„Das ist die heutige Genossenschaftsidee“

Aus aktuellem Anlass ein Gastbeitrag von Niels Hanßen über den tragischen Vorfall, der sich am 17.07.2015 während der Sanierung eines Wohnhauses der Baugenossenschaft Dennerstraße in Farmsen-Berne ereignete:

Liebe Initiativenvertreter, liebe Freunde!

Am Beispiel der folgenden Berichte über die Verhaltensweise der Baugenossenschaft Dennerstraße lässt sich gut ablesen, wie man den Genossenschaftsgedanken heute versteht.
Wer sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, der stellt fest, dass sich hier das Bild der Genossenschaften, insgesamt abbildet. Unterschiede im Verhalten der Genossenschaften sind nur marginal!
Diese Entwicklung der Genossenschaften wurde möglich durch die Verfilzung von Partei und Aufsichtsräten und Genossenschaftsvorständen, die wiederum von vereinnahmten Vertretern gewählt wurden und mit deren Hilfe die Satzungen der Genossenschaften soweit verwässert wurden, dass der Mieter gewissermaßen machtlos wurde.

Schaut Euch das Video und den Bericht von NDR de an.

Erschütternd die Ankündigung von einem verzweifelten Mieterpaar, das einen Suizid ankündigt und der Todesfall der beiden dann auch eintrat!

https://www.youtube.com/watch?v=ThG8gjqW2PU
(Spiegel TV)

http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Ehepaar-stirbt-bei-Feuer-im-sechsten-Stock,feuer2482.html
(NDR Fernsehen)

Herzliche Grüße

Niels Hanßen

Anträge ohne Zulassung…

Zur Information

Im letzten Jahr wurden folgende fristgerecht eingebrachten Anträge nicht zur Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG zugelassen:

  1. Antrag „Veröffentlichung aller zur Fragestunde vor der Vertreterversammlung eingereichten Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  2. Antrag „Aufnahme eines TOP „Anträge und/oder Beschlüsse“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  3. Antrag auf „Gleichbehandlung aller Genossen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  4. Antrag, einen Tagesordnungspunkt „Verschiedenes nur zur Debatte“ zu schaffen, wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  5. Antrag „Vertretungsrecht für Mitglieder“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  6. Antrag „Keine Wahlen vor Beantwortung der Mitglieder Fragen“ wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. Dieser Antrag bezog sich auf die Tatsache, dass seit 2 Jahren ein großer Teil der eingereichten Mitglieder- und Vertreterfragen erst nach der Vertreterversammlung in einer 2. Fragestunde beantwortet wurden. 
  7. Die Anträge vom 28.5.2013 zu 2. und 3. (werden) in der Vertreterversammlung 2014 nicht zur Beschlussfassung zugelassen.
    Die offensichtlich angestrebte Aufhebung der Aussetzung der Vergaberichtlinien für den Bereich Dreiecksfläche betrifft die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen. Hierfür sieht §35 der Satzung keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung vor. Gemäß § 28 Abs. b der Satzung ist dies vielmehr nur als Gegenstand der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgesehen. 
  8. Antrag : Gast- und Informationsrecht für Genossenschaftsmitglieder
    – Die Vertreterversammlung möge sich dafür aussprechen, dass die Mitglieder der Genossenschaft Gartenstadt Hamburg grundsätzlich das Recht haben, als Gasthörer ohne Rederecht an nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppen der Genossenschaft teilzunehmen (gemeint sind hier z.B. die Sitzungen der Arbeitsgruppe Bestandsuntersuchung, Veranstaltungen wie die Informationsveranstaltung für Vertreter am 02.04.2014, und der Informationsabend mit Vertretern des Denkmalschutzamtes).
    – Die Möglichkeit der Information und Meinungsbildung für nicht-geladene und nicht-anwesende Mitglieder ist sicherzustellen.
    Deshalb spricht sich die Vertreterversammlung dafür aus, dass diese Veranstaltungen bzw. Treffen auf der homepage angekündigt werden. Nur so haben nicht eingeladene Mitglieder und nicht eingeladene Vertreter die Möglichkeit, sich selbst um Informationen zu bemühen.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  9. Antrag : Fristen der Beantragung von Tagesordnungspunkten bzw. Anträgen für die Vertreterversammlung
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass ein Informationsblatt erstellt und allen Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich gemacht werden, dem in allgemein verständlicher Form zu entnehmen ist,
    – wann Anträge auf Tagesordnungspunkte (mit und ohne Beschlussfassung) und Anträge für feststehende Tagesordnungspunkte für die Vertreterversammlung gestellt werden müssen,
    – welche Gruppen der Mitglieder in der Genossenschaft berechtigt sind, welche Anträge zu stellen
    – Insbesondere sollte das Verhältnis von §33 2), 6) und 7) so erläutert werden, dass deutlich wird, was das in der Praxis bedeutet.
    – Das Informationsblatt möge in den Fragen, wo aus der Satzung heraus keine Festlegung möglich scheint (z.B. Nennung der Anzahl von Werktagen vor der Vertreterversammlung), mindestens eine verständlich formulierte Orientierung für die Praxis bieten
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  10. Antrag: Gutachten über Häuser
    Die Vertreterversammlung spricht sich dafür aus, dass die Geschäftsführung die Gutachten den Vertretern so rechtzeitig zugänglich macht, dass eine gewissenhafte Kenntnisnahme und qualifizierte Beratung möglich ist. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, die Gutachten mit Fachleuten des Vertrauens außerhalb der Genossenschaft zu sichten.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  11. Antrag : Qualitätsmanagement
    Die Vertreterversammlung empfiehlt der Geschäftsführung, ein System der Qualitätssicherung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bezüglich aller Wohneinheiten der Genossenschaft einzurichten. Insbesondere bei von Nutzern gemeldeten Schäden soll es
    1. Eine Bestätigung des Eingangs der Schadensmeldung,
    2. Eine Rückmeldung über die Dauer bis zur Schadensbehebung und
    3. Eine Kontrolle der fachgerechten Ausführung der Arbeit geben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  12. Antrag : Dach- und Fach- Prinzip
    Die Zuständigkeiten im Dach- und Fachprinzip der Siedlungshäusern (Ausstattung, Reparatur und Instandhaltung) werden genau festgelegt, verbindlich hinterlegt und entsprechend kommuniziert (z. B. bei Neunutzung).
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 
  13. Antrag : Denkmalschutz und Denkmalpflegeplan
    a) Ich rege an, dass der Denkmalpflegeplan für die Siedlung Berne innerhalb des nächsten Jahres (bis zum 31.05.2015) erstellt, und die 5-Jahresfrist nicht ausgeschöpft wird.
    b) Ich rege an, dass die Nutzer in die Überarbeitung der Baurichtlinien, sowie in die Erfassung der Schadensbilder eingebunden werden.
    c) Ich rege an, dass zeitnah eine Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamtes in der Genossenschaft stattfindet, an der alle Interessierten teilnehmen können und Gelegenheit zu Aussprache und Fragen haben.
    Der Antrag wird nicht zur Befassung und Beschlussfassung in der Vertreterversammlung 2014 zugelassen. 

