werden.

Nun hat der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Hamburg auf einer genossenschaftsinternen Veranstaltung verkündet, dass 94 Prozent der Gartenstadt Berne unter Denkmalschutz gestellt und 6 Prozent nicht unter Denkmalschutz gestellt würden, wodurch quasi mit einem baldigen Abriss der Gebäude und einer Neubebauung zu rechnen ist. Bei den Prozentangaben bezog sich der Vorstand offenbar auf die bisher als erkanntes Denkmal erfasste Fläche der Gartenstadt Berne.

Ich frage den Senat:

1. Gibt es irgendeine Absprache oder Vereinbarung seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Stellen mit der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg, auf die sich der Vorstand bei seiner Angabe, dass 6 Prozent der Gartenstadt Berne nicht unter Denkmalschutz gestellt werden, berufen kann?

Wenn ja,
a. Wie lautet diese Vereinbarung oder Absprache?
b. Worauf beziehen sich die Prozentangaben (auf die Fläche, die Wohneinheiten, die Gebäude oder anderes)?
c. Welcher Teil der Gartenstadtsiedlung soll nicht unter Denkmalschutz gestellt
d. Mit welcher Begründung soll – nachdem das Denkmalschutzamt die gesamte Siedlung als eingetragenes Denkmal erfassen wollte – ein Teil der Siedlung vom Denkmalschutz ausgenommen werden?

Antwort des Senats:

Zwischen der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde und dem Vorstand der Genossenschaft finden seit Längerem intensive Gespräche statt. Bei der Überprüfung der Überlieferungsfähigkeit des Ensembles Gartenstadt Berne wurde festgestellt, dass die Gebäude des Siedlungsteils zwischen Berner Heerweg, Saseler Straße, Meiendorfer Stieg und Berner Brücke aufgrund von Bauschäden nicht mit angemessenen Mitteln dauerhaft überlieferungsfähig sind. Diese Fläche, die circa 6 Prozent der Wohneinheiten der Gartenstadt Berne aufweist, wird daher vom Denkmalschutz ausgenommen.

(…)

5. Wie darf bei Unwirtschaftlichkeit im Falle des Abrisses in der Gartenstadtsiedlung Berne gebaut werden
a. im denkmalgeschützten Bereich,

Antwort des Senats:
Die Neubauten müssen sich in das Ensemble einfügen.

 b. im Bereich, der vom Denkmalschutz ausgenommen werden soll?

Antwort des Senats:
Im nicht vom Denkmalschutz betroffenen Bereich richtet sich die Bebauung nach dem gegenwärtigen Recht (Baustufenplan Farmsen mit bis zu zweigeschossiger offener Bauweise).

Ende der Anfrage von Olaf Duge und der Antwort des Senats (Auszüge)

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