Am 4.9.2012 haben wir dem Vorstand den nachfolgenden Brief gesandt mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.
Hamburg, den 2.9.2012
An den Vorstand der Gartenstadt Hamburg
Sehr geehrter Herr Witt, sehr geehrter Vorstand,
zunächst möchten wir uns für das Vorgespräch in kleiner Runde am 21.8.2012 bedanken, wir hatten den Eindruck, dass es ein gutes und sinnvolles Treffen war, und hoffen, dass Sie das als Vorstand auch so wahrgenommen haben.
Wir freuen uns über Ihr Angebot, an zukünftigen Informationsveranstaltungen mitwirken zu dürfen.
Gerne greifen wir das Angebot auf, zeitnah und direkt mit Fragen und Anliegen an Sie heranzutreten. Wir haben folgendes Anliegen:
1. Für die Mitgliederfragestunde am 30.5. sind Fragen schriftlich eingereicht und von Ihnen mündlich, aber auch per Powerpoint schriftlich beantwortet worden. Wir würden diese Fragen und Antworten gern in schriftlicher Form haben.
Wir hätten gern folgende Fragen beantwortet:
2. Gibt es genehmigte Geschäfte nach § 37 der Satzung?
3. Ist im Nutzugsentgelt ein Anteil für Erhaltungsmaßnahmen an den Objekten enthalten, und ggf. wie groß ist dieser?
4. Welche durchschnittlichen Aufwendungen sind seit 1995 pro Einheit und Jahr für konkrete Erhaltungsmaßnahmen an Objekten im Bereich Berner Siedlung erfolgt?
5. Wie hoch waren sie speziell im Objekt Berner Heerweg 476 und Moschlauer Kamp 2 oder 4?
Anlässlich unseres Gespräches ergeben sich uns noch folgende Fragen:
6. Sie haben gesagt, der Denkmalstatus schützt nicht vor Abriss bei unwirtschaftlichem Sanierungsbedarf. Gleichzeitig haben Sie gesagt, dass Denkmalschutz ein Problem ist, weil ein Abriss bei Unwirtschaftlichkeit möglich sein muss. Bitte erklären Sie uns diesen Widerspruch und begründen Sie ihre Ablehnung des Denkmalschutzes genauer.
7. Wann und wo sind die Mitglieder informiert worden, und wann und wie sind die Mitglieder miteinbezogen in die Entscheidung der Genossenschaft, die Unterschutzstellung der gesamten Siedlung massiv zu verhindern? (Protokolle von Infoveranstaltungen, Vertreterversammlungen u.ä.)
8. Herr Klostermann hat gesagt, dass die Siedlung bei weitem nicht so profitabel war und ist, wie allgemein angenommen wird. Sehr viel Kapital sei aus anderen Quartieren in die Instandhaltung der Siedlung geflossen, z.B. für Sielbau und Dachdeckung. Wir bitten um Darlegung dieser Berechnung.
Dazu gehört auch die Frage:
Welche Summe hat die Siedlung seit 1995 an Überschüssen eingebracht?
Wieviel Überschuss hat die Siedlung pro Jahr erwirtschaftet?
9. Im Gespräch bestand Einigkeit darüber, dass ein Abrisshaus wie beim BH 474/476 kein Einzelfall bleiben wird. Die Genossenschaft rechnet mit weiteren abgängigen Häusern (in nicht definiertem Zeitrahmen). Es geht hier also nicht um eine Ausnahme, sondern um eine aktive Entscheidung betreffend die Siedlung. Wann werden Sie das in der Offenheit auch allen Mitgliedern kommunizieren?
10. Und zuletzt: unsere Frage nach der weiteren Planung betreffend Abrisshaus, und die Frage nach dem Umgang mit dem Diskussionsbedarf in der Siedlung, wurde von Ihnen etwas unklar im Raum gelassen. Könnten Sie das bitte präzisieren?
Wir bedanken uns sehr herzlich für die Mühe.
Wegen einer Verabredung zur Einsicht vor Ort (z.B. Versammlungsmitschnitt, Besichtigung BH 474/476) melden wir uns in Kürze.
Mit freundlichen Grüßen,
Anne Dingkuhn, Jens Reichenbach, Andreas Wilde
für die Initiative Siedlung Berne
Wir haben erwartet, dass der Vorstand den Bedarf an Information und Kommunikation erkannt hat.
Die Reaktion auf unsere Fragen ist enttäuschend.
Zwar ist der Vorstand der Bitte um Veröffentlichung der Powerpoint-Präsentation zur Fragestunde 2012 nachgekommen, und hat eine Aufstellung der Instandhaltungskosten in Euro/qm für die Siedlung zugesendet.
In Bezug auf die anderen Fragen hat der Vorstand am 2.10.2012 geschrieben, dass er seine Antwort beschränke auf die allgemein zugänglichen und veröffentlichten Informationen der Genossenschaft – also auf die Zurverfügungstellung der Geschäftsberichte.
Er begründet die Ablehnung der Beantwortung unserer Fragen u.a. mit ihrer „Vergangenheitsbezogenheit“, und mit Paragraph 37 der Satzung, der besagt, dass nicht individuell Auskunft gegeben werden muss. Das heißt, der Vorstand dürfte Auskunft geben, will aber nicht.
Die Antwort zeigt, dass der Vorstand allein darüber entscheiden möchte, welche Fragen wichtig sind, und dokumentiert, dass er nicht bereit ist, schriftlich belegbare Auskünfte zu erteilen, die über den Geschäftsbericht hinausgehen.
So kann kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden – und schon gar kein verlässlicher, zukunftsbezogener Dialog.
Initiative Siedlung Berne