Bei Fragen zur Begründung der Nichtzulassung wenden Sie sich gern an redaktion@initiative-siedlung-berne.de

 

 

Kaufangebot für Elisa! – Die Lösung des Konflikts ist möglich

Pressemitteilung Elisa e.G. vom 30.11.14

Die eigens neu gegründete Genossenschaft Elisa e.G. hat der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (vhw) ein Kaufangebot für das umkämpfte Backstein-Ensemble „Elisa“ unterbreitet.

„Wir wollen „Elisa“ sanieren“, sagt Margret Bonke, Vorständin der Elisa e.G. „Es wäre eine Schande, dieses Haus abzureißen, vor allem so unnötig. Man kann aus diesem Gebäude ein „Vorzeigeprojekt“ machen. Das wollen wir und das können wir!“
BewohnerInnen von Elisa und UnterstützerInnen haben eine Genossenschaft gegründet, um das Wohnhaus zu erhalten. Die Bausubstanz ist solide, die Wohnqualität in dem Altbau hoch. So bliebe dem Stadtteil Hamm ein stadtbildprägendes Gebäude aus der Schumacher-Zeit erhalten. „Es ist ärgerlich, dass das Denkmalschutzamt
untätig bleibt, obwohl Hamburgs renommierte Fachinstitutionen den Erhalt und Denkmalschutz für Elisa fordern“, so Bonke weiter, „zudem ist es unverständlich, warum die Hamburger SPD sich trotz ihrer absoluten Mehrheit in der Hamburger Bürgerschaft nicht für Elisa einsetzt.“

In der Tat bezeichnete die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) als auch Frau Senatorin Blankau die Wohnungsbauten der 20er/30er Jahre als einzigartig. Seit Jahren bemühen sich Hamburger Denkmalschützer um den Erhalt des roten Hamburgs. Gemeinsam mit der Stadt sind Handlungsrichtlinien erstellt und der sog. „Backsteinberater“ eingesetzt worden. Elisa steht zudem in der Tradition des
genossenschaftlichen Bauens der Weimarer Republik, an dem die SPD einen großen Anteil hatte. An ihrem Fall wird sich zeigen, ob der Wille der BSU und des Senats, das Backsteinerbe Hamburgs zu erhalten, auch in der Praxis eingelöst wird oder nur Theorie bleibt: Das Backsteinerbe ist eng verbunden mit der sozialdemokratischen
Gewerkschaftskultur.

Trotz der politischen Diskussion um den Denkmalschutz sowie noch laufender Prozesse vor Gericht hat die Eigentümerin vhw derweil auf dem Grundstück und in den Häusern mit „Rückbauvorbereitungsmaßnahmen“ begonnen, die einer Entkernung gleich kommen; auch an der Fassade wurden Balkone beschädigt.
Fotos auf www.elisa-bleibt.de

Seit drei Jahren ist das Backstein-Wohnhaus „Elisa“, gelegen in Hamburg-Hamm, Am Elisabethgehölz, umkämpft. Die Eigentümerin, die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft, will das Gebäude mit 122 Wohnungen abreißen und durch einen Ersatzneubau mit lediglich 101 Wohnungen ersetzen. Die BewohnerInnen leisteten Widerstand und gründeten die Mieterinitiative „Rettet-Elisa!“. Die Elisa e.G. versteht sich allerdings nicht als Konkurrenzunternehmen. „Wir wollen der vhw einen konstruktiven Weg aus der Misere aufzeigen. Wenn aus ihrer Sicht die Bewirtschaftung des Gebäudes nicht vertretbar ist, muss es doch im Interesse der vhw liegen, es auf elegantem Wege in andere Hände zu übergeben“, so die Genossin Corinna Gülzow.

Weitere Infos: www.rettet-elisa.de

Warnung vor Profitorientierung

Berlin: Initiative „Genossenschaft von unten“ mahnt Vorstände der Wohnungsgenossenschaften, Rechte der Mitglieder zu achten

Ein Beitrag von Jana Frielinghaus (junge Welt, 09.09.14/Inland/Seite 5) – hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
Online-Fassung des Artikels: http://www.jungewelt.de/2014/09-09/042.php?sstr=Profitorientierung

Die Berliner Initiative „Genossenschaft von unten“ hat sich mit einem Brief (Anm. der Redaktion: Brief hier als PDF laden) an die Vorstände der 83 Berliner Wohnungsgenossenschaften sowie an den Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) gewandt. Der Grund: Auch in den Firmen der Immobilienbranche, die ausschließlich der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sein sollten, geht der Trend seit Jahren zu Mieterhöhungen, die sich an der allgemeinen Preisentwicklung orientieren. Sprich: Sie sind alles andere als sozialverträglich.

Im Brief heißt es, viele Unternehmen nutzten die große Nachfrage nach Wohnraum, um „die Mieten systematisch zu erhöhen“. Auch die Vorstände einiger Genossenschaften seien dazu übergegangen, „die Nutzungsentgelte planmäßig zu erhöhen“. Es würden „Mietkonzeptionen ausgearbeitet, die nicht von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung beschlossen, sondern von den Vorständen erlassen werden“, kritisieren die Verfasser.

Dem setzt die Initiative von Mitgliedern und Vertretern der Berliner Wohnungsgenossenschaften eigene Grundsätze für solche Konzeptionen entgegen, die im August erarbeitet und den Vorständen zusammen mit dem Brief Anfang September zugesandt wurden. In dem Schreiben erinnern die Aktivisten daran, daß Genossenschaften „im Unterschied zu kommerziellen Vermietern ihre Wohnungen nicht bauen, um sie auf dem Wohnungsmarkt anzubieten, um ihr Kapital zu verwerten und eine Rendite zu erzielen, sondern zur Versorgung ihrer Mitglieder, die als Miteigentümer ein Nutzungsentgelt zahlen, das die Kosten deckt“.

Sie rufen dazu auf, die „Grundsätze einer Mietkonzeption“ im Genossenschaftsforum oder anderen Gremien der Vorstände und auf Mitglieder- oder Vertreterversammlungen zu diskutieren. Danach soll in den Satzungen als Zweck der Genossenschaften die „Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ festgeschrieben werden. Die Nutzungsentgelte müßten so gestaltet werden, „daß dem Mitglied sein Dauernutzungsrecht auf Lebenszeit erhalten bleibt“. Modernisierung darf den Grundsätzen zufolge „in keinem Falle zur Vertreibung der Mitglieder und Mieter“ führen – und sie bedarf der Zustimmung der Mitglieder. Die Nutzungsentgelte dürften sich ausschließlich an den Kosten zur Erhaltung des Bestands und zur Wohnwertverbesserung orientieren. „Luxussanierungen“ werden abgelehnt. Neubauten sollen laut Vorschlag der Initiative generell nur nach Zustimmung durch General- oder Vertreterversammlung zulässig sein, deren „Querfinanzierung“ durch Erhöhung der Mieten in den Bestandswohnungen müsse ausgeschlossen werden.

Bislang hat weder einer der Vorstände noch der BBU: auf die Vorschläge reagiert, wie Sigurd Schulze von „Genossenschaft von unten“ auf jW-Anfrage berichtete. Gegenüber BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern hatte die Initiative auch angeregt, die „Grundsätze“ auf dem nächsten Genossenschaftskongreß der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Immobilienwirtschaft Ende Oktober zur Diskussion zu stellen. Laut bereits vorliegendem Programm der Tagung ist dies jedoch nicht vorgesehen.

Jana Frielinghaus